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Pressemitteilung: Für mehr Patientensicherheit – Melderegister für Behandlungsfehler muss kommen

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Pressemitteilung

Medizinischer Dienst Bayern: Für mehr Patientensicherheit – Melderegister für Behandlungsfehler muss kommen

Medizinischer Dienst veröffentlicht Jahresstatistik 2023 zur Begutachtung von Behandlungsfehlern

München, 22. August 2024. Insgesamt 2.569 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst Bayern im Jahr 2023 erstellt. Bundesweit hat der Medizinische Dienst knapp 12.500 Sachverständigengutachten zu Behandlungsfehlervorwürfen erstellt.

Die Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und die Patientin oder der Patient einen Schaden erlitten hat, bejahte der Medizinische Dienst Bayern in jedem vierten Gutachten (25,5 Prozent) – das heißt in 654 Fällen. In 22,2 Prozent der Fälle stellten die Gutachterinnen und Gutachter fest, dass der Behandlungsfehler Ursache für den Schaden war – dies trifft auf 571 Fälle zu. Nur in diesen Fällen haben Patientinnen und Patienten Aussicht auf Schadensersatz. Das Spektrum der Fehler ist breit gefächert: Es betrifft die unterschiedlichsten Erkrankungen und Behandlungen.

Die Zahlen des Medizinischen Dienstes spiegeln insgesamt nur einen kleinen Ausschnitt der tatsächlichen Behandlungsfehler wider. Zahlreiche Fälle bleiben unbekannt – weil sie in Deutschland nicht zentral erfasst werden und weil sie von betroffenen Patientinnen und Patienten gar nicht als Fehler erkannt und daher auch nicht vorgeworfen werden. „Die Zahlen des Medizinischen Dienstes sind nicht repräsentativ für das Fehlergeschehen. Darüber haben wir noch viel zu wenig Transparenz“, betont Dr. Christine Adolph, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern.

Im Interesse der Patientinnen und Patienten plädiert der Medizinische Dienst seit Jahren für mehr Transparenz und dafür, die Patientensicherheit mit systematischen Präventionsmaßnahmen zu verbessern.

Im Fokus stehen dabei die sogenannten Never Events. Dabei handelt es sich um besonders schwerwiegende, aber vermeidbare Schadensereignisse wie beispielsweise Patienten-, Seiten- und Medikamentenverwechslungen oder zurückgebliebenes OP-Material im Körper. Wenn solche Fehler auftauchen, dann haben sie nichts mit dem Versagen Einzelner zu tun. Sie zeigen vielmehr, dass Risiken im Versorgungsprozess bestehen, weil zum Beispiel bekannte Sicherheitsvorkehrungen – wie Checklisten und Markierungen von Patienten vor Eingriffen – nicht angewendet werden.

„Viele sogenannte Never Events wären vermeidbar, wenn wir endlich ein verpflichtendes Meldesystem dafür hätten. In vielen Ländern sind solche Register bereits etabliert. Sie tragen dazu bei, Fehler zu erfassen, zu analysieren, Ursachen von Behandlungsfehlern systematisch zu erkennen und Maßnahmen zur Prävention abzuleiten. Im Sinne der Patientensicherheit muss mit der Novellierung des Patientenrechtegesetzes die bundesweite Meldepflicht kommen“, sagt Dr. Christine Adolph, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern.

Weitere Infos auf Anfrage oder beim Medizinischen Dienst Bund.

Hintergrund

Der Medizinische Dienst ist der unabhängige sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Zu seinen Aufgaben gehören sowohl Einzelfallbegutachtungen von Versicherten als auch Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Bei einem Behandlungsfehlerverdacht können sich Versicherte zunächst an ihre Krankenkasse wenden, die dann den Medizinischen Dienst mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragen kann. Die Fachärztinnen und Fachärzte des Medizinischen Dienstes klären dann, ob ein Behandlungsfehler einen Schaden beim Versicherten verursacht hat. Den Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine Kosten.

Fabienne Rzitki
Pressesprecherin
Medizinischer Dienst Bayern
Hauptverwaltung
Haidenauplatz 1
81667 München
089 1590604617
 
fabienne.rzitki@md-bayern.de 
www.md-bayern.de
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