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Auswandern aus Deutschland: Rentenrückerstattung und deutsche Rente im Ausland beantragen

Auswandern aus Deutschland: Rentenrückerstattung und deutsche Rente im Ausland beantragen
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Berlin (ots)

Oliver Frankfurth ist der Gründer und Geschäftsführer von Abmelden.de, einer Plattform, die es Menschen, mit dem Traum auszuwandern, ermöglicht, deutsche Bürokratie ortsunabhängig, einfach und auch auf Englisch zu erledigen. Gemeinsam mit seinem Team digitalisiert und übersetzt Oliver Frankfurth bürokratische Prozesse, um seinen Kunden die Aufgaben vor der Auswanderung abzunehmen und zu vereinfachen. Für viele deutsche Auswanderer ist es dabei wichtig, ob und wie sie im Alter ihre deutsche Rente im Ausland beziehen können. Für nicht-europäische Staatsbürger und auch für wenige EU-Bürger kann in vielen Fällen sogar eine vorzeitige Rentenrückerstattung erwirkt werden. Wie das gelingt, erfahren Sie im Folgenden.

Die Zahl der deutschen Auswanderer ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen und hat sich seit den 1990er-Jahren fast verdoppelt. Immer mehr Menschen überlegen sich, aufgrund von steigenden Preisen, Steuervorteilen im Ausland und des Klimas, Deutschland hinter sich zu lassen. Doch eine Auswanderung vorzubereiten, birgt viele bürokratische Hindernisse, die durch die teils undurchsichtigen Prozesse der deutschen Verwaltungsbehörden entstehen: So müssen Verträge, wie die Krankenversicherung und die Rundfunkgebühren gekündigt werden, das Auto und der Wohnsitz abgemeldet und viele Behördengänge unternommen werden, bis der Traum von der Auswanderung in Erfüllung gehen kann. Ein immer wichtigeres Thema hierbei ist auch der Anspruch auf Rente. Hier knüpft Abmelden.de an und bietet einen Service, welcher diese bürokratischen Schritte abnimmt.

"Mit unserem Service unterstützen wir unsere Klienten dabei, sich ihren Wunsch vom Auswandern möglichst reibungslos erfüllen zu können", erklärt Oliver Frankfurth, Gründer von Abmelden.de. Mit seinem Abmeldeservice nimmt er ihnen viele Schritte ab, die sich durch die altmodisch arbeitenden Verwaltungen sonst über lange Zeit hinziehen können. Abmelden.de und ihr englisches Pendant Deregistration.de können komplett digital genutzt werden, was den Behördenaufwand noch weiter verringert. Dabei können die Kunden auch einfach und kostenlos prüfen lassen, ob sie für eine Rentenrückerstattung berechtigt sind - und sich so zusätzliche Mittel für einen neuen Start in der weiten Welt gewinnen lassen. Für welche Personengruppen eine solche Rentenrückerstattung in Betracht kommt, hat der Auswanderung-Experte im Folgenden zusammengefasst.

Rentenzahlung oder Rentenrückerstattung

Viele Deutsche, die von einem Ruhestand im Ausland träumen oder sich diesen bereits erfüllen, fragen sich, wie und wann man den Rentenantrag stellen muss, um die deutsche Rente zu erhalten. Vor allem nicht-europäische Staatsbürger sollten dabei wissen, dass es für sie sogar möglich ist, ihre Rente sogar vor dem Erreichen des Rentenalters vollständig auszahlen zu lassen. Dies gilt auch für einige EU-Bürger. "Wenn Personen, die in Deutschland gearbeitet haben, das Land wieder verlassen, können sie sich in der Tat ihre Beiträge erstatten lassen oder ihre deutsche Rente im Ausland beziehen", sagt Oliver Frankfurth von Abmelden.de. "Wir helfen dann bei der entsprechenden Antragstellung und lassen den gesamten Prozess durch einen Anwalt begleiten. Auch für Deutsche oder EU-Bürger ist eine Rückerstattung unter gewissen Voraussetzungen möglich, zum Beispiel wenn kein Rentenanspruch besteht."

Nach über neun Jahren Erfahrung im Bereich Auswandern aus Deutschland, ist Oliver Frankfurth ein ausgewiesener Spezialist für dieses Thema, mit all seinen bürokratischen Hindernissen. Die Dienstleistungen, die seine Plattform bietet, ermöglichen es seinen Klienten, sich während des Umzugs auf die wesentlichen Dinge zu konzentrieren, während Oliver Frankfurth und sein Team die bürokratischen Schritte im Hintergrund übernehmen. "Wir erhalten viel positives Feedback zu unseren Leistungen und Prozessen", so der Experte. "Das liegt mitunter auch daran, dass wir in ständigem Austausch mit Bürgerämtern, Behörden und Ämtern in ganz Deutschland stehen, um so eine reibungslose und schnelle Bearbeitung unserer Fälle garantieren zu können."

Was ist eine Rentenrückerstattung?

Die Deutsche Rentenversicherung ist Teil des Sozialversicherungssystems und sichert Menschen im Alter, bei Krankheit oder bei Arbeitslosigkeit ab. Ist man in Deutschland angestellt, erwirbt man automatisch das Recht auf diese Sozialleistung. Die Beiträge werden gleichermaßen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Insgesamt fließen monatlich 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens als Versicherungsbeitrag in die Rentenversicherung des Arbeitnehmers. Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen dabei jeweils 9,3 Prozent (Stand 2023). Es ist jedoch zu beachten, dass der Anteil des Arbeitgebers grundsätzlich von der Rentenrückerstattung ausgeschlossen ist.

Eine frühzeitige Auszahlung der Beiträge ist generell möglich und von den Sozialversicherungsträgern auch gesetzlich vorgesehen. Die Hürden dafür sind aber hoch und der gesamte Prozess gestaltet sich oft kompliziert und unübersichtlich. Darum gibt es sehr spezifische Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Rente rückerstatten zu lassen: So sind Deutsche und EU-Bürger grundsätzlich von der Rückerstattung ausgeschlossen. Es gibt dabei jedoch zwei Ausnahmen.

Wer kann sich die Rente vorzeitig auszahlen lassen?

Zum einen können deutsche Staatsbürger sich ihre Rentenbeiträge dann auszahlen lassen, wenn sie von der Versicherungspflicht befreit sind - etwa als Arzt, Rechtsanwalt oder Beamter. Wenn sie innerhalb ihres Lebens Beiträge gezahlt haben, aber noch nicht die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erreicht haben, können sie sich in diesem Falle ihre Beiträge, mithilfe eines Antrags auf Rentenrückerstattung, zurückholen.

Eine weitere Personengruppe, die ein Recht auf Rückerstattung hat, sind Arbeitnehmer, die bereits die Regelaltersgrenze von zukünftig 67 Jahren erreicht, aber noch nicht die Mindestversicherungszeit erfüllt haben. Auch diese Menschen können sich die Beiträge auszahlen lassen, da sie keinen Rentenanspruch haben. Für alle anderen Deutschen und EU-Bürger gilt jedoch: Sie sind nicht berechtigt für eine Rentenrückerstattung.

Nicht-EU-Bürger haben große Chancen auf eine Rentenrückerstattung

Nicht-EU Bürger bilden die Personengruppe, die sich in den meisten Fällen für die Rentenrückerstattung qualifiziert. Eine Rückerstattung der Rentenbeiträge ist für sie möglich, wenn sie nicht mehr freiwillig in die deutsche Rentenversicherung einzahlen können. Dies ist abhängig vom aktuellen Wohnsitzland. Es wird hierbei noch zwischen Vertragsstaaten und Nicht-Vertragsstaaten unterschieden: Die sogenannten Vertragsstaaten sind Länder, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, zum Beispiel Australien, Indien, Japan und die USA. Wer weniger als fünf Jahre in Deutschland gearbeitet hat, kann sich seine Rentenbeiträge vollständig auszahlen lassen.

Am einfachsten ist die Situation jedoch für ausländische Arbeitnehmer aus Nicht-Vertragsstaaten wie beispielsweise, Argentinien, China, Mexiko, Südafrika, Thailand, die vereinigten arabischen Emirate und viele weitere asiatische, afrikanische und südamerikanische Länder. Für Staatsbürger dieser Länder spielt es keine Rolle, wie viele Jahre sie in Deutschland gearbeitet haben, sämtliche Beiträge lassen sich mithilfe eines Antrages auf Rentenrückerstattung auszahlen. Personen, die für eine Rückerstattung infrage kommen, können zwei Jahre nach der letzten Beitragszahlung mit der Beantragung beginnen und sich auf teilweise hohe Summen freuen.

Sie wollen auswandern, Ihre deutsche Rente im Ausland beziehen oder Ihren Anspruch auf eine Rentenrückerstattung überprüfen lassen - und sich dabei von erfahrenen Experten für die Abmeldevorgänge in Deutschland unterstützen lassen? Dann melden Sie sich jetzt bei Oliver Frankfurth von Abmelden.de für ein Beratungsgespräch!

Pressekontakt:

Expat Services UG (haftungsbeschränkt)
Vertreten durch: Oliver Frankfurth
E-Mail: info@abmelden.de
Webseite: https://abmelden.de/

Original-Content von: Expat Services UG (haftungsbeschränkt), übermittelt durch news aktuell

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