Getränke-Einzelhandel bereitet sich auf Dosenpfand in allen 8.000 Getränke-Märkten ab Januar 2003 vor
Frankfurt/M. (ots)
Aufbau einer eigenständigen Clearingstelle beschlossen
Auf einer Sitzung in Frankfurt/Main beschloss der Verband des deutschen Getränke-Einzelhandels, die Einführung des Pflichtpfandes für Einweg-Getränke intensiv vorzubereiten. Der Verband vertritt 8.000 Getränke-Märkte, auf die 25 Prozent des bundesdeutschen Getränke-Absatzes entfällt. "Ab Januar 2003 werden unsere Kunden in allen unseren Märkten zwischen Mehrweg- und bepfandeten Einweggetränken wählen können", so Wolfgang Brügel, Vorsitzender des Verbandes des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V. Damit widersprach Brügel Aussagen der einwegorientierten Lebensmittelketten. Diese hatten trotz ihrer Niederlagen vor allen deutschen Gerichten einschließlich Bundesverfassungsgericht angekündigt, der gesamte bundesdeutsche Einzelhandel würde das Dosenpfand boykottieren.
"Über drei Viertel der Bundesbürger (76%) sind für das Dosenpfand - die Getränkemärkte respektieren diesen Kundenwunsch", so Brügel. Darüber hinaus will der Getränkefachhandel mit dem Aufbau einer Clearingstelle "Fakten schaffen", so Brügel. Man habe mit der Pfandabwicklung im Mehrwegbereich eine langjährige Erfahrung. "Pünktlich zum Januar 2003 werden wir ein funktionierendes System haben. Wir führen derzeit intensive Verhandlungen mit einem geeigneten Dienstleister zum Aufbau einer Pfand-Clearingstelle für alle Beteiligte".
Nicht nachvollziehen können die Getränkeeinzelhändler die von den Pfandgegnern behaupteten hohen Kosten für die Pfandeinführung. Dass die laufenden Kosten für die Rücknahme nicht höher als die derzeitigen DSD-Gebühren sind, zeige sich in den derzeitigen mit mehreren Entsorgungsbetrieben geführten Gesprächen. Der Getränkefachhandel rechnet zudem nicht damit, dass die Pfandpflicht nach der Bundestagswahl am 22. September rückgängig gemacht wird: "Der Staat hat die Getränkewirtschaft verpflichtet, ein Rücknahmesystem zum 01. Januar 2003 aufzubauen. Wenn er diese Entscheidung rückgängig machen will, hätte er auch die zwischenzeitlich entstandenen Kosten zu tragen", so Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger aus der Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin.
Teuer werde das Pflichtpfand allenfalls für diejenigen Unternehmen, die Gesetze missachten und im Januar 2003 Einweg-Getränke ohne Pfand verkaufen. Verpackungsverordnung und Kreislaufwirtschaftsgesetz sehen hier Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro in jedem Einzelfall vor. "Umwelt- und Verbraucherschutzverbände werden die Einführung des Pflichtpfandes durch Testkäufe im Januar 2003 kontrollieren und jeden Verstoß zur Anzeige bringen. Für diejenigen Betriebe, die Recht und Gesetz missachten, wird das dann richtig teuer", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V.
Für Rückfragen:
Wolfgang Brügel, Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V. Laufamholzstraße 314a, 90482 Nürnberg, Tel. 0911/502665, Fax. 0911/5048154
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V., Güttinger Str. 19, 78315 Radolfzell, Tel. mobil: 0171 3649170 Tel. 07732/9995-0, Fax. 07732/9995-77, Email: info@duh.de
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