Bundesvereinigung Ernährungsindustrie (BVE)
BVE enttäuscht über Kabinettsbeschluss zum Zwangspfand
Bonn (ots)
Die BVE ist enttäuscht über den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Einführung eines Zwangspfandes auf Einwegflaschen und Dosen für Fruchtsaft, Erfrischungsgetränke, Mineralwasser und Bier. Ein Zwangspfand ist ökonomisch nicht zu rechtfertigen und bringt ökologisch keinen Nutzen.
Es fehlt jeglicher Nachweis dafür, dass ein Zwangspfand zur Stabilisierung ökologisch vorteilhafter Verpackungen beiträgt.
Unverantwortlich sind daher notwendige Investitionen in Höhe von 2,6 Mrd. DM für die Errichtung eines zweiten Rücknahmesystems für gebrauchte Getränkeverpackungen durch Pfandautomaten mit jährlichen Systemkosten für Pfandclearing, Logistik etc. in Höhe von 1,5 Mrd. DM.
Die BVE war zuversichtlich, dass die Bundesregierung den Vorschlag von Handel, Verpackungsherstellern, Entsorgungswirtschaft und Getränkeindustrie für eine freiwillige Selbstverpflichtung positiv aufnehmen würde. Kern der Selbstverpflichtung ist, für Maßnahmen zur Sauberhaltung der Landschaft sowie zur Förderung des ökologischen Fortschritts bei Getränkeverpackungen bis zu 250 Mio. DM jährlich zur Verfügung zu stellen.
Handel, Verpackungshersteller, Entsorgungswirtschaft und Getränkeindustrie halten dieses Angebot in der Erwartung aufrecht, die Bundesländer, insbesondere die Kommunen hierfür zu gewinnen und damit das drohende Zwangspfand abzuwenden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Bernd-Ulrich Sieberger Telefon: 0228/30829-51 e-mail bsieberger@bve-online.de
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