ARD und ZDF: Keine Änderung des Urheberrechts erforderlich
Stuttgart / Mainz (ots)
"Urheber und Mitwirkende erhalten bei ARD und ZDF für ihre Leistungen angemessene Vergütungen". Zu diesem Fazit kommen der ARD-Vorsitzende Peter Voß und ZDF-Intendant Dieter Stolte auf Grund einer gemeinsam von ARD, ZDF und dem VPRT veranlassten Untersuchung zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer gesetzlichen Regelung des Urhebervertragsrechts, die jüngst dem Bundesjustizministerium zugeleitet wurde. Die Intendanten: "Die Studie belegt, dass im Rundfunk sogar überdurchschnittliche Honorare gezahlt werden. Sie liegen, wie bei keinem anderen urheberrechtlich relevanten Wirtschaftsbereich, deutlich über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt".
Anlass der Erhebung der Sendeunternehmen ist der Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern, mit dem das Bundesjustizministerium heute vermeintlich noch nicht erzielbare angemessene Vergütungen erzwingen will. Die Sendeunternehmen hatten - wie andere Betroffene aus der Medienbranche - die Notwendigkeit eines Eingreifens des Gesetzgebers in Abrede gestellt und insbesondere gerügt, dass dem Gesetzesentwurf Annahmen zurundeliegen, die rechtstatsächlich nicht belegt seien. Die vorliegende Studie, die den Rundfunksektor untersucht, bestätigt diese Kritik.
ARD und ZDF weiter: "Hörfunk und Fernsehen leisten einen herausragenden Beitrag zur Entstehung von Einkommen und Beschäftigung in Deutschland. Sie gehören zu den wenigen wirklich beschäftigungsdynamischen Wirtschaftszweigen. Sie verhelfen ihren Beschäftigten durch direkte Honorarzahlungen, durch Leistungen an Verwertungsgesellschaften, aber auch durch erhebliche Sozialleistungen zu über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt liegenden Einkünften. Der Wettbewerb zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern hat in Teilen sogar zu kaum mehr vertretbaren Spitzenvergütungen für Topverdiener geführt. Aber auch für die Masse der Beschäftigten besteht für ein gesetzgeberisches Einschreiten kein Anlass".
Der ARD-Vorsitzende und der Intendant des ZDF äußerten die Hoffnung, dass die jetzt vorliegenden Fakten dazu beitragen, dass das Bundesjustizministerium bei allen Reformüberlegungen die auch von Frau Prof. Däubler-Gmelin gewürdigten funktionierenden Vergütungssysteme der öffentlich-rechtlichen Sender nicht antasten wird.
Die Studie wurde von der Volkswirtin Marlies Hummel, Lehrbeauftragte für Kulturökonomik an der Universität Karlsruhe, verfasst, die auch für die Bundesregierung bereits mehrere Untersuchungen zur Kulturökonomie durchgeführt hat. Einzelheiten der Untersuchung wird sie am 08.12.2000 im Institut für Urheber- und Medienrecht in München der Fachöffentlichkeit vorstellen. Sodann soll die Untersuchung veröffentlicht werden.
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