Alle Storys
Folgen
Keine Story von Ratgeber Stiftung mehr verpassen.

Ratgeber Stiftung

Experte klärt auf: Diese 3 Fallstricke werden bei der Stiftungsgründung zum Problem

Experte klärt auf: Diese 3 Fallstricke werden bei der Stiftungsgründung zum Problem
  • Bild-Infos
  • Download

Langenfeld (ots)

Geringere Steuern, nachhaltiger Vermögensaufbau und der Wunsch, etwas Gutes zu tun: Für Unternehmer mögen all diese Vorteile zwar überzeugend genug sein, um eine eigene Stiftung zu gründen. "Viel zu oft lassen sie sich jedoch davon blenden und übersehen potenzielle Hürden - lang anhaltende, womöglich sogar irreparable Schäden vorprogrammiert", sagt Stiftungspapst Sascha Drache.

"Die Gründung einer Stiftung erfordert nicht nur gute Absichten, sondern auch ein tiefes Verständnis für potenzielle Stolperfallen." Er berät jedes Jahr bei hunderten Stiftungsgründungen und ist Autor des Buches 'Geheimwissen Vermögensschutz'". Im folgenden Beitrag verrät er, welche Fallstricke bei der Stiftungsgründung zum Problem werden können.

Fallstrick 1: Fehlerhafte Festlegung von Begünstigten - ein Stolperstein bei Familienstiftungen

Eine Familienstiftung wird meist gegründet, um das Vermögen langfristig in der Familie zu erhalten. Dabei bringt der Stifter zu Lebzeiten oder im Todesfall Vermögen in die Stiftung ein. Das können finanzielle Mittel, aber auch Immobilien, Wertpapiere oder wertvolle Gegenstände wie Gemälde sein. Die Begünstigten der Stiftung, die man auch Destinatäre nennt, erhalten nun regelmäßig Erträge aus diesem Vermögen, zum Beispiel Zinsen oder die Mieteinnahmen. Es entfällt allerdings das Erbe im Todesfall des Stiftungsgründers. Stattdessen laufen die Zahlungen aus den Erträgen kontinuierlich weiter.

Bei der Stiftungsgründung wird erstmals Vermögen in die Stiftung eingebracht, das dann der Schenkungssteuer unterliegt. Außerdem wird die enthaltene Summe alle 30 Jahre mit der Erbersatzsteuer belastet, weil Erbschaften durch eine Stiftung über Generationen vermieden werden. Je nachdem, wer die Destinatäre der Stiftung sind, ergeben sich dabei allerdings unterschiedliche Freibeträge. Handelt es sich bei den Destinatären um die eigenen Kinder, profitiert man von den größten Freibeträgen von Steuerklasse 1, nämlich 400.000 Euro pro Kind. Der Staat geht grundsätzlich davon aus, dass das Stiftungsvermögen auf zwei Kinder aufgeteilt wird. Dadurch erhöht sich der Freibetrag unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Kinder auf 800.000 Euro. Sobald jedoch weitere Familienmitglieder Destinatäre sind, erfolgt die Versteuerung über Steuerklasse 3. Dann reduziert sich der Freibetrag drastisch auf 20.000 Euro.

Fallstrick 2. Wenn die Gemeinnützigkeit wackelt - Konsequenzen und Vorbeugung

Gemeinnützige Stiftungen verschreiben sich dem Wohl der Gemeinschaft. Dafür werden sie mit verschiedenen Vorteilen bedacht: Sie sind von der Körperschafts- und von der Gewerbesteuer befreit und befugt, Spendenquittungen auszustellen. Sobald jedoch die Gemeinnützigkeit infrage gestellt wird, werden diese Begünstigungen entzogen. Das Stiftungsvermögen ist dadurch in Gefahr, weil einerseits Steuernachzahlungen zu erwarten sind und andererseits Spendeneinnahmen wegfallen.

Die Krux dabei ist, dass die Stiftungsgründer meist unwissentlich nicht gemeinnützig handeln. So kann zum Beispiel die Mittelverwendungsvorschrift zum Fallstrick werden. Sie sieht vor, dass finanzielle Mittel der Stiftung ausschließlich für Zwecke hergenommen werden, die in der Satzung der Stiftung festgehalten wurden. Zudem muss dies zeitnah erfolgen. Sobald Stiftungsgelder in andere Investitionen fließen oder indirekt zur privaten Bereicherung führen, ist der Status der Gemeinnützigkeit in Gefahr.

Ein weiteres Risiko stellen die wirtschaftlichen Handlungen der Stiftung dar. Eine gemeinnützige Stiftung darf grundsätzlich Einkünfte durch wirtschaftliche Aktivitäten erzielen; allerdings muss zu jedem Zeitpunkt erkennbar sein, welche Vorgänge der Gemeinnützigkeit und welche der Wirtschaftlichkeit zuzuordnen sind. Sobald die Grenzen verwischen, kann abermals die Gemeinnützigkeit abgesprochen werden.

Um die teils komplexen Zusammenhänge im Blick zu behalten, empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen oder vor geplanten Veränderungen einen Experten zu konsultieren, der das Vorhaben unter dem Aspekt der Gemeinnützigkeit prüft.

Fallstrick 3. Kritische Satzungsformulierungen - ein Risiko für Familien- und gemeinnützige Stiftungen

Auch die Satzung einer Stiftung kann in vielerlei Hinsicht zu Schwierigkeiten führen. Grundsätzlich stellt sie den Kern einer jeden Stiftung dar. In ihr werden die Begünstigten, vor allem aber die Ziele und Vorhaben klar definiert. Dabei müssen sämtliche Formulierungen allerdings mit Bedacht und weiser Voraussicht gewählt werden, damit sie langfristig nicht zu Fallstricken werden.

In einer Familienstiftung sind es vor allem die Begünstigten und die Verteilung der Zuwendungen, die präzise Aussagen fordern, vor allem, wenn auch zukünftige Generationen davon profitieren sollen. Andernfalls drohen Streitigkeiten unter den Familienmitgliedern. Gemeinnützige Stiftungen hingegen müssen sich gut überlegen, wofür sie ihre Mittel einsetzen möchten; hier kann insbesondere die Gemeinnützigkeit auf dem Spiel stehen.

Hinzu kommt in beiden Fällen, dass eine Stiftungssatzung für einen langen Zeitraum gilt und deswegen eine gewisse Flexibilität an den Tag legen muss, um sich zukünftigen Änderungen anpassen zu können. Dabei gilt es sorgfältig abzuwägen, der Stiftung einerseits nicht ein zu starres Vorschriftenkorsett anzulegen und auf der anderen Seite dennoch präzise Formulierungen, die nicht infrage gestellt werden können, zu verwenden. Deshalb sollte die Erstellung der Satzung stets mit äußerster Sorgfalt erfolgen.

Fazit:

Die Gründung einer Stiftung, sei es eine Familienstiftung oder eine gemeinnützige Organisation, ist ein bedeutender Schritt, um das eigene Vermögen sinnvoll einzusetzen und ein dauerhaftes Vermächtnis zu schaffen. Während dieser Weg zweifellos mit Herausforderungen verbunden ist - von der sorgfältigen Auswahl der Begünstigten bis hin zur präzisen Formulierung der Satzung -, sind diese Hürden mit dem richtigen Wissen und der Unterstützung von Experten überwindbar. Die Fallstricke, die diskutiert wurden, sollen nicht entmutigen, sondern vielmehr dazu ermutigen, sich gründlich vorzubereiten und informierte Entscheidungen zu treffen.

Über Sascha Drache:

Sascha Drache ist Experte für das Stiftungswesen. Er ist seit vielen Jahren in der deutschen Stiftungswelt unterwegs und gilt gemeinhin als der deutsche Stiftungspapst. Mit seiner Beratung in Sachen Stiftungsgründung unterstützt er den deutschen Mittelstand. Dabei begleitet der Experte seine Klienten über die gesamte Phase der Gründung und unterstützt sie dabei, die Stiftung auf einem festen Fundament zu errichten, um den Aufbau und Schutz des Vermögens langfristig sicherzustellen. Mehr Informationen dazu unter: https://www.stiftung.de/

Pressekontakt:

Ratgeber Stiftung
Inhaber: Sascha Drache
https://www.stiftung.de
E-Mail: info@ratgeber-stiftung.de

Pressekontakt:
Ruben Schäfer
redaktion@dcfverlag.de

Original-Content von: Ratgeber Stiftung, übermittelt durch news aktuell