Björn Erhard: Mit der Genossenschaft zur reduzierten Steuerlast
Sarstedt (ots)
Durch eine Genossenschaft die eigene Steuerlast reduzieren – was für die meisten Gründer utopisch klingt, wird durch Björn Erhard, Vorsitzender des Deutschen Interessenverbands der Kleingenossenschaften e.V., zur Realität. Wann eine Genossenschaftsgründung sinnvoll ist, verrät der Experte im Folgenden.
Die Gründung einer Genossenschaft kann sowohl für Unternehmer als auch für Privatpersonen sehr vorteilhaft sein – nicht zuletzt wegen der möglichen Steuervorteile. Dennoch liegt die Genossenschaft nach wie vor unter dem Radar vieler Menschen, wodurch zahlreiche Vorteile ungenutzt bleiben. Einige haben vielleicht schon einmal etwas von der Rechtsform gehört, sind sich aber unsicher, unter welchen Umständen eine Genossenschaftsgründung tatsächlich Sinn macht und wie man die steuerlichen Vorteile optimal nutzen kann. "Grundsätzlich ist eine Genossenschaftsgründung für alle geeignet, die die Vorteile und das Konzept der Genossenschaft verstanden haben", betont Björn Erhard, Experte für Genossenschaften. "Tatsächlich werden diese Personen wahrscheinlich kaum eine andere Rechtsform in Betracht ziehen."
"Natürlich gibt es spezifische Situationen, in denen eine Genossenschaftsgründung besonders vorteilhaft ist", fährt der Unternehmensberater fort. "Das gilt vor allem dann, wenn es um die Stärkung der Gemeinschaft, die gemeinsame Nutzung von Ressourcen oder die Durchführung nachhaltiger Projekte geht." Björn Erhard weiß, wovon er spricht, denn als erfolgreicher Unternehmer war er selbst auf der Suche nach einem Weg, sein Unternehmen steuerfrei an seine Kinder zu übergeben. Dabei stieß er recht schnell auf die Vorteile der Genossenschaft – und damit auf die ideale Lösung für sein Anliegen. Heute begleitet der Experte Genossenschaften von der Gründung bis hin zur Stabilität. Außerdem engagiert er sich dafür, die Vorteile der Genossenschaft in Unternehmerkreisen bekannter zu machen.
Dann ist eine Genossenschaftsgründung von Vorteil
Die Gründung einer Genossenschaft ist grundsätzlich immer dann vorteilhaft, wenn das Motto von Friedrich Wilhelm-Raiffeisen zutrifft: "Was einer allein nicht schafft, das schaffen viele." In der Praxis trifft das auf mehrere Situationen zu, in denen die Vorteile einer Genossenschaft besonders zur Geltung kommen:
1. Gemeinsame Ressourcennutzung: Teilt eine Gruppe von Personen oder Unternehmen ähnliche Bedürfnisse, die durch das Teilen von Ressourcen effizienter und kostengünstiger realisiert werden können, ist eine Genossenschaft sinnvoll. Dabei gilt: Egal, ob Landwirtschaft, Produktion oder Einkaufsgemeinschaften – durch die gemeinsame Nutzung von Ressourcen, werden Kosten eingespart, Ressourcen besser ausgelastet und Verschwendungen vermieden, was sich auch im Sinne der Nachhaltigkeit positiv auswirkt. Darüber hinaus können durch den Austausch von Know-how innovative Lösungen und Synergien entstehen.
2. Wunsch nach besserem Marktzugang: Durch den Zusammenschluss können außerdem kleine Produzenten oder Dienstleister, die allein Schwierigkeiten haben, Zugang zu Märkten zu finden und dort gute Preise zu erzielen, ihre Verhandlungsmacht stärken.
3. Bedarf einer demokratischen Unternehmensführung: Die genossenschaftliche Struktur fördert zudem eine demokratische Unternehmensführung: In Bereichen, in denen sich Mitarbeiter, Kunden oder Nutzer ein stärkeres Mitspracherecht wünschen, bieten Genossenschaften eine Möglichkeit. Denn die demokratische Unternehmensführung basiert auf Mitbestimmung und Beteiligung sowie Transparenz und Offenheit und fördert so eine kollektive Entscheidungsfindung. Hier können daher alle Mitglieder aktiv an den Geschäftsprozessen teilnehmen. Das wirkt sich positiv auf das Engagement und die Loyalität der Mitarbeiter aus und stärkt darüber hinaus auch die Entscheidungsqualität.
4. Teilen sozialer und ökonomischer Ziele: Genossenschaften bieten auch eine Plattform für die Verwirklichung sozialer und ökologischer Ziele, indem sie gemeinsame Projekte und nachhaltige Entwicklungen unterstützen.
5. Wunsch nach Krisensicherheit: In wirtschaftlichen Krisenzeiten bieten Genossenschaften oft zusätzliche Stabilität. Statt auf die kurzfristige Gewinnmaximierung sind sie auf langfristige Ziele und das Wohl ihrer Mitglieder ausgerichtet. Das führt zu einer nachhaltigen Geschäftspraxis, die Krisenzeiten besser überstehen. Genossenschaften investieren zudem in die Zukunft ihrer Mitglieder und Gemeinschaften, was zu einer soliden Grundlage und einer höheren Krisenresistenz führt. Weiterhin lassen sich Risiken durch Diversifikation in Genossenschaften besser managen.
6. Förderung lokaler Wirtschaften: Außerdem können sie die Wirtschaft auf lokaler Ebene fördern, indem sie lokal verankerte Arbeitsplätze schaffen oder gezielt in lokale Projekte investieren – beispielsweise durch das Errichten von Infrastrukturen wie Schulen, Krankenhäusern oder Gemeinschaftspraxen. Auch veranstalten sie regelmäßige Mitgliederversammlungen, die die lokale Gemeinschaft in ihre Entscheidungsfindungsprozesse einbeziehen – das stärkt den sozialen Zusammenhalt und das Engagement der Mitglieder. Auch fördern Genossenschaften durch die Zusammenarbeit mit regionalen Lieferanten und Partnern die regionalen Wirtschaftskreisläufe, was eine positive wirtschaftliche Dynamik schafft, bei der Geld und Wertschöpfung in der Region bleiben.
Steuerliche Vorteile von Genossenschaften
Auch der steuerliche Rahmen von Genossenschaften unterscheidet sich in einigen Aspekten von denen anderer Unternehmensformen, bietet jedoch auch spezifische Vorteile, die ihre finanzielle Belastung mindern können. Zwar ist die Genossenschaft ebenfalls gewerbesteuerpflichtig, allerdings werden Gewinne aus Geschäften mit Mitgliedern nicht als steuerpflichtiger Gewinn behandelt, was die Körperschaft- und Gewerbesteuer senkt. Zudem können Fördermittel für Mitglieder als Betriebsausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Ein weiterer signifikanter Steuervorteil zeigt sich im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Genossenschaftsanteile werden zum Nennwert bewertet – unabhängig von der Entwicklung oder dem Erfolg der Genossenschaft. Das bedeutet, dass bei Kündigung der Mitgliedschaft oder Übertragung der Anteile durch Erbschaft oder Schenkung keine steuerlichen Mehrwerte entstehen, was insbesondere im Vergleich zu anderen Rechtsformen eine erhebliche Ersparnis bedeutet. Die Nachfolgeplanung kann demnach jederzeit geplant und strategisch gelenkt werden.
So erfolgt die Gründung einer Genossenschaft
"Die Gründung einer Genossenschaft beginnt mit der Entwicklung eines Konzepts und der Erstellung einer Satzung, die die Ziele und die Struktur der Genossenschaft festlegt", berichtet Björn Erhard. Es müssen mindestens drei Gründungsmitglieder ausgewählt werden, die bereit sind, aktiv an der Gründung und Führung der Genossenschaft mitzuwirken. Zudem muss ein umfassender Geschäftsplan ausgearbeitet werden, um die wirtschaftliche Basis der Genossenschaft zu sichern. Anschließend kann die Genossenschaft ins Genossenschaftsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen werden. Darüber hinaus ist eine Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband nötig, um die ordnungsgemäße Verwaltung und Kontrolle sicherzustellen. Auch eine Anmeldung beim Finanzamt zur steuerlichen Erfassung und Beantragung der notwendigen steuerlichen Identifikationsnummern ist erforderlich. Schließlich muss ein Geschäftskonto eröffnet werden, um die finanziellen Mittel der Genossenschaft zu verwalten.
Mögliche Fallstricke für Gründer
Trotz aller Vorteile kann die Genossenschaftsgründung aber auch mit verschiedenen Herausforderungen und Fallstricken verbunden sein. Entsprechend wichtig ist es, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Herausforderungen des Marktes gewachsen zu sein. So ist eine solide finanzielle Planung unerlässlich, um finanzielle und organisatorische Probleme zu vermeiden. Auch mangelndes Wissen über rechtliche Anforderungen und Formalitäten kann die Gründung verzögern und rechtliche Probleme verursachen. Deshalb macht es Sinn, mit einem Unternehmensberater wie Björn Erhard zusammenzuarbeiten, damit die Gründung und Satzung rechtssicher ablaufen.
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