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Mobile Luftreiniger zur Virenreduktion

Mobile Luftreiniger zur Virenreduktion

In der westlichen Welt halten sich die Menschen durchschnittlich zwischen 80 % und 90 % ihrer Zeit in Innenräumen auf. Die Raumluftqualität ist daher für Gesundheit und Wohlbefinden wichtig.

Ein kontinuierlicher Luftaustausch gewährleistet die höchste Raumluftqualität und wird am besten über eine festinstallierte, meist zentral gesteuerte raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) sichergestellt. In Wohninnenräumen, an Schulen oder in Kindertageseinrichtungen sind diese Anlagen aber immer noch die Ausnahme. Dort muss regelmäßig über Fenster gelüftet werden, um "verbrauchte" Raumluft gegen "frische" Zuluft von außen auszutauschen.

Besonders dort, wo das Lüften über Fenster nicht ausreicht, kann zusätzlich eine Unterstützung der Virenreduktion über die Installation einfacher Zu-/Abluftanlagen oder den Einsatz mobiler Luftreiniger erfolgen. Mobile Luftreiniger stellen dabei keinen Ersatz für das Lüften über Fenster dar, da kein Luftaustausch erfolgt. Sie sind jedoch eine sinnvolle Ergänzung, da sie Viren aus der Luft herausfiltern.

Die Richtlinie beschreibt Anforderungen an mobile Luftreiniger, mit denen eine effektive Verringerung der Virenlast in Innenräumen erreicht werden soll. Im Fokus steht die Reinigungsleistung gegenüber SARS-CoV2 und ähnlichen Viren. Behandelt werden ausschließlich Geräte, bei denen die Reinigung innerhalb des Gerätes durch Filtration, UV-C-Strahlung, Ionisation oder Plasma erfolgt. Nicht behandelt werden dagegen Verfahren, bei denen Stoffe wie Ozon oder Ionen in die Raumluft freigesetzt werden.

Die VDI 4300 Blatt 14 E „Messen von Innenraumluftverunreinigungen - Anforderungen an Luftreiniger mit integriertem Wirkprinzip/mit Reinigungsleistung im Gerät zur Reduktion der aerosolgebundenen Übertragung von Infektionskrankheiten“ ist im September 2024 als Entwurf erschienen und kann für 58 EUR bei DIN Media bestellt werden. Einsprüche zum Entwurf sind über das elektronische Einspruchsportal oder eine E-Mail an die herausgebende Gesellschaft ( krdl@vdi.de) möglich. Die Einspruchsfrist endet am 30.11.2024.

VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien.

Fachliche Ansprechpartnerin:

Dr. Elisabeth Hösen-Seul

VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) - Normenausschuss

Telefon: +49 211 6214-661

hoesen@vdi.de

VDI als Gestalter der Zukunft

Mit unserer Community und unseren rund 130.000 Mitgliedern setzen wir, der VDI e.V., Impulse für die Zukunft und bilden ein einzigartiges multidisziplinäres Netzwerk, das richtungweisende Entwicklungen mitgestaltet und prägt. Als bedeutender deutscher technischer Regelsetzer bündeln wir Kompetenzen, um die Welt von morgen zu gestalten. und leisten einen wichtigen Beitrag, um Fortschritt und Wohlstand zu sichern. Mit Deutschlands größter Community für Ingenieurinnen und Ingenieure, unseren Mitgliedern und unseren umfangreichen Angeboten, schaffen wir das Zuhause aller technisch inspirierten Menschen. Dabei sind wir bundesweit, auf regionaler und lokaler Ebene in Landesverbänden und Bezirksvereinen aktiv. Das Fundament unserer täglichen Arbeit bilden unsere rund 10.000 ehrenamtlichen Expertinnen und Experten, die ihr Wissen und ihre Erfahrungen einbringen.

Hinweis an die Redaktion:

Sie finden diese Presseinformation auch online unter: www.vdi.de/presse

Ihre Ansprechpartnerin in der VDI-Pressestelle:

Heike Homann, Telefon: +49 211 62 14- 553 × E-Mail: presse@vdi.de

Viele Grüße
--
Heike Homann
Online-Redakteurin | Redaktion vdi.de
VDI e. V.
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Tel: +49 211 6214-553
 presse@vdi.de
 www.vdi.de
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