BG Verkehr - Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
DVR und BG Verkehr fordern Einsatz lebensrettender Technik
Fährt ein Lkw durch ein Versehen des Fahrers beispielsweise mit nicht abgesenkter Kippmulde oder ausgefahrener Hubladebühne los, kommt es oft zu schweren Unfällen. Das Fahrzeug kollidiert mit Brücken, Unterführungen, Ampeln oder anderen Kfz. Jedes Jahr sterben dabei Berufskraftfahrer und andere Verkehrsteilnehmende oder werden schwer verletzt. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt auf Initiative der BG Verkehr, technische Maßnahmen vorzuschreiben, die das verhindern.
Jeder Lkw-Fahrende weiß es eigentlich: Nie mit angehobenem Fahrzeugaufbau losfahren. Dennoch passieren in jedem Jahr schwere Unfälle. Für die Verrichtung ihrer vorgesehenen Arbeitsfunktion werden Kippaufbauten oder Fahrzeugkrane angehoben. Wird versäumt diese wieder in Fahrstellung zu bringen, können die Einrichtungen mit Brücken, Unterführungen, Freileitungen oder Ampeln kollidieren. „Dabei werden jedes Jahr sowohl Fahrzeuginsassen als auch Personen im Umfeld der Fahrzeuge schwer oder tödlich verletzt“, sagt Wolfgang Laske, Leiter des Geschäftsbereichs Prävention der BG Verkehr.
In der Unterführung hängengeblieben und dabei tödlich verletzt
Ein Beispiel: Der Fahrer K. fuhr einen Lkw mit Asphaltmulde, um das Material zu Baustellen zu transportieren. Nach dem Entleeren der Mulde bog K. auf eine Querstraße ab, die unter einer Bundesstraße hindurchführte. Nach einer Fahrstrecke von circa 50 Metern blieb er mit der noch angehobenen Mulde an der Unterführung hängen. Durch den abrupten Stopp wippte das Fahrzeug um die Hinterachse nach oben. Das Fahrerhaus prallte gegen die Unterführung und wurde bis zur Hälfte eingedrückt. Für K. kam jede Hilfe zu spät.
Die Gründe für die Unfälle sind vielfältig. Manche Fahrer oder Fahrerinnen vergessen schlichtweg, dass ihr Aufbau noch nicht in gesicherter Fahrstellung ist, andere wollen einfach nur ein paar Sekunden Zeit sparen. Fest steht: Diese Unfälle ließen sich durch technische Maßnahmen verhindern. „Die dazu erforderliche Technik ist dazu im Prinzip bereits im Markt vorhanden. Im Sinne der Vision Zero ist es erforderlich, dass diese auch eingesetzt wird“, sagt Barend Hauwetter, Referatsleiter Fahrzeugtechnik beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR).
Genau dies ist der Tenor eines Vorstandsbeschlusses, den der DVR auf Initiative der BG Verkehr kürzlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit getroffen hat. „Eine Fahrbewegung mit über den Umriss hinausragenden kraftbetriebenen Fahrzeug- oder Aufbauteilen kann technisch eingeschränkt werden. Sensoren an Fahrzeugaufbauten können deren Stellung überwachen. Über elektronische Steuergeräte sind gezielte Bremseingriffe oder Eingriffe in das Motormanagement technisch möglich“, heißt es in dem Papier. Einfach ausgedrückt: Überschreitet ein Fahrzeug mit angehobenem Aufbau eine bestimmte Geschwindigkeit, wird es automatisch eingebremst. Die dazu erforderliche Technik gibt es für Fahrzeuge und deren Aufbauten. „Die grundlegende Problematik liegt im Austausch der Information zwischen dem Aufbau und dem Fahrzeug. Normierte Schnittstellen sind dafür größtenteils nicht vorgesehen“, heißt es im DVR-Papier.
Empfehlungen an das BMDV und Herstellerverbände
Der DVR-Vorstandsbeschluss richtet Empfehlungen an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie die Nutzfahrzeug- und Aufbauhersteller. Gefordert werden technische Maßnahmen, die die Fahrbewegung des Fahrzeugs einschränken oder die Fahrgeschwindigkeit begrenzen, wenn sich kraftbetriebene Aufbauten oder Aufbauteile nicht in der sicheren Fahrstellung befinden.
Ausgenommen werden sollen vom Hersteller vorgesehene Fahrbewegungen, die für die bestimmungsgemäß vorgesehene Arbeitsfunktion erforderlich sind. Das BMDV wird zudem gebeten zu prüfen, ob entsprechende Lösungen nicht nur für den nationalen, sondern auch für den internationalen Markt festgeschrieben werden können.
Den Normungsausschüssen des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) und des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) wird darüber hinaus empfohlen, harmonisierte Normen für betroffene Fahrzeugaufbauten zu erarbeiten.
Hohes Potenzial zur Vermeidung schwerer Unfälle
Sowohl in der BG Verkehr als auch beim DVR hat man große Erwartungen an die verbindliche Einführung der technischen Sicherheitsausstattungen. „Diese technischen Lösungen hätten alle schweren Unfälle verhindert, die im Zuständigkeitsbereich der BG Verkehr vom Sachgebiet Fahrzeuge der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung untersucht wurden und auf angehobene Fahrzeugaufbauten während des Fahrbetriebes zurückzuführen sind“, sagt Wolfgang Laske von der BG Verkehr. „Wir sehen hier ein großes Potenzial zur Vermeidung schwerer und tödlicher Unfälle und erwarten eine signifikante Verbesserung der Verkehrssicherheit, die allen Verkehrsteilnehmenden zu Gute kommt“, sagt Barend Hauwetter vom DVR.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Helmke
BG Verkehr Pressesprecher Ottenser Hauptstraße 54 22765 Hamburg
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