Fachverband Kartonverpackung für flüssige Nahrungsmittel e.V.
Keine Pfandpflicht für Getränkekartons
Bundesumweltministerium
kündigt "kleine Novelle" an
Wiesbaden (ots)
Das Bundesumweltministerium will die Verpackungsverordnung "kurzfristig" ändern und den Getränkekarton vom Pfand freistellen. Diese Erklärung erfolgte in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin, das mittelständische Getränkehersteller gegen die Zwangsbepfandung des Getränkekartons eingeleitet hatten. In diesem Verfahren stellte sich die Frage, warum für den Getränkekarton ein Pfand eingeführt werden soll, das wenige Monate später wieder entfällt.
Erst am 7./8. November 2002 hatte nämlich die Umweltministerkonferenz des Bundes und der Länder beschlossen, den Getränkekarton - da "ökologisch vorteilhaft" - von der Pfandpflicht zu befreien. Auch der Bundestag hatte einer entsprechenden Novelle der Verpackungsverordnung bereits im Mai 2001 zugestimmt.
Das Gesetzgebungsverfahren wird allerdings noch einige Monate dauern. Die Bundesregierung hat deshalb ausdrücklich erklärt, sie gehe davon aus, dass von der Erhebung eines Pfandes auf den Getränkekarton zwischen dem 01.01.2003 - dem Tag des Inkrafttretens des "Zwangspfandes" - und dem Abschluß des Novellierungsverfahrens abgesehen werden könne.
Der Geschäftsführer des Fachverbandes Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel e.V., Dr. Wilhelm Wallmann, zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden: "Mit der Erklärung zur Novellierung und zum zwischenzeitlichen Absehen von der Pfanderhebung trägt die Bundesregierung dazu bei, dass letztlich doch noch ökologische und ökonomische Vernunft siegt". Der nach allen Ökobilanzen ökologisch vorteilhafte Getränkekarton werde nun auch rechtlich der Mehrwegflasche gleichgestellt. "Der Verbraucher spart das teure Pfand und kann den Karton weiterhin über die 'gelbe Tonne' einem ökologisch sinnvollen und ressourcenschonenden Recycling zuführen", so Wallmann.
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