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Advocard Rechtsschutzversicherung AG

Faktencheck: Verseuchter Klick - Wer zahlt, wenn Erpresser-Software das Firmennetzwerk befällt?

Hamburg (ots)

Mal eben schnell in der Mittagspause die privaten Mails gecheckt und schon ist es passiert: Was als harmloses Urlaubsfoto der besten Freundin erschien, entpuppt sich plötzlich als übler Verschlüsselungstrojaner, der sich nun rasend schnell im ganzen Firmennetzwerk ausbreitet. An die verschlüsselten Daten kommen die Betroffenen - wenn überhaupt - erst nach Zahlung eines Lösegelds, das oft in der Höhe von 100 bis 500 EUR liegt. Dazu fallen außerplanmäßige Kosten für die zusätzlich erforderlichen IT-Leistungen und den Arbeitsausfall der Mitarbeiter an, die erst einmal nicht mehr auf ihre Daten zugreifen können. Mögliche Imageverluste treiben den finanziellen Schaden nochmals in die Höhe. Eine teure Angelegenheit! Je nach Firmengröße liegen die Ausgaben schnell im hohen fünf- bis sechsstelligen Bereich. Doch wer muss für den Schaden aufkommen? ADVOCARD, der Rechtsschutzversicherer der Generali in Deutschland erklärt, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten müssen.

Muss der Angestellte tatsächlich für den Schlamassel aufkommen?

Antje Greschak, Juristin bei ADVOCARD: "In fast allen Fällen tragen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber eine Mitschuld. Letzterer ist gesetzlich dazu verpflichtet, das Firmennetzwerk ausreichend zu sichern und eine Risikovorsorge zu treffen - insbesondere, wenn er die private Nutzung ermöglicht. So sind beispielsweise Virensoftware und Firewall stets auf dem neuesten Stand zu halten. Außerdem muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter auf die Risiken im Netz aufmerksam machen und sie im Umgang damit schulen. Diese Verantwortung kann nicht auf die Mitarbeiter übertragen werden."

Fristlose Kündigung?

Inwieweit der Arbeitnehmer für den Schaden belangt werden kann, hängt davon ab, wie hoch sein fahrlässiges Verschulden eingestuft wird. Dazu muss im Einzelfall eine individuelle Haftungsquote ermittelt werden. Bei leichter Fahrlässigkeit fallen beispielsweise keine Kosten für ihn an, bei mittlerer muss er einen Teil übernehmen. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder wenn der Mitarbeiter tatsächlich vorsätzlich und wissentlich gehandelt hat, kann er möglicherweise für den kompletten Schaden haftbar gemacht werden.

"Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Handeln können durchaus weitreichende rechtliche Konsequenzen für den Arbeitnehmer entstehen bis hin zur fristlosen Kündigung: Sieht der Arbeitgeber einen klaren Verstoß gegen den Arbeitsvertrag oder ist das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört, so kann die sofortige Entlassung die Folge sein", erklärt Antje Greschak, Juristin bei ADVOCARD. Wichtig ist: Sobald der Arbeitnehmer den Virenbefall bemerkt, ist er umgehend dazu verpflichtet, es seinem Arbeitgeber zu melden, so dass schnellstmöglich Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Das wirkt sich auch positiv auf die Höhe der Haftungsquote aus.

Streitfall "Job" - Mecklenburg-Vorpommern auf Platz 1

Deutschlands größter Streitatlas verrät: In Deutschland streiten besonders häufig Männer um arbeitsrechtliche Themen. Im Bundesländervergleich liegen Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hessen ganz vorne.

Top 7 der Streitfälle 2014 zum Arbeitsrecht
Bundesland     Total in Prozent* Anteil Männer    Anteil Frauen 
                                 in Prozent       in Prozent
Mecklenburg-
Vorpommern      17,3             60,4             39,6
Sachsen-Anhalt  17,1             62,4             37,6
Thüringen       16,8             61,4             38,6
Hessen          16,1             65,1             34,9
Brandenburg     15,4             59,2             40,8
Hamburg         15,2             62,8             37,2
Sachsen         14,9             61,7             38,3

*Anteil der Streitfälle mit Streitursache "Arbeit" in Prozent (bundesweit: 14,2 Prozent / Anteil Männer: 64,3 Prozent; Anteil Frauen: 35,7 Prozent), aus allen von ADVOCARD ausgewerteten Streitfällen 2014.

Weitere Streitursachen im Streitatlas: Privat, Verkehr & Mobilität, Wohnen & Mieten, Behörden & Verwaltung. Quelle: http://ots.de/Y4YvP

Mehr Rat, News und Lösungen zu verschiedensten Fragen rund um das Thema Streit finden Sie auf dem Streitlotsen von ADVOCARD unter: www.advocard.de/streitlotse Kontakt für die Presse

ADVOCARD RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG AG

Die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG mit Sitz in Hamburg gehört zu den größten Rechtsschutzversicherern in Deutschland. Das Unternehmen realisierte im Geschäftsjahr 2015 Beitragseinnahmen von rund 229,3 Millionen Euro. Fast 200 Mitarbeiter kümmern sich um die Belange der rund 1,4 Millionen Kunden bundesweit. Seit 1990 gehört ADVOCARD zur internationalen Generali Group und ist Produktpartner der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) und der Generali Vertriebe. Mit rund 17,8 Milliarden Euro Beitragseinnahmen und mehr als 13,5 Millionen Kunden ist die Generali der zweitgrößte Erstversicherungskonzern auf dem deutschen Markt. Weitere Informationen über das Unternehmen und die Produkte gibt es im Internet.

Pressekontakt:

ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Frahm
Besenbinderhof 43
20097 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 23731-279
E-Mail: sonja.frahm@generali.de

achtung! GmbH
Robert Hoyer
Straßenbahnring 3
20251 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 450210-640
E-Mail: robert.hoyer@achtung.de

Original-Content von: Advocard Rechtsschutzversicherung AG, übermittelt durch news aktuell

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