Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA
Deutsche ReGas geht erfolgreich gegen rechtswidrige Anschuldigungen des Anwalts der Gemeinde Binz vor
Lubmin (ots)
Die Deutsche ReGas geht gleich zwei Mal erfolgreich gegen die vom Anwalt der Gemeinde Binz verbreitete Diffamierungs-Kampagne vor.
- Die Staatsanwaltschaft Rostock sieht keinen Anfangsverdacht und stellt das Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Geldwäsche ein.
- Die Pressekammer des Landgerichtes München gibt dem Eilantrag der Deutschen ReGas auf Unterlassung wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts gegen den Anwalt der Gemeinde Binz statt.
Die Staatsanwaltschaft Rostock hat heute das Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Geldwäsche aufgrund des Fehlens eines Anfangsverdachts eingestellt. Der Anwalt der Gemeinde Binz hatte Ende Juli Anzeige wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Geldwäsche bei der unzuständigen Staatsanwaltschaft Stralsund erstattet. Nach Übermittlung an die zuständige Staatsanwaltschaft Rostock wurde das Verfahren gegen den Geschäftsführer der Deutschen ReGas jetzt umgehend eingestellt. Die Deutsche ReGas wurde im Rahmen dieses Verfahrens von dem Berliner Rechtsanwalt Oliver Kyrieleis vertreten.
Darüber hinaus hat die Pressekammer des Landgerichts München den Anträgen der Deutschen ReGas vollumfänglich (hinsichtlich des dritten Antrags unter Ziff. 2b) in Form des Hilfsantrags) * stattgegeben und dem Anwalt der Gemeinde Binz untersagt, Unwahrheiten über das Unternehmen zu verbreiten. Im Wege der einstweiligen Verfügung wird dem Anwalt der Gemeinde Binz verboten, gegen Androhung eines Ordnungsgeldes von jeweils bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von jeweils bis zu zwei Jahren, folgendes zu behaupten, zu verbreiten oder zu äußern sowie dies durch Dritte tun zu lassen:
- dass die Investoren der Betreiberin in der Energiebranche bisher nicht in Erscheinung getreten seien;
- dass der Geschäftsführer der Deutschen ReGas in den vergangenen Jahren Kapital vom Cirsio Fund auf ihm gehörende Kapitalgesellschaften in Deutschland transferiert habe bzw. "Finanzkörperschafen" transferiert worden seien und
- dass am Sitz der Komplementärin der Deutsche ReGas keine Geschäftstätigkeit stattfände.
Die Deutsche ReGas wird in Rahmen des Verfahrens vor dem Landgericht München von Rechtsanwalt Gernot Lehr vertreten, Partner der Sozietät Redeker Sellner Dahs.
"Wir sind als mittelständisches Unternehmen angetreten, die Versorgungssicherheit Ostdeutschlands mit Erdgas zu verbessern und dafür zu sorgen, dass u.a. auch die Hotelzimmer auf Rügen im Winter warm sein werden. Deshalb freuen wir uns über die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Rostock und des Landgerichts München. Endlich wird dieser lediglich auf Rufschädigung abzielenden Lügen- und Desinformationskampagne Einhalt geboten", so Dr. Stephan Knabe, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Deutschen ReGas. "Wir werden nun gegen jede von diesen Entscheidungen betroffenen Aussagen unabhängig davon ob von einer Person getätigt oder einem Medium verbreitet, sehr entschieden vorgehen."
Und Knabe weiter: "Zudem wird sich die Deutsche ReGas weiterhin zielgerichtet für eine Versachlichung der eigentlichen Thematik, nämlich der sicheren Energieversorgung Deutschlands und ihrer Nachbarländer einsetzen. Es ist bedenklich, dass ein Anwalt als Vertreter der Gemeinde Binz glaubt, man könne die Energieversorgung dieses Landes auf dem Wege einer rechtswidrigen Diskreditierung bzw. mit Hilfe von gezielten Desinformationskampagnen diskutieren. Vor diesem Hintergrund ist es bedauerlich und schädigend, dass hier eine Gemeinde nicht Einhalt gebietet und sich derart vereinnahmen lässt."
Die Deutsche ReGas ist ein mittelständisches Unternehmen im Bereich der europäischen Energieinfrastruktur. Die Deutsche ReGas betreibt derzeit mit dem LNG-Terminal in Lubmin das erste und bisher einzige privat finanzierte, schwimmende Flüssiggas-Terminal in Deutschland. Parallel entwickelt die Deutsche ReGas das Energie-Terminal in Mukran. An beiden Standorten ist zusätzlich die Errichtung von Wasserstoff-Elektrolyseuren in Planung.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website www.deutsche-regas.de und hier.
*) Der ursprünglichen Version haben wir am 21. August lediglich die in der Klammer stehende Präzisierung hinzugefügt. Am 22. August wurde in der Headline noch ‚des Anwalts‘ hinzugefügt.
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Sebastian Frauenlob
Pressesprecher
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