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Sicherer Betrieb von Aufzügen

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VDI-Pressemitteilung

Sicherer Betrieb von Aufzügen

Die neue Richtlinie VDI 3810 Blatt 6 beschreibt den bestimmungsgemäßen Betrieb von Aufzügen bei Gewährleistung der Sicherheit für Mensch und Umwelt. Sie gibt Betreibern Empfehlungen für den sicheren, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Betrieb von Aufzugsanlagen. Darüber hinaus gibt die Richtlinie Hinweise zur Betreiberverantwortung (u.a. Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht), zur Minderung des Haftungsrisikos und zum Betreiben der Aufzüge nach dem Stand der Technik. Auch Aspekte des Arbeits- und des Umweltschutzes werden thematisiert.

Neue Richtlinie VDI 3810 Blatt 6 gibt Hinweise zur Betreiberverantwortung und zur Minderung des Haftungsrisikos

Wer in einen Aufzug steigt, muss darauf vertrauen können, dass dieser sicher ist: Aufzüge gehören nicht umsonst zu den Objekten, mit denen bei Menschen besondere Ängste verknüpft sind. Damit solche Albtraumszenarien nicht Wirklichkeit werden, müssen Aufzüge regelmäßig und gewissenhaft überprüft und gewartet werden. Sie gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dazu gehört auch, die Aufzüge nach dem neuesten Stand der Technik zu betreiben; die Verpflichtung zur Erkundigung und gegebenenfalls Nachrüstung obliegt dem Betreiber.

Des Weiteren müssen Aufzüge von nachweislich fachkundigem Personal gewartet und instandgesetzt werden. Die VDI 3810 Blatt 6 bietet ergänzende und erläuternde Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen. Sie unterstützt bei der Wahrnehmung der Betreiberpflichten und soll die Betriebssicherheit von Aufzügen verbessern. Darüber hinaus gibt sie, unter Bezugnahme auf VDI 4707, Hinweise zur Vereinbarung wirtschaftlicher Interessen mit den einzuhaltenden Sicherheitsbestimmungen.

Die Richtlinie gilt für Aufzugsanlagen nach der Aufzugsrichtlinie wie Lasten- und Personenaufzüge, sowie für Autoaufzüge. Ihr Anwendungsbereich erstreckt sich auch auf Aufzugsanlagen im Sinne der Maschinenrichtlinie wie Güteraufzüge, Plattformaufzüge oder Treppenschrägaufzüge. Ebenfalls erfasst sind Aufzüge, welche gebaut wurden, bevor die Aufzugs- und Maschinenrichtlinie in Kraft getreten ist.

Herausgeber der VDI 3810 Blatt 6 "Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen - Aufzüge" ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie erscheint im April 2020 als Entwurf und kann zum Preis von EUR 51,30 beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/3810 oder www.beuth.de möglich. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinien durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft ( gbg@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 30.09.2020. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.

Fachlicher Ansprechpartner im VDI:

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein VDI

VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG)

Telefon: +49 211 6214-500

E-Mail: wollstein@vdi.de

Der VDI - Sprecher, Gestalter, Netzwerker

Die Faszination für Technik treibt uns voran: Seit mehr als 160 Jahren gibt der VDI Verein Deutscher Ingenieure wichtige Impulse für neue Technologien und technische Lösungen für mehr Lebensqualität, eine bessere Umwelt und mehr Wohlstand. Mit rund 145.000 persönlichen Mitgliedern ist der VDI der größte technisch-wissenschaftliche Verein Deutschlands. Als Sprecher der Ingenieure und der Technik gestalten wir die Zukunft aktiv mit. Mehr als 12.000 ehrenamtliche Experten bearbeiten jedes Jahr neueste Erkenntnisse zur Förderung unseres Technikstandorts. Als drittgrößter technischer Regelsetzer ist der VDI Partner für die deutsche Wirtschaft und Wissenschaft.

Beste Grüße

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Stephan Berends
Presse und Kommunikation

Telefon: +49 211 6214-276 
presse@vdi.de

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