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Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz

Für sichere Strassen in Rumänien, doch gegen Brutalität gegenüber Hunden

Brüssel/Bukarest (ots)

Gemeinsame Erklärung der rumänischen Europaabgeordneten und Mitglied des Agrarausschusses DACIANA SARBU und der internationalen Tierschutzorganisation VIER PFOTEN/FOUR PAWS

Am Montag, 7. März 2011, wird ein neuer Gesetzentwurf zu Streunerhunden im Plenum des rumänischen Parlaments beraten und am Dienstag soll darüber abgestimmt werden. Daciana Octavia Sarbu, Mitglied des Europäischen Parlaments und Mitglied im für Tierschutz zuständigen Landwirtschaftsausschuss, und die internationale Tierschutzorganisation VIER PFOTEN/FOUR PAWS kommentieren diesen erneuten Versuch des rumänischen Parlaments, das Tötungsverbot für Streunerhunde aufzuheben wie folgt:

   -  Die geplante Gesetzesänderung ist aus ethischen, 
      gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gründen abzulehnen
   -  Der Vorschlag ist nicht nachhaltig
   -  Er widerspricht der europäischen Definition von Tieren als 
      fühlende Lebewesen gemäß Artikel 13 Vertrag über die 
      Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), das ein allgemeines
      Handlungsprinzip auch für die Mitgliedstaaten gilt
   -  Der entsprechende Artikel des Gesetzentwurfes ist weder 
      handwerklich professionell noch in der Praxis umsetzbar

Die geltende Rechtslage verbietet das Töten gesunder Tiere und stützt den Ansatz des "Catch, neuter, release" (Fangen, kastrieren, wieder freilassen), eine Methode, die von der Welt- gesundheitsorganisation (WHO) zur Tollwutkontrolle entwickelt wurde. Diese ist nicht nur die einzige ethisch akzeptierte europäische Methode, und folgt dem Prinzip der Verantwortlichen Haltung von Tieren, sondern entspricht zwischenzeitlich auch wissenschaftlich dem neuesten Stand der Forschung zu nachhaltigen Lösungsstrategien gegen die Überbevölkerung von Hunden in Europa. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auf den Straßen ist ein wichtiges Ziel jedes Mitgliedslandes der EU. Getötete oder verletzte Personen durch Streunerhunde sollen vermieden werden, doch dies bedarf einer gesetzlichen Regelung in europäischem Sinne und nicht durch Gewalt gegen Tiere.

Die Aufhebung des Tötungsverbotes von Straßenhunden würde einen großen Rückschritt in die Vergangenheit bedeuten, hin zu Grausamkeit und Brutalität gegen streunende Tiere und unermessliches Leiden im gesamten Land. Die europäische Bevölkerung betrachtet Tiere als fühlende Lebewesen, wie es auch im Lissabon Vertrag steht. Desgleichen entspricht ein Tötungsverbot nicht einem weiteren europäischen Prinzip, der Nachhaltigkeit.

Das Schicksal Hunderttausender Geschöpfe würde von einer einzigen Person, dem Bürgermeister, abhängen und dessen persönlicher Sichtweise. Diese Entscheidung über Leben und Tod würde zudem nicht kontrolliert, weder was den Inhalt der jeweiligen Regelung betrifft, noch den Vollzug. Das bedeutete eine inakzeptable Rechtsunsicherheit. Eine solche subjektive Entscheidungsmacht und damit gesetzlich etablierte Willkür entspräche nicht den Regeln guter Gesetzgebung in Europa.

In der Praxis würde die Gesetzesänderung zu einer absolut unübersichtlichen und unzumutbaren Situation für die Bürger führen: Hundebesitzer würden mit ihren Tieren umziehen müssen, um ggf. bei den nächsten Kommunalwahlen erneut eine neue Gemeinde zu suchen, um sicherzustellen, dass ihre Tiere nicht in eine Tötungsaktion geraten.

Tierschutzorganisationen wurden im Gesetzesvorschlag als eher hinderlich als hilfreich bewertet. Und schließlich findet sich in dem Vorschlag kein Hinweis darauf, wie mit den sterilisierten oder zu sterilisierenden Hunden verfahren werden soll. Könnten diese ebenfalls getötet werden?

Der zur Beratung anstehende Entwurf ist jedenfalls das Gegenteil eines demokratischen und verfassungstreuen und transparenten Gesetzentwurfes und Gesetzgebungsverfahrens.

Ein letzter, der wirtschaftliche Aspekt: Viele Millionen Euro von privaten und öffentlichen Geldgebern wären für die Geburtenkontrolle von Hunden verschleudert. Es ist eine auf langjähriger und in mehreren Ländern gesammelten Erfahrung basierenden Tatsache, dass jedes Geschäftsmodell in Zusammenhang mit Streunertieren zu Leiden in Tierheimen führt und zu Betrug und Veruntreuung von Geldern.

Rumänien braucht dringend Rechtssicherheit und ein Gesetz, um einerseits die Situation der Straßenhunde im humanen Sinne zu regeln und gleichzeitig die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Doch ein solches Gesetz muss zu Ende gedacht und ausgewogen sein. Der vorliegende Gesetzentwurf darf daher im Interesse der Tiere und der rumänischen und europäischen Bürgerinnen und Bürger am Dienstag nicht das Plenum im rumänischen Parlament passieren.

FAKTEN

Der Gesetzgebungsvorgang PL 912

Am Mittwoch, den 2. März 2011, wurde eine Gesetzesänderungsvorlage zum Rumänischen Streunerhundegesetz (Änderung PL 912) im Ausschuss für Innere Angelegenheiten des nationalen Parlaments erörtert. Gemäß diesem Gesetz basierte der Umgang mit Streunertieren auf dem Prinzip der Geburtenkontrolle, der 'Fangen, Kastrieren, Wieder aussetzen' Methode. Ein Fachausschuss hat eine grundlegende Änderung dieses Prinzips vorgelegt. Der Ausschuss hat danach beschlossen, dass "...nach 14 Tagen die Hunde entweder getötet oder kastriert werden, je nach Entscheidung des jeweiligen Vertreters der Kommune". Dieser Änderungstext PL 912, vor einiger Zeit vorgeschlagen vom Präfekt der Stadt Bukarest, wurde als Kompetenzanmaßung als nicht zulässig bewertet, dennoch wurde dieser Text vom Innenausschuss am Dienstag angenommen.

Tötung gesunder Hunde und Euthanasie

Für die Massentötung gesunder Hunde wird häufig der Begriff "Euthanasie" verwendet. Doch der Begriff Euthanasie bedeutet in Europa das Vorliegen der Voraussetzung des Ergebnisses einer veterinärmedizinischen Diagnose und der Vornahme durch einen Tierarzt. Ein gesundes Tier zu töten ist keine Euthanasie sondern eine Tötung. Die weit überwiegende Mehrheit der Europäischen Bürgerinnen und Bürger akzeptiert das Töten von Streunertieren nicht mehr.

Fangen, Kastrieren, Wieder aussetzen (CNR-catch, neuter, release)

Diese Methode, auch als Geburtenkontrolle bezeichnet (Animal Birth Control) bedeutet, die Tiere zu fangen, zu einem höchst erreichbaren Prozentsatz zu kastrieren oder sterilisieren, und kontrolliert wieder an ihrem angestammten Platz auszusetzen, dies mehrfach vorgenommen von Tierschutzorganisationen gemeinsam mit der örtlichen Tierärzteschaft. Grund für die Nachhaltigkeit dieses Ansatzes ist die Tatsache, dass in einem von einem Rudel besetzten Terrain keine neue Generation nachwachsen kann aufgrund der begrenzten Ressourcen. Ansonsten, wenn die Tiere entfernt werden - sei es durch Tötung oder Verbringung in Tierheime - wird in dem Terrain in vier bis fünf Jahren ein neues Rudel entstehen.

Die ethische Grundlage der Europäischen Tierschutzpolitik: Die "Fünf Freiheiten" und der Grundsatz verantwortlicher Tierhaltung

Fünf Freiheiten: Freisein von Hunger und Durst, Freisein von Unbehagen, Freisein von Schmerz, Verletzungen und Krankheiten, Freisein zum Ausleben normaler Verhaltensweisen, Freisein von Angst und Leiden. Verantwortliche Haltung "...ist der Leitspruch der Eigentümer von Heimtieren in diesem Jahrhundert. Er umfasst die Verhinderung von Grausamkeit und Unbehagen, Wahrung der Würde der Tiere, Gesundheitsvorsorge, gesunde Ernährung und Unterkunft und die Berücksichtigung des Wohlergehens der Tiere. Er schließt ebenfalls ein die Verhinderung der Beeinträchtigung anderer Tiere und Menschen". (Saunders Comprehensive Veterinary Dictionary, 3 ed. © 2007 Elsevier, Inc. All rights reserved) Übers. M. Wartenberg

Artikel 13 Vertrag Über die Arbeitsweise der Europäischen Union

"Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe."

Artikel 3.3 Vertrag der Europäischen Union

"Die Union errichtet einen Binnenmarkt. Sie wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Masse wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin. Sie fördert den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt."

Für Presserückfragen an VIER PFOTEN:

Dr. Marlene Wartenberg
Director European Policy Office
Tel.: 0032 - 476 89 38 21
Email: marlene.wartenberg@vier-pfoten.eu

Original-Content von: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz, übermittelt durch news aktuell

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