Nachprüfungsverfahren gegen die Stadt Hamburg geht in zweite Runde
Hamburg (ots)
Nach der heute bekannt gegebenen Auffassung der Vergabekammer Hamburg, in der geplanten "Unter-der-Hand-Vergabe" der Stromversorgung der öffentlichen Abnahmestellen der Freien und Hansestadt Hamburg an Vattenfall keinen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht erkennen zu wollen, kündigt LichtBlick weitere rechtliche Schritte an. "Aufgrund der überraschenden Bewertung der Kammer sehen wir uns gezwungen, in die zweite Instanz zu gehen und ein ordentliches Gericht über die Frage entscheiden zu lassen.", so der Geschäftsführer von LichtBlick, Heiko von Tschischwitz. "Wir sind uns sicher, dass uns das Oberlandesgericht Hamburg Recht geben und auf die Einhaltung des Vergaberechts bestehen wird. Wir gehen diesen Schritt nicht zuletzt auch deswegen, weil wir in dem Verfahren einen Präzedenzfall für die gesamte derzeitige Vergabepraxis im Strommarkt in Deutschland sehen."
Zum Hintergrund: Nachdem Mitte März bekannt wurde, dass die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt, den bis Ende des Jahres laufenden Stromliefervertrag zur Versorgung der städtischen Abnahmestellen zum dritten Mal in Folge ohne Ausschreibung an Vattenfall, ehemals HEW, zu vergeben, hatte der Hamburger Stromversorger LichtBlick - die Zukunft der Energie GmbH am 23. März des Jahres ein offizielles Nachprüfungsverfahren gegen die Stadt Hamburg eingeleitet. Ziel des Nachprüfungsverfahrens war es, die Stadt dazu zu verpflichten, die Dienstleistung im Wert von rund 30 Millionen Euro, wie vergaberechtlich vorgesehen, europaweit ausschreiben zu lassen. "Der Strommarkt wurde liberalisiert, damit auch neue Anbieter die Gelegenheit bekommen, Angebote abzugeben. Die einseitige Marktabschottung durch die Stadt zu Gunsten des Exmonopolisten ist rechtswidrig und konterkariert die Ziele des Wettbewerbs.", so von Tschischwitz.
Zuständig für das Nachprüfungsverfahren war die bei der Finanzbehörde angesiedelte Vergabekammer. Diese hat heute bekannt gegeben, dass sie in der von der Wirtschaftsbehörde beabsichtigten Vertragsverlängerung keinen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht sehe, obwohl mit der beabsichtigten Vertragsverlängerung der Preis der Stromlieferung - und damit ein wesentlicher Vertragsbestandteil - nach oben angepasst werden sollte. In Fällen, in denen wesentliche Vertragsbestandteile geändert werden - und dazu gehört nach geltender Rechtssprechung zweifelsfrei der Preis - sieht das Vergaberecht zwingend die Neuvergabe durch öffentliche Ausschreibungen vor. Die Vergabekammer werte dies aber trotz "erheblichen Unbehagens", so der Vorsitzende der Vergabekammer, nicht als Rechtsverstoß.
In der mündlichen Verhandlung, die vergangenen Freitag stattgefunden hatte, traten neben den bei der Akteneinsicht zu Tage getretenen neuen Erkenntnissen weitere Details zu Tage, die LichtBlick in dem heute angekündigten Schritt bestärken. So verhandelt die Stadt mit Vattenfall derzeit aufgrund der Empfehlungen zweier Gutachten offenbar über eine zweijährige Verlängerung des Vertrages, obwohl dies der Vertrag nicht zu lässt. Die von der Wirtschaftsbehörde der Stadt umgehend abgegebene Erklärung, dass dies nicht beabsichtigt sei, erscheinen LichtBlick nicht glaubwürdig. Bereits in der Vergangenheit wurden wesentliche Vertragsparameter geändert. So ist der derzeitige Anteil von umweltfreundlich erzeugtem Strom (sogenannter "Grünstrom") außerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Strombezugs nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von den im Jahr 2001 ausgeschriebenen zehn Prozent auf inzwischen Null gesenkt worden. Auch wurde die Preisberechnungsmethodik so geändert, dass in Summe der gesamte, derzeit gültige Vertrag nichts mehr mit dem zu tun hat, was im Jahr 2001 ausgeschrieben wurde. "Genau dieser Fakt ist der Rechtsverstoß. Wenn sich so wesentliche Änderungen am Produkt, Vertrag und Preis in Nachverhandlungen ergeben, muss die Leistung neu ausgeschrieben werden, so schreibt es das Vergaberecht vor." so von Tschischwitz. "Der Entscheidung des Oberlandesgerichts als oberste Instanz sehen wir zuversichtlich entgegen. Sie wird grundsätzlichen Charakter entfalten."
Der in Hamburg Altona ansässige Stromversorger LichtBlick versorgt bundesweit über 190.000 Privatkunden und eine Vielzahl von im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen gewonnenen Sondervertragskunden. Neben den Drogeriemärkten von Budnikowsky werden auch alle Filialen der Dresdner Bank in Hamburg von LichtBlick versorgt. LichtBlick bietet ausschließlich umweltfreundlich erzeugten Strom an und ist der größte unabhängige Stromanbieter in Deutschland.
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