Bis Ende 2004 noch Vorteile bei privater und betrieblicher Altersvorsorge nutzen
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Kassel (ots)
Bis Ende 2004 haben Verbraucher noch Zeit, um die bisherigen staatlichen Vorteile beim Abschluss von privaten Lebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht und von Direktversicherungsverträgen zu nutzen. Erst mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes zum 1. Januar 2005 werden die Erträge für Kapitallebens- und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht zur Hälfte besteuert. "Bereits laufende oder bis Ende 2004 abgeschlossene Verträge sind von dieser Regelung nicht betroffen", erläutert Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan. "Sie bleiben bei Auszahlung weiterhin steuerfrei, wenn sie die Kriterien nach bisherigem Recht erfüllen."
Von dem neuen Gesetz sind alle Lebensversicherungen betroffen, die vom 1. Januar 2005 an abgeschlossen werden, mindestens eine zwölfjährige Vertragslaufzeit aufweisen und bei denen erst nach dem 60. Lebensjahr eine Kapitalauszahlung erfolgt. Erfüllen Verträge diese Bedingungen nicht, unterliegen sie im Erlebensfall oder bei Rückkauf sogar der vollen Steuerpflicht. "Auf Grund des neuen Alterseinkünftegesetzes sollten Interessenten sich noch 2004 mit diesem Thema befassen. Dies kann sich in barer Münze auszahlen", ergänzt Sczepan. Investiert zum Beispiel eine bei Vertragsabschluss 30-jährige Frau über einen Zeitraum von 35 Jahren monatlich 150 Euro in eine Kapitallebensversicherung, kann sie mit einer steuerfreien Kapitalauszahlung von etwa 130.000 Euro rechnen, wenn sie sich 2004 dazu entscheidet. Schließt sie unter gleichen Bedingungen den Vertrag 2005 ab, so ist - bei sonstigen zu versteuernden Einkünften von 20.000 Euro - der Ertragsanteil im Rentenbezug mit etwa 9.200 Euro zu versteuern.
Der Wegfall der Vergünstigungen bei Direktversicherungen ist ebenfalls schwerwiegend. Letztmalig 2004 gelten für diese Verträge eine Pauschalversteuerung, die Steuerfreiheit von Kapitalauszahlungen, die volle Vererbbarkeit der ausgezahlten Kapitalleistung sowie ein Versicherungsschutz, der individuell, beispielsweise mit einer Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, vereinbar ist. Auch die vorteilhafte Kombination von Direktversicherung und Pensionskasse, mit der bis zu 352 Euro monatlich steuerbegünstigt in die Altersvorsorge fließen können, wird es von 2005 an in dieser Form nicht mehr geben. Es gilt somit die Vorteile der Direktversicherung gegenüber der privaten Lebensversicherung auszuschöpfen. Bei gleichem Bruttoeinkommen kann in eine Direktversicherung nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben brutto für netto mehr eingezahlt werden als in eine private Lebensversicherung. Es bleiben jedoch nur noch drei Monate Zeit - bis zum 30. November muss auf Grund der Annahmefristen der Versicherer alles abgewickelt sein -, um sich diese Vorteile zu sichern.
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