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Elementarschadenversicherung: Pflicht – ja oder nein? Salvatore D’Orio klärt auf

Elementarschadenversicherung: Pflicht – ja oder nein? Salvatore D’Orio klärt auf
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Frankfurt am Main (ots)

Versicherungspflicht oder Eigenverantwortung – an der Elementarschadenversicherung scheiden sich die Geister. Die Fronten scheinen verhärtet zu sein. Doch worauf käme es für eine Lösung des Problems wirklich an?

Hochwasser im Ahrtal, Starkregen in Rheinland-Pfalz, extreme Schneelast in Bayern, Erdrutsch im Schwarzwald und Überschwemmungen in Ostfriesland – in den vergangenen Jahren haben in Deutschland zahlreiche Naturereignisse zu erheblichen Schäden geführt. Sie verdeutlichen zugleich die Bedeutung einer Elementarschadenversicherung für den Schutz vor den finanziellen Folgen solcher Naturkatastrophen. Denn wer keine Versicherung abgeschlossen hat, riskiert die Privatinsolvenz – nicht immer kann auf staatliche Hilfen gezählt werden. Aber was deckt die Elementarschadenversicherung eigentlich ab? „Die Elementarschadenversicherung kommt dann ins Spiel, wenn die Schäden nicht von der regulären Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt sind. Wir reden über Starkregen, Hochwasser oder Rückstau, über Erdbeben, Erdsenkungen und Erdrutsche, aber auch über Schäden durch Schneedruck und Lawinen“, erklärt Salvatore D’Orio, Geschäftsführer der D’Orio Versicherungsmakler GmbH. „Es gibt in den Versicherungsbedingungen allerdings oft Klauseln, die jeder vor dem Abschluss genau kennen sollte. Bei den erwähnten Naturkatastrophen gab es für viele Betroffene leider ein böses Erwachen.“

„Eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung wird seit einiger Zeit kontrovers diskutiert, doch die Debatte geht in Teilen am Kern der Sache vorbei, denn es fehlt vor allem an einer kompetenten Beratung und einer transparenten Kommunikation“, fügt Salvatore D’Orio hinzu. Der Versicherungsmakler hat sich vorgenommen, diesen Mangel zu beheben und leistet mit der auf Hausverwaltungen und Immobilieninvestoren spezialisierten D’Orio Versicherungsmakler GmbH eine Rundumbetreuung in Versicherungsfragen, die auf eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit setzt, um einen umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten und den Verwaltungsaufwand zu senken. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Kontroverse über Pflicht oder Eigenverantwortung und darüber, worauf es bei der Elementarschadenversicherung tatsächlich ankommt.

Was für eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung spricht

Betrachtet man die Kontroverse aus Sicht der Befürworter, ergibt sich folgendes Szenario: Die Pflicht hat für sie den großen Vorteil, dass Hausbesitzer automatisch vor den finanziellen Folgen von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Erdbeben geschützt sind. Sie sind überzeugt, dass viele die Risiken solcher Schäden unterschätzen, was im Ernstfall existenzbedrohend sein kann. Des Weiteren führen sie ins Feld, dass eine Pflichtversicherung die Solidarität in der Gesellschaft fördert, weil alle gemeinsam die Kosten tragen und die Prämien für den Einzelnen daher geringer ausfallen. Dies würde auch den Staat entlasten, da weniger öffentliche Mittel für unversicherte Geschädigte bereitgestellt werden müssten.

Für die Befürworter sorgt eine flächendeckende Versicherungspflicht zudem für mehr Gerechtigkeit, weil alle Betroffenen gleichermaßen abgesichert sind. Angesichts des Klimawandels und der Zunahme extremer Wetterereignisse wäre eine solche Pflicht vorausschauend und notwendig: Sie schafft Planungssicherheit für Versicherer und Versicherte und trägt darüber hinaus dazu bei, das Bewusstsein für präventiven Schutz vor Naturgefahren zu schärfen.

Kritik an der Pflicht zur Elementarschadenversicherung

Eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung wird allerdings aus mehreren Gründen kritisch betrachtet: Die Gegner sehen sie vor allem als Eingriff in die individuelle Freiheit an, da Hausbesitzer unabhängig von ihrem individuellen Risiko gezwungen werden, eine Versicherung abzuschließen. Zu mehr Solidarität würde eine Pflicht außerdem nicht beitragen, weil zum einen die hohen Prämien in den Risikogebieten zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, während zum anderen den Betroffenen in den Regionen mit geringem Risiko für Elementarschäden eine solche Pflichtversicherung unverhältnismäßig erscheinen kann.

Zudem befürchten die Kritiker, dass eine Pflichtversicherung die soziale Ungerechtigkeit weiter verstärken könnte, da einkommensschwache Haushalte besonders stark belastet würden. Ein weiterer Einwand ist, dass die Einführung einer Versicherungspflicht mit zusätzlicher Bürokratie und Verwaltungskosten verbunden wäre. Aus diesen Gründen plädieren sie für mehr Eigenverantwortung und freiwillige Lösungen.

Versicherungsschutz in Risikogebieten: Probleme und Lösungsansätze

Wer in Deutschland in einem Gebiet mit hohem Risiko für Überschwemmungen, Rückstau oder Starkregen lebt, wird durch das Zonierungssystem der ZÜRS-Zonen eingeteilt. Besonders in den Zonen drei und vier haben Hausbesitzer oft Schwierigkeiten, überhaupt eine Versicherung zu finden. Wenn sie doch eine abschließen können, gibt es meist einen Haken: Die Versicherungsbedingungen legen fest, wie im Schadensfall reguliert wird – und häufig ist die Entschädigung so gering, dass sich der Abschluss kaum lohnt. Viele Versicherte gehen davon aus, gut abgesichert zu sein, und sind im Schadensfall dann überrascht, wie wenig sie tatsächlich erhalten.

In dieser Situation kommt es auf zwei wesentliche Punkte an: Zum einen sollten sich Versicherungsvermittler die Bedingungswerke genau ansehen und ihre Kunden vor Abschluss der Versicherung klar und umfassend darüber informieren, was im Schadensfall tatsächlich erstattet wird. Zum anderen ist eine gesetzliche Lösung notwendig, die es allen Hausbesitzern ermöglicht, eine Versicherung abzuschließen – unabhängig davon, in welcher ZÜRS-Zone ihre Immobilie liegt. Dabei wird es auch notwendig sein, eine Obergrenze für die Kosten zu setzen, die durch staatliche Zuschüsse gedeckt werden können. Wenn diese beiden Maßnahmen umgesetzt werden, erübrigt sich letztlich eine flächendeckende Versicherungspflicht. Die Erfahrung zeigt, dass gut informierte Bürger verantwortungsbewusst handeln, Risiken abwägen und Entscheidungen treffen, die in ihrem eigenen Interesse liegen – wie es auch bei der Privathaftpflichtversicherung der Fall ist, die ebenfalls keine Pflichtversicherung ist.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Debatte um die Pflicht zur Elementarschadenversicherung vor allem an der Frage der individuellen Verantwortung und den praktischen Lösungen scheitert. Eine gesetzliche Lösung, die allen Hausbesitzern Zugang zu einem fairen Versicherungsschutz ermöglicht – unabhängig von ihrem Risikogebiet – könnte viele Probleme lösen. Eine transparente Beratung und eine klare Kommunikation der Versicherungsbedingungen sind dabei entscheidend, um den Schutz vor den finanziellen Folgen von Naturkatastrophen effektiv und gerecht zu gestalten. "Letztlich ist es also weniger eine Frage der Pflicht als vielmehr der Verantwortung, den richtigen Schutz für die eigenen Bedürfnisse zu finden", fasst Salvatore D’Orio zusammen.

Sie sind Hausverwalter oder Immobilieninvestor und suchen einen erstklassigen Service rund um die Versicherung? Dann melden Sie sich jetzt bei Salvatore D’Orio und vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch!

Pressekontakt:

D’Orio Versicherungsmakler GmbH
Geschäftsführer: Salvatore D’Orio
E-Mail: info@dorio-versicherungsmakler.de
Website: https://www.dorio-versicherungsmakler.de/

Original-Content von: D'Orio Versicherungsmakler GmbH, übermittelt durch news aktuell

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