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Fraktion der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) im Gesamtbetriebsrat DB Regio Schiene / Bus

Wie wird gewählt, wie ist der Ablauf?

Wie wird gewählt, wie ist der Ablauf?
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Beim Ablauf einer Betriebsratswahl können zwei Verfahren unterschieden werden: Ein normales Wahlverfahren und ein vereinfachtes (einstufiges oder zweistufiges) Wahlverfahren. Das vereinfachte Wahlverfahren wird in Betrieben mit 5 bis 100 Beschäftigten angewendet. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten kann ebenfalls das vereinfachte Wahlverfahren angewendet werden, wenn das entsprechend mit dem Arbeitgeber vereinbart wird.

Das normale Wahlverfahren läuft in etwa in folgenden Schritten ab:

legt eine Liste der Wahlberechtigten aus (Wählerliste) und hängt ein Wahlausschreiben sowie eine Wahlordnung aus.

  • Der Wahlvorstand legt eine Liste der Wahlberechtigten aus (Wählerliste) und hängt ein Wahlausschreiben sowie eine Wahlordnung aus.
  • Anschließend können Wahlvorschläge eingereicht werden.
  • Der Wahlvorstand prüft die eingegangenen Wahlvorschläge und legt die Reihenfolge der Vorschläge/Vorschlagslisten fest (ggf. per Losverfahren).
  • Dann hängt der Wahlvorstand die gültigen Vorschläge/Vorschlagslisten aus.
  • Frühestens eine Woche später wird gewählt. Noch am Wahltag findet die Stimmauszählung statt. Die Gewählten werden benachrichtigt und das Wahlergebnis wird durch den Wahlvorstand bekannt gegeben.
  • Innerhalb einer Woche nach dem letzten Tag der Stimmabgabe (Wahltag) lädt der Wahlvorstand die Gewählten zur ersten, konstituierenden Sitzung des Betriebsrats ein.

Das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren wird nur in Betrieben mit entsprechend wenigen Beschäftigten angewandt, in denen es bis dato noch keinen Betriebsrat gibt. Hier gelten kürzere Fristen als beim normalen Wahlverfahren und die einzelnen Schritte können sich schneller "abhandeln" lassen:

  • In einer ersten Wahlversammlung wird der Wahlvorstand gewählt.
  • Dieser erstellt noch in der Versammlung die Wähler*innenliste und schreibt die Wahl aus.
  • Die Einspruchsfrist beträgt drei Tage.
  • Auch die Wahlvorschläge werden in dieser Versammlung abgegeben und sofort danach veröffentlicht.
  • Sieben Tage später findet eine zweite Versammlung statt, um den Betriebsrat geheim zu wählen.

Das vereinfachte einstufige Wahlverfahren findet dagegen in kleinen Betrieben statt, die schon einen Betriebsrat haben. Der wichtigste Unterschied zum zweistufigen Verfahren ist, dass es hier der amtierende Betriebsrat ist, der den Wahlvorstand bestellt.

Fraktion der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)

Gesamtbetriebsrat DB Regio Schiene / Bus

Kommunikationsleitung: Ralf Damde

Mail: gbr.regio@evg-mail.org

Tel. 0681 - 308 1462

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