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Mehrkostenbericht: Forderungen nach weiteren Begründungspflichten zeigen Bürokratiewahn des GKV-SV

Einmal mehr nutzt der GKV-SV die Veröffentlichung des Mehrkostenberichts, um mit absurden Forderungen nach weiteren Begründungspflichten für Mehrkostenvereinbarungen Scheinprobleme zu bekämpfen, anstatt sich endlich dem Bürokratieabbau in der Versorgung zu widmen.

Angesichts der vorliegenden Zahlen im neuen Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) sind die erneuten Forderungen nach einer weiteren Aufblähung der ohnehin überbordenden Bürokratie in der Hilfsmittelversorgung absurd. Der GKV-SV selbst stellt in seinem Bericht fest, dass - wie in den Vorjahren - 80 Prozent der Hilfsmittelversorgungen ohne Mehrkosten erfolgen und die Quote damit seit Jahren nahezu unverändert ist. Gleichzeitig liegen die Mehrkosten bei Hilfsmittelversorgungen im Bereich der Sanitätshäuser nahezu alle unter 5 Prozent der Gesamtsumme aller Mehrkosten. Vor diesem Hintergrund einen über die bestehenden Beratungs- und Dokumentationspflichten hinausgehenden Handlungsbedarf im Bereich der Mehrkosten abzuleiten, erscheint völlig abwegig.

Statt sich mit Scheinproblemen und immer neuen Regulierungsphantasien zu beschäftigen, wäre es dringend geboten, dass sich der GKV-SV dem Abbau der völlig überbordenden Bürokratie im Hilfsmittelbereich widmet“, erklären die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Patrick Grunau. „In über 1.000 Einzelverträgen in der Hilfsmittelversorgung haben die Krankenkassen - gerade im administrativen Bereich - einen Dschungel an Regelungen angehäuft, der auf Seiten der Kassen und der Leistungserbringer ohne Mehrwert Versorgungszeit und letztlich Geld der Versicherten verschwendet. Hier wäre ein lohnendes Feld für Vereinfachungen im Sinne der Versorgung, für das wir dem GKV-SV gerne als Ansprechpartner zur Verfügung stehen“.

Darüber hinaus hat ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Helge Sodan, Präsident des Verwaltungsgerichtshofes des Landes Berlin a. D., bereits 2022 eindeutig festgestellt, dass die Einführung zusätzlicher Begründungspflichten für Mehrkostenvereinbarungen durch den GKV-SV im Rahmen der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses sowie Forderungen nach einer Ausweitung der Prüfbürokratie einen unzulässigen Eingriff in die Privatautonomie der Versicherten darstellen und zudem die Kompetenzen des GKV-SV überschreiten. Zumal die Mehrkosten das Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung nicht belasten.

Hintergrund:

Wer medizinische Hilfsmittel benötigt, hat die Freiheit, über sogenannte Mehrkostenvereinbarungen eine Versorgung zu wählen, die über das medizinisch Notwendige hinausgeht. Sei es wegen eines zusätzlich gewünschten Komforts, aus ästhetischen Gründen oder wegen eines therapeutischen Mehrwerts. Die Kosten für diese über die Leistungspflicht der GKV hinausgehenden Vorteile trägt der Versicherte selbst und nicht die Solidargemeinschaft. Den wiederholten politischen Bestrebungen, diese Freiheit einzuschränken, erteilte bereits 2022 ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Helge Sodan, Präsident des Verwaltungsgerichtshofes des Landes Berlin a.D., im Auftrag der STOLLE Sanitätshaus GmbH & Co. KG, eine klare Absage.

Hinsichtlich des bürokratischen Aufwands in der Hilfsmittelversorgung ergab die aktuelle WvD-Branchenumfrage 2024, dass fast 70 Prozent der Sanitätshäuser durchschnittlich mehr als 30 Prozent ihrer Betriebszeit allein für bürokratische Aufgaben aufwenden. Damit ist dieser Wert im Vergleich zu den Vorjahren noch einmal gestiegen. Fast 93 Prozent erwarten zudem, dass der bürokratische Aufwand in Zukunft weiter zunehmen wird.

Wir versorgen Deutschland" (WvD) hat bereits im vergangenen Jahr mit dem Konzept der Leitverträge ein umfassendes Reformprogramm zur bürokratischen Entlastung der Hilfsmittelversorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten und der Solidargemeinschaft vorgelegt.

Die zentralen Ergebnisse der WvD-Branchenumfrage 2024 finden Sie hier.

Informationen zum WvD-Reformkonzept finden Sie hier.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Kirsten Abel

Generalsekretärin

Mobil: +49 (0)171 5 60 81 25

E-Mail: abel@wirversorgendeutschland.de

Patrick Grunau

Generalsekretär

Mobil: +49 (0)160 8 85 40 27

E-Mail: grunau@wirversorgendeutschland.de

Über „Wir versorgen Deutschland“ (WvD):

Das Bündnis Wir versorgen Deutschland (WvD) setzt sich für eine qualitätsgesicherte, wohnortnahe und individuelle Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln ein. Die Mitglieder zählen zu den maßgeblichen Spitzenverbänden und Zusammenschlüssen von Leistungserbringern. Zu dem Bündnis gehören der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, die EGROH-Service GmbH, die ORTHEG eG, die Reha-Service-Ring GmbH, die rehaVital Gesundheitsservice GmbH, die Sanitätshaus Aktuell AG sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare e.V. (VVHC).

Impressum:

Wir versorgen Deutschland (WvD) i.Gr. | Lützowstraße 102-104 | 10785 Berlin

Tel. +49 (0)30 33 93 35 63 | E-Mail: info@wirversorgendeutschland.de

Vorstand: Norbert Bertram, Alexander Bolsinger, Dr. Christian Gentner, Stephanie Prenzer, Alf Reuter, Jens Sellhorn, Kirsten Abel (Generalsekretärin), Patrick Grunau (Generalsekretär).

www.wirversorgendeutschland.de | BT-Lobbyregister-Nr.: R004824

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