Grüne Leuchte GmbH & Co. KG: Steven Hensel über die Steuervorteile für PV-Betreiber in 2025
Cappeln (ots)
Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine eigene PV-Anlage. Während sie sich bisher mit umfangreicher Bürokratie auseinandersetzen mussten, sind zu Beginn des Jahres ein Großteil der bürokratischen Hürden und Besteuerungen weggefallen. Im Folgenden verrät Steven Hensel, Geschäftsführer der Grüne Leuchte GmbH & Co. KG, was sich in 2025 geändert hat, von welchen Vorteilen PV-Betreiber aktuell profitieren können und warum die Solaranlage auch ohne Förderungen eine rentable Investition darstellt.
Die Nachfrage im Bereich der Photovoltaiktechnik steigt kontinuierlich weiter. Die Vorteile liegen dabei auf der Hand: Neben der Unabhängigkeit vom Strommarkt und einem nachhaltigen Lebensstil sind es vor allem die signifikanten Einsparungen bei den Energiekosten, die Privat- und Gewerbekunden vom Kauf einer eigenen PV-Anlage überzeugen. In Kombination mit zinsgünstigen Krediten, der Einspeisevergütung und attraktiven Steuervorteilen können auch aktuell noch Investitionsrenditen zwischen sechs und acht Prozent mit der Solaranlage erzielt werden. Zwar gibt es mittlerweile weniger direkte Förderungen und Zuschüsse durch den Staat. Dennoch können Interessierte auch in diesem Jahr von einigen Förderungen und vor allem steuerlichen Vorteilen profitieren. „Unter bestimmten Voraussetzungen ist die PV-Anlage bereits seit 2022 von der Einkommenssteuer befreit“, verrät Steven Hensel, Geschäftsführer der Grüne Leuchte GmbH & Co. KG.
„Seit dem 01. Januar 2025 hat der Gesetzgeber noch einmal deutlich die Attraktivität für Photovoltaikanlagen erhöht: So sind PV-Anlagen mit einer Höchstleistung von 30 Kilowatt für private und gewerbliche Betreiber einheitlich von der Umsatz- und der Einkommenssteuer befreit“, fährt der PV-Experte fort. Als Geschäftsführer der Grüne Leuchte GmbH & Co. KG bietet er ein breites Dienstleistungsspektrum rund um PV-Anlagen an. Mit einem Team aus über 60 Mitarbeitern und langjähriger Erfahrung kann Steven Hensel alle Dienstleistungen aus einer Hand liefern und steht seinen Kunden darüber hinaus mit einem zuverlässigen Service als langfristiger Partner zur Seite. Da der PV-Experte das Ziel verfolgt, mit einer kompetenten Beratung und individuellen Lösungen immer die besten Ergebnisse für seine Kunden zu erzielen, weiß er genau, von welchen Steuervorteilen sie in diesem Jahr profitieren können.
Der Staat entlastet PV-Betreiber mit Bürokratieabbau und Steuerbefreiungen
Während sich Käufer von PV-Anlagen und Batteriespeichern die gezahlte Umsatzsteuer bisher auf umständlichem Wege erstatten lassen konnten, sind mit Beginn des Jahres zudem weitere bürokratische Hürden abgebaut worden: Erfüllen die Produkte die Voraussetzungen, gilt beim Kauf und der Installation ein einheitlicher Steuersatz von null Prozent. „Um von diesem Vorteil profitieren zu können, muss sich die Solaranlage in unmittelbarer Nähe eines Wohngebäudes befinden oder darf eine Spitzenleistung von 30 Kilowatt-Peak (kWp) nicht überschreiten“, erklärt Steven Hensel. Unter diesen Voraussetzungen ist dann auch der Eigenverbrauch des produzierten Stroms umsatzsteuerbefreit.
Die meisten PV-Anlagen produzieren jedoch Überschüsse, die ins Netz eingespeist werden. Die dafür anfallende Einspeisevergütung gilt steuerrechtlich formal betrachtet als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit. Allerdings gibt es seit 2022 Regelungen, die das Betreiben von Solaranlagen ohne steuerliche Bürokratie ermöglichen – es gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der Umsatzsteuerbefreiung. Für PV-Anlagen, die ab dem 01.01.2025 in Betrieb genommen oder erweitert wurden, gilt die Befreiung von der Einkommenssteuer nun einheitlich bis zu 30 kWp für Wohn- und Gewerbeeinheiten. „Bis zu einer Grenze von insgesamt 100 kWp gilt die Steuerbefreiung auch, wenn mehrere Anlagen betrieben werden – solange die einzelnen Anlagen die Voraussetzungen erfüllen“, verrät der Geschäftsführer der Grüne Leuchte GmbH & Co. KG.
Steven Hensel: Darum sind PV-Anlagen auch ohne Förderungen rentabel
Die Entbürokratisierung des Betreibens solcher steuerbefreiten PV-Anlagen hat zur Folge, dass es dem Finanzamt nicht einmal mehr gemeldet werden muss. Mit Blick auf das lukrative steuerfreie Nebeneinkommen, das durch die Einspeisevergütung für ungenutzten Strom erzielt werden kann, ist jedoch ein Ende absehbar: Während die Höhe der Einspeisevergütung bereits seit Februar 2024 halbjährlichen Absenkungen unterliegt, ist bereits in diesem Jahr ein kompletter Wegfall möglich. „Mittlerweile sind Solaranlagen in der Lage, sich ohne Fördergelder zu amortisieren, sodass ein staatlicher Anreiz gar nicht mehr nötig ist, um den weiteren Ausbau zu fördern“, erläutert Steven Hensel.
So stellen private PV-Anlagen auch ohne Einspeisungsvergütung und umfangreiche Förderungen seitens der Regierung eine lohnende Investition dar. Neben der Befreiung von Umsatz- und Einkommenssteuer können die Betreiber von Abschreibungen, steuerlich absetzbaren Handwerkerleistungen oder zinsgünstigen Krediten im Rahmen von Förderprogrammen profitieren. Vor allem aber aus Kosten- und Umweltgründen überwiegen die Vorteile der eigenen, nachhaltigen Stromerzeugung. Hinzu kommt, dass moderne Solaranlagen immer günstiger und effizienter werden und den Wert der Immobilie steigern. „Dank der einheitlichen Steuerbefreiung für in diesem Jahr in Betrieb gegangene oder erweiterte PV-Anlagen für Privat und Gewerbe ist jetzt ein optimaler Zeitpunkt für die Investition in eine eigene Solaranlage“, verrät der Geschäftsführer der Grüne Leuchte GmbH & Co. KG abschließend.
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