Einladung zur Pressekonferenz: Ein Jahr Energieausweis für Immobilien - Was bringt die Informationspflicht für den Verbraucher?
Berlin (ots)
Deutsche Umwelthilfe und Deutscher Mieterbund bewerten Umsetzung der neuen Regelungen zur energetischen Beschaffenheit von Wohnobjekten
Seit 1. Mai 2014 müssen Verkäufer und Vermieter von Immobilien in Deutschland ihre Kunden über die Energieeffizienz eines beworbenen Objekts informieren. Der so genannte Energieausweis soll Transparenz auf dem Immobilienmarkt hinsichtlich der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden schaffen. Jedoch kann er sich als erfolgreiches Marktinstrument nur etablieren, wenn sichergestellt ist, dass er bei Wohnungsbesichtigungen vorgelegt wird, Immobilienanzeigen diese Informationen enthalten und sein korrekter Einsatz behördlich kontrolliert wird.
In unserer Pressekonferenz möchten wir gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund darüber informieren, inwieweit sich Immobilienanbieter an die neuen Informationspflichten halten und die für den Vollzug der Energieeinsparverordnung verantwortlichen Bundesländer ihrer Verantwortung nachkommen. Wir werden außerdem erläutern, wie wir die korrekte Umsetzung mit eigenen verbraucherschutzrechtlichen Maßnahmen sicherstellen und warum eine konsequente Überwachung dieser Vorschrift so wichtig für den Klimaschutz, aber auch für die Stärkung der Verbraucherrechte ist.
Um Anmeldung per E-Mail an presse@duh.de wird gebeten.
Datum: Montag, 27.4.2015 um 10:30 Uhr Ort: Haus der Bundespressekonferenz, Raum 3, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
Teilnehmer: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe Ulrich Ropertz, Geschäftsführer Deutscher Mieterbund Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz Deutsche Umwelthilfe
Pressekontakt:
Daniel Hufeisen, Pressesprecher Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Tel. 030 400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de
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