Wasserstoff-Hochlauf: Verteilnetzbetreiber brauchen Rechtssicherheit für Investitionen
München (ots)
Auf europäischer Ebene stehen die Leitplanken für ein Wasserstoffverteilnetz bereits. Die Umsetzung in deutsches Recht hinkt hinterher. Die Transformation der Gasnetze wird damit ausgebremst, der Wasserstoff-Hochlauf kommt nicht voran. Ein Rechtsgutachten zeigt Lösungswege auf.
Im Auftrag der Thüga Aktiengesellschaft und vier ihrer Partnerunternehmen hat die renommierte Kanzlei Rosin Büdenbender ein Rechtsgutachten zur Gasnetztransformation erarbeitet. In diesem Gutachten zeigen die auf das Energierecht spezialisierten Rechtsanwälte Wege auf, um die EU-Vorgaben zügig in deutsches Recht zu überführen. Patrick Kunkel, Leiter der Thüga Regulierung erklärt: "Wir müssen die Transformation praktikabel gestalten. Diese darf Wasserstoffnutzer und -netzbetreiber finanziell nicht überfordern. Das Gaspaket der EU bietet dafür Möglichkeiten." Das Fazit des Gutachtens bestätigt das: Es bedarf nur weniger Anpassungen am vorhandenen Rechtsrahmen, um die Transformation möglichst effizient zu gestalten. Das Gutachten macht dazu konkrete Vorschläge. Unter anderem zeigt es einen Weg auf, wie Kosten für H2-Ready-Investitionen in der Regulierung rechtssicher abgebildet werden können.
Dr. Kristin Spiekermann, Rechtsanwältin und Geschäftsführende Gesellschafterin von Rosin Büdenbender sagt: "Mit der Gasrichtlinie hat der europäische Gesetzgeber den effizienten Übergang zur Klimaneutralität als Hauptziel der Richtlinie erklärt und damit einen Maßstab der Transformationseffizienz geschaffen. Diesen Maßstab gilt es im System der Effizienzprüfung zu berücksichtigen." Jana Michaelis, Rechtsanwältin und Geschäftsführende Gesellschafterin von Rosin Büdenbender ergänzt: "Eine Refinanzierung von Kosten für Investitionen in den Neubau von Wasserstoffverteilernetzen würde in vielen Fällen zu prohibitiv hohen Netznutzungsentgelten für die wenigen Wasserstoffnetzkunden führen, was Investitionen in neue Wasserstoffnetze gefährden könnte. In vielen Fällen gibt es noch keine Wasserstoffnetzkunden."Michaelis hebt hervor, dass die EU-Gasverordnung mit der Möglichkeit einer Gestattung von Finanztransfers auch in solchen Fällen Rechtssicherheit für Investitionen eröffne.
Die Ergebnisse haben die beteiligten Partner bei einem Parlamentarischen Frühstück in Berlin Abgeordneten der CDU, SPD und FDP sowie Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vorgestellt. Kunkel appelliert an die künftige Bundesregierung: "Der Großteil der Standorte, die für klimaneutrale Produktionsprozesse Wasserstoff benötigen, liegt nicht am Wasserstoff-Kernnetz. Es ist daher essenziell, dass nun zügig die Investitions- und Finanzierungsbedingungen für die Wasserstoff-Verteilnetze festgezurrt werden. Auch für die kommunalen Wärmeplanungen wäre dies eine wichtige Grundlage."
Das Gutachten wird als Sonderbeilage in der Zeitschrift Netzwirtschaften & Recht (N&R), Ausgabe 1/2025 abgedruckt und ist online hier aufrufbar. Auftraggeber des Gutachtens sind eins energie in sachsen, energie schwaben, Energie Südbayern, Mainova und die Thüga.
Über Thüga:Die Thüga Aktiengesellschaft (Thüga) bildet den Kern des größten Netzwerks kommunaler Energie- und Wasserversorger in Deutschland. Mehr als 100 Unternehmen sind in der Thüga-Gruppe vernetzt. Die Expertinnen und Experten der Thüga bieten Beratung, teilen Best Practices, forcieren skalierbare Lösungen und fördern Kooperationen. Thüga bündelt die Herausforderungen und Interessen der Partnerunternehmen und macht sich für ihre Anliegen stark. Ziel ist es, die kommunale Energie- und Wasserversorgung sicher, nachhaltig und bezahlbar zu gestalten - Besser gemeinsam. Gemeinsam besser!Die Unternehmen der Thüga-Gruppe verantworten mit ihren Marken und Produkten den Markt vor Ort und sind Partner der Kommunen bei der Energie- und Wärmewende. Im Jahr 2023 erzielte die Thüga-Gruppe einen Umsatz von über 53 Milliarden Euro. Damit zählt sie deutschlandweit zu den drei umsatzstärksten Energieversorgern. Mit rund 23.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Thüga-Gruppe drittgrößte Arbeitgeberin unter den deutschen Energieversorgern. Die Thüga-Gruppe ist bundesweit die Nummer 1 in der Wasserversorgung (1 Million Kunden), gehört zu den größten Wärmeversorgern in Deutschland (rund 9000 GWh p.a.) und ist mit rund 9.300 Ladepunkten größte Betreiberin von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität. Darüber hinaus ist die Thüga-Gruppe an Erneuerbaren-Energien-Anlagen mit einer Gesamtleistung von knapp 5 Gigawatt beteiligt - und gehört damit zu den führenden Ökostrom-Produzenten in Deutschland.
Über Rosin Büdenbender:
Rosin Büdenbender Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Essen ist eine auf Energierecht spezialisierte Kanzlei, die umfassende juristische und strategische Beratung für Akteure der Energiewirtschaft anbietet. Das Team besteht aus Anwältinnen und Anwälten, die ihre teils jahrzehntelange Erfahrung aus Tätigkeiten in der Energiewirtschaft zur praxisorientierten Beratung ihrer Mandanten einbringen.
Die Kanzlei deckt ein breites Spektrum des Energierechts ab, darunter: Regulierung von Strom und Gas; Beratung zur Netzentgeltregulierung, Netzanschluss und -zugang sowie Entflechtungsfragen; Gasnetztransformation; Erneuerbare Energien und KWKG; Rechtsfragen zu EEG, KWKG, Kraftwerksprojekten und Fördermechanismen; Wasserstoff: Beratung zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit Wasserstoffinfrastruktur, Elektrolyse und Einsatz in verschiedenen Sektoren; Energievertrieb und -handel: Gestaltung von Lieferverträgen B2B, B2C; Konzessionsrecht und Wärmenetze: Beratung zu Konzessionsverträgen, Gestattungsverträgen, Netzübergängen und Gestattungsverträgen; zudem bietet die Kanzlei Expertise in den Bereichen Wettbewerbs- und Kartellrecht, M&A und Gesellschaftsrecht.
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