Angekündigte "Selbstverpflichtungserklärung" der Industrie zum Dosenpfand entpuppt sich als Frontalangriff auf Mehrweg
Düsseldorf/Radolfzell (ots)
Der vorzeitig bekannt gewordene Entwurf einer "Selbstverpflichtungserklärung" von Unternehmen aus Handel, Industrie und Verpackungsherstellern entpuppt sich als ein plumper Versuch, das bestehende Mehrwegsystem in Deutschland schrittweise zu Grabe zu tragen. Dies ist die Ansicht der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) sowie des Bundesverbandes des deutschen Getränkefachgroßhandels (GFGH). Nach Auffassung von DUH und GFGH zeigt das vorliegende Industriekonzept in verblüffender Klarheit die Absicht von DSD, Groß- und Konzernbetrieben, sich durch eine jährliche Ablasszahlung von 250 Mio. DM von der derzeit gültigen 72%igen Mehrwegquote freikaufen zu wollen.
Aufgebracht werden soll diese Summe über einen Zuschlag auf die bisherige Gebühr für den Grünen Punkt. Nach Berechnungen von DUH und GFGH wird dieser Aufschlag ca. 1,9 Pfennige pro Verpackung betragen und somit keinerlei Lenkungswirkung haben. Die Mehrwegquote soll in einem ersten Schritt faktisch um 10 Prozent gesenkt werden. Neue Messgröße ist laut diesem Konzept "jährlich 23 Milliarden Liter Getränke in ökologisch vorteilhaften Verpackungen". Außerdem will die Industrie über das einfache "Vorlegen eines Nachweises" die automatische Anerkennung bestimmter Einwegverpackungen als "ökologisch vorteilhafte Verpackungen" erreichen. Verbunden mit einer Kombinationsquote von 90 % "Wiederbefüllung bzw. Verwertung" (nach österreichischem Vorbild) fordert somit die Industrie eine völlige Handlungsfreiheit. Selbst eine Mehrwegquote von null Prozent ist mit dieser Regelung theoretisch möglich (bei einer Recyclingquote von 90 Prozent). Konsequenterweise sieht die Selbstverpflichtungserklärung keinerlei Sanktionen für den Fall der Nichterfüllung vor. Bei so vielen "Gestaltungsspielräumen" ist dies auch nicht mehr notwendig.
Nach Ansicht von Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, bemüht sich die hinter dieser Selbstverpflichtung stehende Industrie nicht einmal, den Anschein eines Schutzes für das Mehrwegsystem in Deutschland zu erwecken. Von einer Dreiviertelmehrheit der Bundesbürger (73,5 %) wird dem gegenüber laut einer aktuellen EMNID-Umfrage vom März 2001 Mehrwegförderung durch die Einführung eines Dosenpfandes von 50 Pfennigen begrüßt.
Günther Guder, Geschäftsführender Vorstand des GFGH, verwies auf die in Österreich und Belgien gesammelten negativen Erfahrungen mit derartigen Selbstverpflichtungserklärungen von Handel und Industrie: So ist in Österreich die Mehrwegquote allein von 1997 bis 2000 um 14 Prozent gefallen, bei Mineralwasser sogar um 30 Prozent. In Belgien brach die Mehrwegquote bei Mineralwasser und Softdrinks binnen sieben Jahre sogar von 70 auf 20 Prozent praktisch völlig zusammen. Außerdem werde die 1,9 Pfennige ausmachende Gebühr die heute zu beobachtenden Dunpingpreise von in Einweg abgefüllten Getränken nicht beenden.
Umweltverbände und Getränkefachhandel fordern Kabinett, Bundestag und Bundesrat dazu auf, die von Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium vorgelegte Novelle zur Verpackungsverordnung bis zum Juni 2001 zu verabschieden. Andernfalls muss nach geltendem Recht das Bundesumweltministerium bis spätestens Mitte des Jahres die Mehrwegquote für 1997 im Bundesgesetzblatt veröffentlichen. Damit tritt spätestens zum Januar 2002 ein Pflichtpfand von 50 Pfennigen zumindest auf Bierdosen und Einwegflaschen in Kraft.
Für Rückfragen: Jürgen Resch Deutsche Umwelthilfe e.V. Güttinger Str. 19 78315 Radolfzell Tel. mobil: 0171 3649170 Tel.: 07732/9995-0 Fax.: 07732/9995-77, Email: info@duh.de
Günther Guder Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. Humboldtstr. 7 40237 Düsseldorf Tel. mobil: 0172 2424950 Tel.: 0211/683938, Fax.: 0211/68 36 02 Email: GFGH_Verbaende@compuserve.com
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