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Ab 2023: Immobilien erben wird teurer

Ab 2023: Immobilien erben wird teurer
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Durch das Jahressteuergesetz 2023 wird das Erben von Immobilien ab nächstem Jahr deutlich teurer. Immobilienexperte Matthias Heißner fordert eine Anhebung der Freibeträge.

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Im nächsten Jahr wird die Erbschaftssteuer angehoben. Auch das Erben von Immobilien wird dadurch teurer. Immobilienexperte und Geschäftsführer der Vermieterwelt GmbH Matthias Heißner kritisiert die Erhöhung der Steuer und fordert eine Anhebung der Freibeträge.

Unterstehend finden Sie eine Presseerklärung zu dieser Thematik.

Sollten Sie Fragen oder Interesse an einem Gespräch haben, sind wir jederzeit ansprechbar und freuen uns über Ihr Interesse an diesem wichtigen Thema.

Herzliche Grüße,

Laura Hennigs

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Ab 2023: Immobilien erben wird teurer

Das Erben von Immobilien wird durch die Erhöhung der Erbschaftssteuer im nächsten Jahr deutlich teurer. Wenn das Erbe über dem festgesetzten Freibetrag liegt, fällt eine Steuer von bis zu 50 Prozent an.

Stuttgart/Berlin. Das Jahressteuergesetz 2023 sieht vor, dass bei der Bewertung von Immobilien ab Anfang nächsten Jahres neue Maßstäbe gelten. Demnach soll ab Januar die Erbschaftssteuer erhöht werden. Dies wirkt sich auch auf das Erben von Immobilien aus: Bisher gilt zum Beispiel beim Vererben an Kinder ein Freibetrag von 400.000 Euro, sofern sie nicht im Elternhaus leben. Bei Enkelkindern hingegen beläuft sich der Freibetrag auf 200.000 Euro. „Der Freibetrag ist zu niedrig gewählt. Wie eine Untersuchung vom Deutschen Institut für Altersvorsorge zeigt, liegt der durchschnittliche Wert einer Erbschaft bei knapp 360 Tausend Euro. Enkelkinder müssen also schon einiges drauflegen. Bei weniger engen Verwandtschaftsverhältnissen sieht es noch drastischer aus“, äußert Immobilienexperte und Geschäftsführer der Vermieterwelt GmbH Matthias Heißner.

Steuern von bis zu 50 Prozent

Wenn der Wert der Immobilie den Freibetrag überschreitet, ist eine Erbschaftssteuer fällig. Die Höhe der Erbschaftssteuer bemisst sich dabei am Wert der Erbschaft und am Verwandtschaftsgrad der Erbenden. Der niedrigste Steuersatz beläuft sich auf sieben Prozent. Bei besonders wertvollen Immobilien und weiter entfernten Verwandtschaftsverhältnissen können Steuern von bis zu 50 Prozent anfallen. „Viele Menschen kommen erst durch das Erben zur eigenen Immobilie. Es kann nicht sein, dass Nachkommen auf ihr Erbe verzichten müssen, weil sie sich die Steuer nicht leisten können“, kritisiert Heißner. „Der Freibetrag sollte dringend erhöht werden.“

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Über Vermieterwelt:Vermieterwelt ist die digitale Komplettlösung für alle Herausforderungen privater Vermieter. Vermieterwelt verbindet individuelle, passgenaue Expertenempfehlungen für alle Vermieterthemen mit einer Online-Software zur automatisierten Abwicklung der wichtigsten Vermieteraufgaben.

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