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BÜRGEL-Studie "Zahlungsmoral deutscher Konsumenten" - Schuldenstand in 2005 leicht gesunken

Hamburg (ots)

Die Zahl der Eidesstattlichen Versicherungen
und Haftanordnungen gegen private Schuldner in Deutschland ist in
2005 gegenüber 2004 leicht gesunken. Der Rückgang betrug insgesamt in
Deutschland minus 2,6 Prozent, im Westen lag er bei minus 3,2
Prozent, in den östlichen Bundesländern gab es nur einen geringen
Anstieg um 0,6 Prozent.
Zugpferd dieser mäßigen Erholung, so die Bürgel-Studie
"Zahlungsmoral deutscher Konsumenten 2005", ist in erster Linie die
geringere Zahl der bei Schuldnern abgenommenen Eidesstattlichen
Versicherungen (Deutschland gesamt: minus 3,2 Prozent; West: minus
3,8 Prozent; Ost: minus 0,5 Prozent). In 2005 mussten Schuldner in
1.048.851 Fällen ihre Vermögensverhältnisse per Eidesstattlicher
Versicherung (früher "Offenbarungseid") offen legen. Damit setzt sich
in 2005 der Trend fort, den Bürgel bereits im vergangenen Jahr
beobachtete. Während in 2003 bundesweit noch ein hoher Anstieg von
16,6 Prozent zu verzeichnen war, ging dieser bereits in 2004 mit plus
4,0 Prozent deutlich zurück.
Auch bei den erlassenen Haftanordnungen zeigte sich eine
abfallende Tendenz. Hier sank die Zahl in 2005 gegenüber dem Vorjahr
um minus 1,4 Prozent, dabei im Westen um minus 2,1 Prozent. Einen
leichten Anstieg um 3,0 Prozent gab es in den östlichen
Bundesländern. Im Vergleich dazu lag der Zuwachs in 2004 noch bei
plus 7,8 Prozent und in 2003 bei plus 11,7 Prozent.
Konsumenten vorsichtiger - Gläubiger umsichtiger
Mit dem Rückgang der gerichtlichen Zwangsmaßnahmen in 2005 ist
zwar der Aufwärtstrend gestoppt. "Von einer Trendwende kann aber noch
keine Rede sein", so Johan Zevenhuizen, Geschäftsführer der Bürgel
Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG. Insgesamt bleibt die Zahl der
Außenstände, die auf gerichtlichem Weg eingetrieben werden muss, auf
hohem Niveau. Die Entwicklung zeigt aber, dass die Verbraucher
insgesamt weniger risikofreudig konsumieren. Dies spiegelt sich auch
im Konsumentenkreditbestand wieder, der in 2005 erstmals seit fünf
Jahren um 1,3 Prozent gesunken ist. Der Banken-fachverband führt dies
auf einen langfristigen Effekt der insgesamt zurückhaltende
Kreditaufnahme in den vergangenen Jahren zurück.
Auch die Kreditgeber sind umsichtiger geworden und betrachten das
Risiko einer Kreditvergabe immer genauer. "Ohne eine Bonitätsprüfung
gewährt heute kaum mehr ein Unternehmen Kredit und riskante Kunden
werden deutlich eher abgelehnt als früher", beschreibt Zevenhuizen
die Professionalisierung im Risikomanagement. Dabei lässt sich die
Risikoimmanenz eines Kunden anhand personenbezogener Informationen
immer exakter messen und im Voraus prognostizieren.
Dieses risikobewusste Verhalten nützt beiden Seiten: Es schützt
Unternehmen vor Existenz gefährdenden Forderungsausfällen und die
Schuldner vor dem Gerichtsvollzieher und der Gefahr der Verschuldung.
Die offene Forderungen stammen meist aus Ratenzah-lungsverträgen von
Banken und Autohäusern, für Elektronik, Möbel oder auch Reisen. Immer
häufiger bleiben auch Strom- und Telefonrechnungen unbezahlt. Auch
Handwerksbetriebe, Softwarehäuser und andere Dienstleistungen müssen
offene Rechnungen immer öfter zwangsweise eintreiben lassen.
Gerichtsvollzieher überbelastet
Auch wenn insgesamt in Deutschland die Zahl der gerichtlichen
Zwangsmaßnahmen rückläufig ist - in den einzelnen Bundesländern
ergibt sich ein anderes Bild. So haben Mecklenburg-Vorpommern (minus
12,3 Prozent), Sachsen-Anhalt (minus 10,5 Prozent) und das Saarland
(minus 9,9 Prozent) die stärksten Rückgänge zu verzeichnen. In
Brandenburg (plus 17,1 Prozent), in Hamburg (plus 5,2 Prozent) und in
Sachsen (plus 5,1 Prozent) gab es dagegen jeweils einen
überproportional hohen Anstieg.
Mit dem regionalen Schuldenverhalten haben diese Differenzen
allerdings kaum etwas zu tun. Es ist nicht davon auszugehen, dass
Schuldner hier besonders selten oder dort häufiger Rechnungen
unbezahlt lassen. Vielmehr liegt der Grund jeweils vor allem in der
Überbelastung der Gerichtsvollzieher. Wegen Kapazitätsengpässen
bleiben Bestände liegen oder müssen nachgearbeitet werden. Denn die
Vollstreckung ist aufwändig. Bis zu drei Mal versucht der
Gerichtsvollzieher, den Schuldner zu Hause anzutreffen, um dort
direkt die Eidesstattliche Versicherung abzunehmen. Gelingt dies
nicht, er-lassen die Gerichte eine Haftanordnung. Der Schuldner muss
dann zur Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse vor Gericht 
erscheinen.
NRW-Haushalte am stärksten belastet
Ein deutlicheres Bild der unterschiedlichen Verteilung der
Schuldner in den einzelnen Bundesländern ergibt sich, betrachtet man
die Zahl der in 2005 erlassenen gerichtlichen Zwangsmaßnahmen pro
Haushalt. Durchschnittlich flatterten 4,1 Prozent aller Haushalte
gerichtliche Titel ihrer Gläubiger wegen ausstehender Forderungen ins
Haus. Mit durchschnittlich 4,8 Prozent sind die Haushalte in
Nordrhein-Westfalen am stärksten belastet. Den geringsten Anteil
betroffener Haushalte gab es dagegen mit 3,4 Prozent in Sachsen.
Den Text sowie die Grafiken zu der Bürgel-Studie finden Sie im
Internet unter www.buergel.de/de/presse/presslounge.php. Die Tabellen
zu den einzelnen Bundesländern erhalten Sie auf Anfrage zugesandt.

Pressekontakt:

Iris Stadie
- Pressesprecherin -
BÜRGEL Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG
Gasstraße 18 - 22761 Hamburg
Fon: 040 / 898 03-582
Fax: 040 / 898 03-579
E-Mail: iris.stadie@buergel.de
www.buergel.de

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