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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Umwelt- und Verbraucherverbände wollen Dosenpfand durch 4.000 Testkäufe durchsetzen
Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 250.000 EURO Getränke-Einzelhandel stellt Einweg-Pfandmarke vor

Berlin (ots)

Nach dem "grünen Licht" des Oberverwaltungsgerichts
in Münster für die bundesweite Einführung des Dosenpfands stellte die
"Allianz pro Mehrweg" in Berlin ihre Strategie zur Durchsetzung des
Pflichtpfandes auf Getränke-Einwegverpackungen zum 1. Januar 2003
vor. Geplant sind Testkäufe, Ordnungsrechtsverfahren sowie
Wettbewerbsklagen. Die Bundesverbände des Deutschen
Getränkefachgroßhandels sowie des Getränkeeinzelhandels, der
mittelständischen Privatbrauereien und die Deutsche Umwelthilfe e. V.
forderten die vor Gericht nun endgültig unterlegenen Teile des
einwegorientierten Handels und der Getränkeindustrie auf, die
verbleibenden 30 Tage bis zum Jahresende für die Vorbereitung auf das
Dosenpfand zu nutzen und Umweltgesetze einzuhalten.
Für die Umweltverbände kündigte Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) eine
bundesweite Testkaufaktion für Anfang Januar 2003 an. Auf der
jährlichen Mitgliederversammlung der bundesdeutschen Umweltverbände
am 30. November in Hamburg sagten die 99 Mitgliedsverbände des
Deutschen Naturschutzrings ihre aktive Teilnahme an der Kontrolle zur
Durchsetzung der Verpackungsverordnung zu. Mitglieder und Mitarbeiter
des DNR, der DUH, von BUND, NABU sowie weiterer Verbände werden ab
dem 2. Januar 2003 ca. 4.000 organisierte Testkäufe durchführen.
Diese dienen sowohl zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
(Geldbuße bis zu 50.000 EURO) als auch für wettbewerbsrechtliche
Verfahren (Geldbuße bis zu 250.000 EURO).
Die Umwelt- und Verbraucherverbände haben hierfür über das
Bundesgebiet verteilt 4.130 Discountmärkte,
Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebe, Kaufhäuser, Getränkemärkte und
Tankstellenshops ausgewählt. Jeder dieser Betriebe wird in den
kommenden Tagen über den beabsichtigten Testbesuch informiert,
verbunden mit einer Information über die Rechtslage nach dem Urteil
von Münster und der Aufforderung, Einweggetränke ab dem 1.1.2003
auszulisten bzw. nur bepfandet zu verkaufen. Umweltengagierte Bürger
sind dazu aufgerufen, sich unter www.duh.de eine Anleitung zur
Durchführung von Testkäufen in ihrem Wohnumfeld sowie ein Formular
herunterzuladen.
Für die ca. 8.000 Betriebe des Getränke-Einzelhandels stellte
deren Präsident Wolfgang Brügel eine Einweg-Pfandmarke vor, die ab
Anfang Januar zum Einsatz kommt. "Wir haben uns gründlich auf das
Dosenpfand vorbereitet und konsequent Getränke in Einweg ausgelistet.
Ab dem Jahreswechsel gibt es bei uns nur noch vereinzelt Getränke in
Einweg, und diese sind mit einer speziellen Pfandmarke beklebt", so
Brügel.
"Die Unternehmen, die Einweggetränkeverpackungen ab 1. Januar 2003
nicht mit einem Pfand belegen, müssen in jedem Fall mit Sanktionen
rechnen", kündigte Roland Demleitner, Geschäftsführer des
Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien an. Seitens der
Bundesländer sei zum einen mitgeteilt worden, dass ein einheitlicher
Vollzug des Pflichtpfandes erfolgen werde und eine nicht
flächendeckende Kontrolle durch die zuständigen
Abfallwirtschaftsbehörden mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar
sei.
"Zum anderen werden auch die mittelständischen Brauereien
wettbewerbsrechtliche Schritte gegen die Konkurrenzunternehmen
einleiten, die Einweggetränkeverpackungen nicht vorschriftsmäßig
bepfanden und zurücknehmen", so Demleitner.  Derartige Verstöße gegen
die Verpackungsverordnung seien unlautere Wettbewerbshandlungen im
Sinne des § 1 UWG und berechtigen die Mittelstandsbrauereien, die
sich gesetzestreu verhalten, zur Geltendmachung von Unterlassungs-
und Schadensersatzansprüchen. "Wir werden den Spieß also notfalls
umdrehen und dann unsererseits gegen die Einweglobby klagen",
unterstrich Demleitner.
"Es gibt keinen Getränkenotstand durch das Dosenpfand ab dem 1.
Januar 2003. Der Getränkefachgroßhandel bereitet sich aktuell auf die
geänderten Rahmenbedingungen vor. Die Reaktionen der 3.200 Betriebe
reichen von Auslistung von Einwegprodukten und verstärktem
Mehrweg-Angebot über Pfandmarkensysteme mit Bons, Wert-Chips oder
Aufkleber bis hin zur Etablierung eines eigenen Einweg-Rücknahme- und
Verwertungssystems", so Günther Guder, Geschäftsführender Vorstand
des Bundesverbandes des Getränkefachgroßhandels.
"Sollten bestimmte Handelsketten und ihre Lieferanten nicht in der
Lage oder willens sein, Einweg-Getränke rechtskonform anzubieten,
laden wir deren Kunden in unsere über 7.000 Getränkefachmärkte ein.
Mehrwegprodukte werden in ausreichender Menge im Angebot sein",
kommentierte Guder die Ankündigung eines angeblichen
Getränkenotstandes von Teilen der Getränkeindustrie.
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, 
Deutsche Umwelthilfe e.V., 
Güttinger Str. 19, 
78315 Radolfzell, 
Tel. mobil: 0171 3649170 
Tel. 07732/9995-0, 
Fax. 07732/9995-77,
Email:  info@duh.de
Günther Guder, 
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V.
Monschauer Str. 7, 
40549 Düsseldorf, 
Tel. mobil: 0172 2424950, 
Tel. 0211/683938, 
Fax. 0211/683602, 
Email:  GFGH_Verbaende@compuserve.com
Wolfgang Brügel, 
Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V.
Laufamholzstraße 314a, 
90482 Nürnberg, 
Tel. 0911/502665, 
Fax. 0911/5048154
Roland Demleitner, 
Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V.
Im Dachsstück 9, 
65549 Limburg, 
Tel. mobil: 0171 5311444, 
Tel.06431/52048, 
Fax. 06431/53612, 
Email:  roland.demleitner@oms.de
Dr. Remo Klinger, 
Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, 
Schaperstr.
15, 10719 Berlin, 
Tel. 030/884728 0, 
Fax. 030/884728 10, 
Email:  klinger@geulen.com
Susanne Hempen, 
Naturschutzbund Deutschland e.V., 
Herbert-Rabius-Str. 26, 
53225 Bonn,
Tel. Mobil: 0162/90 700 11, 
Tel.: 0228/4036-165, 
Fax.: 0228/4036-203,
Email:  Susanne.Hempen@NABU.de

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