Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz
Erfolg für VIER PFOTEN vor dem Amberger Landgericht
Entenhaltung
der Gepro in industriellen Großbeständen ist nicht artgerecht
Hamburg (ots)
Die internationale Tierschutzorganisation VIER PFOTEN e.V. darf die Haltungsbedingungen bei der Intensivmast von Pekingenten in dem größten Entenmastbetrieb Bayerns weiterhin als nicht artgerecht bezeichnen. Das entschied heute das Landgericht in Amberg in einem Verfahren, das die Geflügelproduktionsgesellschaft mbH (Gepro) gegen die Tierschützer angestrengt hatte.
Im November 2000 hatten Aktivisten der VIER PFOTEN auf die tierquälerischen Haltungsbedingungen bei der industriellen Pekingentenmast am Betriebsstandort Nittenau/Bruck aufmerksam gemacht und Dokumentationsmaterial veröffentlicht. Das Foto- und Videomaterial aus Gepro-Ställen zeigte Tausende von Tieren, die ihr Leben lang im Dämmerlicht fensterloser Hallen untergebracht sind. Immer wieder waren auch tote und qualvoll verendende Enten zu sehen. Auslauf oder Bademöglichkeiten, für eine artgemäße Unterbringung der Tiere zwingend notwendig, sind nicht vorhanden.
Die Gepro wollte den Tierschützern daraufhin per Unterlassungsklage verbieten lassen, die dort praktizierte Massentierhaltung als nicht artgerecht zu bezeichnen und verlangte die Herausgabe oder Vernichtung des Dokumentationsmaterials.
"Unschöne Wahrheiten kann man weder verbergen noch per Gerichtsbeschluss verbieten lassen", sagt Thomas Pietsch, Landwirtschaftsexperte der VIER PFOTEN. "Das Urteil bestätigt unser Anliegen, die Öffentlichkeit über die Zustände bei der grausamen Intensivhaltung der Tiere zu informieren und uns für artgerechte Haltungsbedingungen einzusetzen."
In Deutschland sind rechtsverbindliche Standards für eine artgemäße Entenhaltung überfällig. Bisher enthält lediglich das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen vage Empfehlungen zur Mast von Pekingenten. Darin werden Auslauf und Badegelegenheiten zwar angeregt, verpflichtende Vorgaben sind jedoch nicht enthalten. Auch klare Angaben zu maximalen Bestandsgrößen und Besatzdichten oder zu einer verbindlichen Versorgung mit Tageslicht fehlen bislang. In der Praxis werden den Tieren deshalb Haltungsbedingungen zugemutet, die kaum Rücksicht auf die natürlichen Verhaltensbedürfnisse der Tiere nehmen. Ausnahme: Ökologische Erzeuger.
Der VIER PFOTEN e.V. fordert deshalb Verbraucherschutzministerin Künast auf, sich national und auf europäischer Ebene für rechtsverbindliche Regelungen zur Haltung von Wassergeflügel einzusetzen.
Ansprechpartner: Landwirtschaftsexperte des VIER PFOTEN e.V. T. Pietsch: 0171 4910784 / 040 399249 70 Foto- und Videomaterial (Beta-SP) Pressesprecherin Beate Schüler: 0170 55 08 261 / 040 399249 30
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