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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Rücknahme von Elektro-Altgeräten im Handel birgt noch Potenzial

Berlin (ots)

Testkäufe und Umfrage der DUH in 2.000 Elektro- und
Baumärkten - Ergebnis: Handelsunternehmen nehmen ausrangierte 
Elektrogeräte und Lampen nicht ausreichend zurück - DUH fordert 
Elektro- und Baumärkte zur verbraucherfreundlichen Rücknahme von 
Altgeräten nach Weihnachten auf - Denn: "Aktiv Kundenbindung stärken 
durch ökologische Angebote!"
18.12.2007: Verbraucher haben es in Elektro- und Baumärkten in 
vielen Fällen noch immer schwer, ihre alten Elektrogeräte 
loszuwerden. Lediglich in acht von 75 getesteten Elektromärkten und 
Baumärkten werden die Verbraucher deutlich über die 
Rückgabemöglichkeiten informiert, hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. 
(DUH) bei Testbesuchen festgestellt. Immerhin waren dann 62 der 75 
besuchten Geschäfte nach direkter Nachfrage potenziell bereit, 
ausrangierte Elektrogeräte zurückzunehmen. In 20 untersuchten 
Filialen konnten Verbraucher ihr Gerät jedoch nur dann im Geschäft 
lassen, wenn sie ein neues Elektrogerät dort kaufen. "Die 
Angestellten in den Geschäften waren über die Frage nach 
Rückgabemöglichkeiten von Elektrogeräten meist zunächst überrascht. 
In den Elektromärkten konnten wir auf direkte Nachfrage dann aber in 
der Regel Altgeräte zurückgeben. Allerdings war die Rücknahme in den 
Baumärkten oft sehr widerwillig", hat Maria Elander, Projektleiterin 
Kreislaufwirtschaft bei der DUH, festgestellt. "Die Zurückhaltung bei
der Altgeräte-Rücknahme ist sehr bedauerlich - vergeben doch die 
Händler damit die Chance, den Kunden einen kundennahen Umweltservice 
zu bieten. Die positiven Erfahrungen der Vorreiter zeigen, dass 
keiner befürchten muss, als Müllhalde missbraucht zu werden. Vielmehr
honorieren die Verbraucher das Angebot", sagt Elander.
Sie fordert den Handel auf, gerade jetzt in der Weihnachtszeit, 
die Bereitschaft für eine umweltfreundliche Entsorgung deutlich zu 
zeigen. Denn auch in diesem Jahr werden elektrische und elektronische
Geräte zu den beliebtesten Geschenken gehören und die Verbraucher 
nach Weihnachten ihre alten Geräte in großen Mengen entsorgen wollen.
Seit März 2006 darf Elektroschrott jedoch nicht mehr in den Hausmüll 
gelangen - so klein das elektronische Gerät auch sein mag. 
Ausrangierte Elektrogeräte sowie Energiesparlampen und 
Leuchtstoffröhren müssen getrennt gesammelt werden. Neben den 
kommunalen Sammelstellen, wo ausgediente Elektrogeräte generell 
kostenlos abgegeben werden können, spielt der Handel hier eine 
wesentliche Rolle. "Der Handel wird aufgefordert, eine freiwillige 
Rücknahme anzubieten und die Kunden deutlich darüber zu informieren. 
Denn gerade dort, wo die neuen Elektrogeräte gekauft werden, sollte 
es für den Verbraucher die Möglichkeit geben, alte Geräte 
zurückzugeben und so unkompliziert und kostenlos einen Beitrag zur 
umweltgerechten Entsorgung zu leisten", sagt Maria Elander. Die vom 
Handel gesammelten Geräte können nach dem Elektro- und 
Elektronikgerätegesetz kostenlos bei den jeweiligen Kommunen abgeben 
werden.
Auch über anderthalb Jahre nach Einführung der Rückgabepflicht für
die Verbraucher ist der Handel aber noch zu zögerlich in der 
Bereitschaft, Elektroaltgeräte zurückzunehmen. Das ist das Ergebnis 
einer bundesweiten Befragung von 2.000 Elektrohändlern und Baumärkten
und 75 Testbesuchen. Die Rücknahmebereitschaft ist extrem 
uneinheitlich und selbst Filialen eines Unternehmens verfahren nicht 
identisch. So nehmen zwar viele Filialen Geräte zurück, manche 
erheben bei der Rückgabe im Laden aber eine gesetzlich nicht erlaubte
Gebühr in Höhe von fünf Euro; lediglich bei Abholung der Altgeräte 
aus dem jeweiligen Haushalt ist eine Transportgebühr möglich. Andere 
Geschäfte knüpfen die Rücknahme direkt an den Neukauf eines Gerätes. 
Während Elektrohändler in der Regel auf direkte Nachfrage alte Geräte
zurücknehmen, ist die Rücknahme in den meisten Baumärkten zumeist 
sehr zögerlich. Verbraucher, die in Baumärkten bei Neukauf den alten 
Akkuschrauber zurückgeben möchten, werden oft zu den kommunalen 
Wertstoffhöfen geschickt. Dabei sind die Erfahrungen der Händler, die
eine unkomplizierte Rücknahme anbieten, durchweg positiv. Sie 
verstehen ihr Angebot als Teil des Services, der von den Kunden gern 
angenommen wird, hat die Auswertung der DUH-Fragebögen im Handel 
ergeben.
Hintergrund Elektroschrott und Elektronikgerätegesetz
Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, sollen 
vorrangig Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten reduziert und 
vermieden werden. Außerdem wird der restliche Abfall infolge der 
getrennten Erfassung mit weniger Schadstoffen belastet. Durch die 
getrennte Erfassung können die Wertstoffe wie Metalle und Kunststoffe
im Elektroschrott wiederverwertet und die Schadstoffe 
umweltfreundlich entsorgt werden.
Das ElektroG gilt bereits seit dem 24. März 2006. Ausrangierte 
Elektrogeräte von der elektrischen Zahnbürste über das Bügeleisen und
den CD-Spieler bis zum Kühlschrank dürfen seitdem nicht mehr mit dem 
Hausmüll entsorgt werden. Auch schadstoffhaltige sogenannte 
Gasentladungslampen, zu denen neben Leuchtstoffröhren auch die 
Energiesparlampen gehören, dürfen nicht länger in die Mülltonne, 
sondern müssen getrennt gesammelt werden. Private Haushalte können 
die Altgeräte kostenfrei bei den Wertstoffsammelstellen der Städte 
und Gemeinden abgeben. Für die im ElektroG festgelegte Verwertung 
sind primär die Hersteller verantwortlich. Je nach Gerätekategorie 
sind Verwertungsquoten zwischen 70 und 80 Prozent vorgeschrieben, die
Quoten für Wiederverwendung und stoffliche Verwertung liegen zwischen
50 und 80 Prozent.
In Deutschland wird ein Aufkommen von jährlich zwischen einer 
Million und 1,8 Millionen Tonnen Elektroschott prognostiziert. Im 
Gegensatz zu den meisten anderen Abfallarten ist das Aufkommen in den
vergangenen Jahren ständig gestiegen. Viel zu oft landeten dann die 
Altgeräte in der Vergangenheit auf Abfalldeponien oder in Müllöfen. 
Mit der Umsetzung des ElektroG wird außerdem seit Juli 2006 der 
Einsatz bestimmter Schwermetalle und Flammschutzmittel in neuen 
Geräten gezielt verringert.
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begleitet mit "Green 
Electronics" die Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes 
in der Öffentlichkeit. Das Projekt wird vom Bundesumweltministerium 
(BMU) und vom Umweltbundesamt gefördert. Ein Schwerpunkt des 
Projektes liegt darin, positive Initiativen zu kommunizieren, 
insbesondere im Bereich der freiwilligen Aktivitäten bei Handel und 
Handwerk.
Weitere Informationen: www.green-electronics.info

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Maria Elander, Deutsche Umwelthilfe e.V., Projektleiterin
Kreislaufwirtschaft, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258
986-12, Fax.: 030/258 986-19, Mobil: 0160/533 73 76, E-Mail:
elander@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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