AdSimple erzielt Anerkenntnisurteil nach Klage wegen unberechtigter Nutzung von Datenschutztexten
Gänserndorf, Niederösterreich (ots)
Das Anerkenntnisurteil des Landgericht München I nach Klage liegt vor. Die Nutzung ohne Einhaltung der Lizenzbedingungen kostete die Firma im Endeffekt mehr als 2000€.
Eine Firma aus Deutschland hat die von AdSimple zur Verfügung gestellten Datenschutztexte ohne Einhaltung der Lizenzbedingungen verwendet. Für die unentgeltliche Lizenz ist die Wiedergabe von Quelle samt Link, für eine White-Label-Lizenz die Zahlung einer Lizenzgebühr die Lizenzbedingung. Nachdem die Firma weder auf E-Mails noch auf die darauffolgende anwaltliche Abmahnung reagiert hat, wurde geklagt, um die Rechte durchzusetzen.
AdSimple Klage erneut erfolgreich
Es kommt immer wieder vor, dass Firmen Inhalte anderer Websites übernehmen und diese auf dem eigenen Webauftritt veröffentlichen. So Mitte 2021 auch bei einer Firma aus Deutschland, die Datenschutztexte aus dem Datenschutz-Generator von AdSimple auf der eigenen Website veröffentlicht hat. Dies geschah ohne Einhaltung der Lizenzbedingungen.
AdSimple bemühte sich um eine außergerichtliche Einigung, die jedoch ignoriert wurde. Auch die darauffolgende anwaltliche Abmahnung ging ins Leere. Daher entschieden sich die Geschäftsführer von AdSimple, Andreas Ostheimer und Gernot Papouschek, Klage beim Landgericht München einzubringen.
"Unser Anwalt hat uns mehrere Urteile zu kostenlos nutzbaren Inhalten gezeigt, wo wegen Veröffentlichung der Inhalte entgegen der Nutzungsbedingungen Schadensersatzanspruch bestand. Daher konnten und wollten wir diese Art der kommerziellen Nutzung durch eine Firma nicht tolerieren, denn das sind wir unseren zahlenden Kunden schuldig", zeigt sich Andreas Ostheimer, Geschäftsführer von AdSimple überzeugt.
Gernot Papouschek, Geschäftsführer von AdSimple meint dazu: "Wir finden es mehr als bedauerlich, dass diese unnötigen Kosten von mehr als 2000€ für die deutsche Firma entstanden sind, nur weil manche die irrige Rechtsmeinung vertreten, dass man sich in manchen Fällen nicht an Nutzungsbedingungen halten muss und Inhalte einfach so von anderen Websites übernehmen kann. Uns wäre eine rasche und günstige Einigung ohne Gericht lieber gewesen."
Firmen, die unsere Datenschutztexte ohne Einhaltung der Lizenzbedingungen auf einer Website veröffentlichen, handeln gegen die Nutzungsbedingungen und verletzen so das Urheberrecht. Hohe Kosten können die Folge sein. Manche Anwälte zweifeln grundsätzlich das Urheberrecht von Datenschutztexten an. Aus diesem Grund hat AdSimple einen Blogbeitrag veröffentlicht, in dem in anonymisierter Form Urteile deutscher Gerichte aufgelistet sind, die zeigen, dass bei Übernahme von Datenschutztexten durchaus eine Urheberrechtsverletzung begangen wird.
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Pressekontakt:
Andreas Ostheimer
AdSimple GmbH
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