Kreditkarten mit Reiseversicherung: Sind Reisende damit gut abgesichert?
Kreditkarten werben oft mit interessanten Vorteilen, Zusatzleistungen und Sparangeboten. Dazu gehören auch Versicherungen wie Reisekranken- oder Reiserücktrittsversicherung. Doch die eingeschlossenen Reiseversicherungen bieten nur eingeschränkten Schutz oder Kunden zahlen hohe Kreditkartengebühren.
Unsere Empfehlung:
Besser ist es deshalb, eine Standard-Kreditkarte zu nehmen und separat geeignete Reisekranken- und Reiserücktrittsversicherungen abzuschließen. Ein Vergleich verschiedener Angebote lohnt sich, um eine passende und günstige Reiseversicherung für die eigenen Bedürfnisse zu finden.
Eingeschränkter Schutz bei Kreditkarten
Der Versicherungsumfang ist bei den meisten Kreditkarten geringer als bei eigenständigen Reiseversichersicherungen oder der Versicherungsschutz ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Reisen müssen beispielsweise mit der Kreditkarte bezahlt werden, damit die Reiserücktrittsversicherung gilt. Bei einigen Karten ist der Schutz eingeschränkt, weil der Reisepreis höher ist als der versicherte Betrag oder weil nur der Karteninhaber versichert ist. Ehepartner oder Kinder sind dann auf der Reise nicht versichert. Es gibt auch Karten, die nur eine der beiden Versicherungsarten umfassen - entweder Reiserücktrittsversicherung oder Reisekrankenversicherung.
Reiserücktritt fast immer mit Selbstbeteiligung
Grundsätzlich lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung, denn sie schützt vor hohen Stornokosten, wenn man die Reise kurzfristig wegen Krankheit, Unfall oder Jobwechsel absagen muss. Die Stornokosten können bei einer späten Stornierung bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen. Bei fast allen Kreditkartenangeboten fällt allerdings im Stornofall bei der Reiserücktrittsversicherung eine Selbstbeteiligung an. Bei teuren Reisen fällt das schnell ins Gewicht: 20 Prozent Selbstbeteiligung sind bei einer 5.000-Euro-Reise für eine Familie 1.000 Euro. Versicherungsexperten empfehlen deshalb, Tarife ohne Selbstbeteiligung.
Reisekrankenversicherung nur für den Karteninhaber
Niemand sollte ohne Reisekrankenversicherung ins Ausland fahren, denn die gesetzliche Krankenversicherung reicht dort nicht aus. Auch wenn innerhalb der EU Behandlungskosten übernommen werden: Das gilt nur für die gesetzliche Versorgung im Land. Oft kann man damit nicht einfach zu einem niedergelassenen Arzt gehen, sondern muss in ein staatliches Gesundheitszentrum wie in England oder Spanien. Wird ein Rücktransport nach Deutschland fällig, zahlt die gesetzliche Kasse ebenfalls nichts. Wenn dann wie bei Kreditkartenangeboten nur der Karteninhaber versichert ist, schauen mitreisende Familienmitglieder in die Röhre.
Finanztest: "Testergebnisse ernüchternd"
Der Finanztest konnte im September 2018 keine der Karten uneingeschränkt empfehlen: "Entweder zahlen Kunden hohe Gebühren oder es bestehen Mängel bei den Leistungen der Reiseversicherungen." Lediglich die Mastercard Gold der Hypovereinsbank bietet laut Finanztest einen geeigneten Schutz in der Reisekranken- und der Reiserücktrittsversicherung, allerdings mit Selbstbehalt. Bei den Karten von Tui sei zumindest die Reiserücktrittsversicherung geeignet. Der Haken: Der Schutz gilt nur wenn die Reisen über Tui oder ein Partnerunternehmen gebucht werden. Das nutzt also vielen Reisenden nichts. Auch andere Angebote und Rabatte von Kreditkarten sind in der Praxis weniger sinnvoll als angenommen: Häufig sind sie auf bestimmte Anbieter beschränkt oder haben eine Summenbegrenzung.
Fallstricke bei Kreditkartenversicherungen:
1. Der Versicherungsschutz ist oft veraltet
Nicht der Versicherte, sondern der Kreditkartenherausgeber ist Versicherungsnehmer. Wenn er nicht regelmäßig neue Bedingungen mit dem Versicherer aushandelt, hat der Reisende keinen Versicherungsschutz nach aktuellem Stand.
2. Die Zuständigkeit im Schadensfall ist manchmal unklar
Es ist nicht immer klar, an wen sich der Versicherte im Schadensfall wenden muss: An den Kreditkartenanbieter, an einen Versicherer oder an einen anderen Dienstleister? Manche Kreditkartenanbieter arbeiten darüber hinaus mit verschiedenen Versicherern bei der Reisekranken- oder Reiserücktrittsversicherung zusammen.
3. Das Kreditkarteninstitut kann den Versicherer wechseln
Oft ist es nur eine kleine Notiz auf der Abrechnung, wenn Kreditkartenanbieter den Versicherungsanbieter wechseln. Doch damit können sich auch Versicherungsbedingungen und Zuständigkeiten ändern. Reisende bekommen die Auswirkungen im schlimmsten Fall erst mit, wenn sie einen Schaden melden wollen.
Transparente Bewertung und Vergleich auf www.reiseversicherung.com
reiseversicherung.com bietet neben einem umfassenden Überblick von Reisekrankenversicherungen auch einen besonderen Vergleichsrechner für Reiseversicherungspakete der wichtigsten Anbieter. So können Reisende vergleichen und das beste Angebot für die eigenen Bedürfnisse finden.