Fraktion der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) im Gesamtbetriebsrat DB Regio Schiene / Bus
Wer wählt bei der Betriebsratswahl wen?
In Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten werden Betriebsräte gewählt. So steht es gleich in §1 des Betriebsverfassungsgesetzes.
Finden in einem Betrieb Betriebsratswahlen statt, sind laut Betriebsverfassungsgesetz "alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben" wahlberechtigt.
Sie wählen die Betriebsratsmitglieder, die ebenfalls Beschäftigte des Betriebes sind – also echte Vertreter*innen der Belegschaft.
Jeder Beschäftigte, der 18 Jahre alt ist und dem Betrieb, dem Unternehmen oder dem Konzern seit mindestens sechs Monaten angehört, kann sich zur Wahl stellen. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn der Betrieb noch keine sechs Monate existiert. Kandidieren dürfen natürlich auch Mitglieder des Wahlvorstands.
Fraktion der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Gesamtbetriebsrat DB Regio Schiene / Bus
Kommunikationsleitung: Ralf Damde
Mail: gbr.regio@evg-mail.org
Tel. 0681 - 308 1462