Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz
Hundeverordnungen sind sicherheitspolitische Fassadenmalerei
Besitz (ots)
Am Nachmittag des 06.08.2001 wurde gegen 16 Uhr im Landkreis Pinneberg die elfjährige Kristina von der Schäferhündin ihres Vaters tot gebissen. Angesichts des derzeit offenbar nicht zu klärenden Unfallherganges regen die Experten des Bündnis Hund an zu prüfen, ob die Hündin vielleicht zum VDH-Schutzdienst ausgebildet wurde - falls dies zutrifft, dürfte hier eine wesentliche Unfallursache zu suchen sein.
"Wieso gibt es in 16 Bundesländern mittlerweile 13 unterschiedliche Hundeverordnungen mit verschiedenen Rasselisten, auf denen aber nie der Deutsche Schäferhund steht?" fragt Tom Haubrich, Sprecher des Bündnis Hund. "Leider sehen wir uns durch diesen Unfall in unserer grundlegenden Kritik an den bestehenden Hundeverordnungen bestätigt. Wer die Gefährlichkeit eines Hundes an dessen Rassezugehörigkeit festmacht und den Menschen so Sicherheit suggeriert, betreibt sicherheitspolitische Fassadenmalerei und handelt unverantwortlich."
Wer das Phänomen "gefährlicher Hund" auf einzelne Hunderassen reduziert, verstellt die Sicht auf das wahre Problem: Neben der genetischen Determination in bestimmten Zuchtlinien liegt die Ursache für individuell gestörtes Aggressionsverhalten bei Hunden primär in der Verantwortung des Menschen, der als Sozialpartner die Zucht, Haltung, Erziehung und Ausbildung maßgeblich beeinflusst.
Ziel eines wirklich gefahrabwehrenden Vorgehens muss es also sein, jene Hunde herauszufiltern, die durch ein gesteigertes Aggressionsverhalten bzw. eine gestörte aggressive Kommunikation und gesteigerte Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren auffallen. Ein gefährlicher Hund ist ein Individuum, das ein der Situation nicht angemessenes, häufiges, ausgeprägtes und/oder verändertes Aggressionsverhalten gegen Artgenossen und Menschen zeigt: Schwere Beißunfälle sind seltenst eine "Ersttat" - zumeist waren solche Tiere schon zuvor in anderen Situationen auffällig.
Es gilt also, auf den verschiedenen Ebenen der menschgemachten Probleme anzusetzen - so, wie es das Bündnis Hund in seinem Regulierungskonzept gemacht hat, das aus einer gefahrenabwehrenden Hundeverordnung, einem präventiven Hundezuchtgesetz sowie einer halterqualifizierenden Hundesteuer-Reform besteht.
Dieses umfangreiche und fachlich qualifizierte Konzept stellte das Bündnis Hund am 15. Juni 2001 sämtlichen Landtags- und Bundestagsfraktionen, sämtlichen Bundes- und Landesverbänden der gewählten Parteien sowie der Bundesregierung und allen Landesregierungen mit den zuständigen Ministerien vor.
"Von über 200 angeschriebene Verantwortungs- und Entscheidungsträgern haben bisher gerade mal 15 Prozent geantwortet", führt Tom Haubrich aus. "Einige wenige Antworten sind nachdenklich, viele sind oberflächlich formalistisch, die meisten strotzen vor maßloser Selbstgefälligkeit. Das Problem mit gefährlichen Hunden sei dank der neuen Hundeverordnungen jetzt ja gelöst - was soll man angesichts der Ereignisse in Pinneberg dazu noch sagen?"
Für Rückfragen oder die Anforderung des benannten Regulierungskonzeptes "Der gefährliche Hund" steht Ihnen Herr Tom Haubrich unter den oben benannten Nummern bzw. unter 0173 / 93 20 692 jederzeit gerne zur Verfügung.
BÜNDNIS HUND c/o Tom Haubrich Kurt-Bürger-Str. 1b 19258 Besitz
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