Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Faktencheck: 4 Tipps für den stress- und ärgerfreien Privatverkauf auf eBay & Co
Hamburg (ots)
Nicht nur zu Weihnachten wollen uns die Lieben mit Schönem und Nützlichem überraschen. Doch wohin mit all den Sachen, die wir nicht oder nicht mehr brauchen? Das nun überflüssig gewordene alte Smartphone, das zu große Designer-Kleid oder die doppelt geschenkte Reisetasche. Warum nicht gleich über eBay, Kleiderkreisel oder in den Kleinanzeigen der Lokalzeitung verkaufen und ein wenig Geld damit verdienen?
ADVOCARD, der Rechtsschutzversicherer der Generali in Deutschland, erklärt, worauf private Verkäufer achten sollen, damit der Verkauf reibungslos und ohne Reklamation abläuft. Denn in keinem Bereich streiten die Deutschen so viel wie rund um private Angelegenheiten: 41,2 Prozent aller Fälle, die der ADVOCARD Streitatlas ermittelte, betreffen den privaten Bereich. Für Deutschlands großen Streitatlas wurden über eine Million Streitfälle ausgewertet und so das Streitverhalten der Deutschen aufgedeckt. Mit den folgenden Tipps können private Verkäufer Streitfälle vermeiden.
1. Bleiben Sie bei der Wahrheit
Klar, die Werbung macht es vor, doch nachmachen darf man es beim privaten Verkauf nicht: Bei der Produktbeschreibung ist Wahrheit Pflicht. Der Verkäufer sollte den Artikel genau beschreiben und alle nötigen Details angeben. Dazu zählen beispielsweise auch Gebrauchsspuren. Dann sind am Ende alle zufrieden.
2. Benutzen Sie nur eigene Fotos
Auch wenn die Bilder auf der Website des Produkt-Herstellers einfach super sind, sollte man als privater Verkäufer nicht der Versuchung nachgeben, diese für sein Inserat zu nutzen. Damit verstoßen Sie gegen das Urheberrecht und das kann teuer kommen, denn nicht nur der Honorarausfall des Urhebers, sondern auch dessen Anwaltskosten müssen vom Verkäufer getragen werden. Daher lieber eigene Fotos machen und hochladen beziehungsweise drucken.
3. Zahlungsmethoden selber wählen
Wie der Artikel bezahlt wird, legt der Verkäufer selber fest: Bei Plattformen wie eBay und Kleiderkreisel kann zwischen verschiedenen Zahlungsmethoden wie PayPal, Rechnung oder Überweisung gewählt werden. Allerdings darf der Verkäufer keine der Zahlungsmethoden für den Käufer verpflichtend machen oder gar Gebühren erheben.
4. Versicherter Versand vermeidet Ärger
Beim Thema Versand ist Transparenz oberste Priorität: Das Porto sollte nicht zu hoch angesetzt sein und der Käufer sollte bereits in der Produktbeschreibung erkennen, mit welchen Kosten er für den Versand zu rechnen hat. Zwar tragen Privatanbieter generell nicht das Versandrisiko, jedoch sollten sie die Ware am besten als Paket verschicken - dann ist sie, je nach Anbieter, in der Regel versichert. Noch entspannter wird es, wenn der Käufer das Produkt persönlich abholt.
So können Sie auf eine ärgerfreie Abwicklung Ihres Verkaufs hoffen!
Mehr Rat, News und Lösungen zu verschiedensten Fragen rund um das Thema Streit finden Sie auf dem Streitlotsen von ADVOCARD unter: www.advocard.de/streitlotse
ADVOCARD RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG AG
Die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG mit Sitz in Hamburg gehört zu den größten Rechtsschutzversicherern in Deutschland. Das Unternehmen realisierte im Geschäftsjahr 2015 Beitragseinnahmen von rund 229,3 Millionen Euro. Fast 200 Mitarbeiter kümmern sich um die Belange der rund 1,4 Millionen Kunden bundesweit. Seit 1990 gehört ADVOCARD zur internationalen Generali Group und ist Produktpartner der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) und der Generali Vertriebe. Mit rund 17,8 Milliarden Euro Beitragseinnahmen und mehr als 13,5 Millionen Kunden ist die Generali der zweitgrößte Erstversicherungskonzern auf dem deutschen Markt. Weitere Informationen über das Unternehmen und die Produkte gibt es im Internet.
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