Was geschieht mit vier illegalen Zoo-Elefanten?
Entscheidendes Treffen von Tier- und Artenschützern mit Staatssekretärin im Bundesumweltministerium
Berlin (ots)
Vertreter von Tier- und Artenschutzverbänden wollen am Freitag bei einer Besprechung mit Gila Altmann, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, ihrer Forderung Nachdruck verleihen, dass das Ministerium den juristischen Weg frei macht für eine Rückführung von vier im Januar 1999 illegal via Südafrika nach Deutschland eingeführten Elefantenkälber aus Botsuana. Es wäre eine Tortur für die wild gefangenen Elefanten, ihr möglicherweise langes Leben in der Gefangenschaft des Dresden Zoo und des Thüringischen Zooparks Erfurt fristen zu müssen, argumentieren die Tierschützer. Zudem würde sich Deutschland nach ihrer Meinung international blamieren, wenn Zootiere in Deutschland geduldet würden, die nach wiederholt bestätigter Rechtsauffassung des Umweltministeriums selbst unter Verletzung von Vorschriften des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) nach Deutschland gelangt seien. Bevor der endgültige Verbleib der Elefanten zur Diskussion stehe, müsse das Ministerium jedoch die Widersprüche der beiden Zoos gegen die im Dezember 1998 erfolgte Aufhebung der Einfuhrgenehmigungen für die vier Tiere zurückweisen, und seine Rechtsauffassung vor den Verwaltungsgerichten durchfechten. Dagegen sträube sich das BMU seit zwei Jahren, klagen die Vertreter der Verbände. Am Freitag solle eine Entscheidung fallen.
Martin Hutter, Sprecher der Initiative, befürchtet, dass das BMU aus Angst vor der Zoo-Lobby auf eine gerichtliche Klärung der dubiosen Vorgänge um die Einfuhr der Tiere verzichten möchte. Als Vorwand, so Hutter, dienten möglicherweise zwei eigens angeforderte juristische Gutachten, die anscheinend ein hohes Prozessrisiko prognostizierten. Der genaue Inhalt der Gutachten sei den Tierschützern nicht bekannt, da das Ministerium die Einsicht verweigert habe - ein Verhalten, das schlecht zu einem bündnisgrün geführten Ministerium passe, meint Hutter.
Die Verbände wollen zumindest erreichen, dass das BMU abwartet, bis der in Südafrika anhängige Strafprozess gegen den Elefantenhändler wegen eklatanter Verstöße gegen das dortige Tierschutzgesetz abgeschlossen ist. Auch der Dachverband Deutscher Naturschutzring e.V. unterstützt diese Forderung ausdrücklich. Dieser Prozess soll am 19. Februar beginnen. Es sei höchst merkwürdig, so Hutter, dass drei Wochen vor diesem Termin "hastig" eine Entscheidung über das Schicksal der vier Elefanten gefällt werden soll, nachdem das BMU zwei Jahre lang immer wieder verkündet habe, man warte dringend auf eine Gerichtsentscheidung in Südafrika, um tätig werden zu können. Hutter: "Nach den im September 1998 aufgenommenen Videofilmen über die üblen Zustände bei dem Tierhändler, und angesichts der vielen Zeugenaussagen gegen ihn, bleiben wenig Zweifel, dass es zu einer Verurteilung kommen wird." Das sei ausschlaggebend, sagen die Tierschützer, denn damit würde die Rechtsauffassung des BMU im Hinblick auf das fragliche Verwaltungsgerichtsverfahren in Deutschland gestärkt. Hutter: "Es wäre eine Schande, wenn Trittin ausgerechnet jetzt klein beigeben würde."
Hinweis: Im Dezember 2000 hat die Fraktion der PDS eine Kleine Anfrage zum Thema im Deutschen Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 14/5049), deren Beantwortung seitens des BMU auf den 2. Februar 2001 verschoben worden ist.
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