Giftige Abgase aus Gartengeräten: Behörden schauen weiter weg
Berlin (ots)
Deutsche Umwelthilfe präsentiert Emissionsmessungen von handgeführten Gartengeräten: Überschreitung von Schadstoffgrenzwerten um bis zu 640 Prozent - Bundesländer verfehlen ihre Pflicht zur Marktüberwachung handgeführter Maschinen - Nur in Bayern können sich Verbraucher auf Marktüberwachung der zuständigen Behörden verlassen - Sieben Bundesländer fallen wegen Untätigkeit komplett durch
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bei Emissionsmessungen an handgeführten mobilen Gartengeräten zum Teil massive Überschreitungen der europaweit geltenden Abgasgrenzwerte festgestellt. Der von der DUH beauftragte TÜV NORD untersuchte 2018 zum fünften Mal das Abgasverhalten dieser Verbraucherprodukte, dieses Mal handelte es sich um zehn Motorkettensägen. Bei der Hälfte der Geräte wies das Prüfinstitut teilweise erhebliche Überschreitungen des kombinierten Grenzwerts für Kohlenwasserstoffe (HC) und Stickoxide (NOx) nach. Drei der Motorkettensägen verfehlten zusätzlich den Grenzwert für Kohlenmonoxid (CO). Gleichzeitig erkennt die DUH durch eine Befragung der für die Marktüberwachung zuständigen Bundesländer für 2017 weitestgehend behördliche Untätigkeit bei der Überwachung der Emissionsgrenzwerte.
Trauriger Spitzenreiter der Emissionsmessung ist das Modell Scheppach CSP 2540: Das Modell überschreitet den Summengrenzwert für HC und NOx um über 640 Prozent. Damit besteht vor allem für die Nutzer, die die Abgase der benzinbetriebenen Sägen direkt einatmen, eine erhebliche Gesundheitsgefährdung. Bei drei der geprüften Motorsägen kann der Vergaser durch den Nutzer ohne Begrenzung verstellt werden. Neben der Gesundheitsgefährdung durch stark erhöhte Schadstoffe im Abgas sind damit noch weitere Sicherheitsrisiken verbunden. Daher ist dies unzulässig. Die untersuchten Motorkettensägen wurden auf den üblichen Vertriebswegen im Online-Handel und in Baumärkten beschafft.
Die DUH informierte die Hersteller der Geräte, den Handel und die für den Vollzug der Abgasvorschriften verantwortlichen Landesbehörden und forderte diese zu sofortigen Maßnahmen auf. Ein Hersteller kündigte bereits an, sein durchgefallenes Gerät zurückzurufen. Die DUH befragt jährlich die zuständigen Länderbehörden zu deren gesetzlichen Verpflichtung, die Einhaltung der Immissionsschutzgesetze bei mobilen Maschinen zu kontrollieren. Bewertet wird nicht nur ob, sondern auch wie konsequent die Behörden dieser Aufgabe tatsächlich nachkommen. Das Ergebnis fällt ernüchternd aus: Nur in Bayern können sich die Bürger auf ein vergleichsweise effektives Tätigwerden der Marktüberwachungsbehörden verlassen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, fordert deshalb: "Die Überschreitung verbindlicher Emissionsgrenzwerte ist kein Kavaliersdelikt. Es geht um die Gesundheit von Heimwerkern und Hobbygärtnern. Es ist deshalb unerlässlich, dass die behördliche Marktüberwachung deutlich verbessert wird. Die DUH hat die neuen Messergebnisse zum Anlass genommen, die Länder, Hersteller und Händler zum Handeln aufzurufen. Auch im Jahr 2018 haben wir den Stand der Marktüberwachung abgefragt und werten die Ergebnisse aktuell aus."
In Bayern wurden bei nicht für den Straßengebrauch bestimmten mobilen Maschinen 2017 immerhin neun eigene Abgastests durchgeführt und in 133 Fällen untersucht, ob dem Produkt alle erforderlichen Verbraucherinformationen beiliegen. Verstöße gegen gesundheitsschützende Grenzwerte werden zumindest ansatzweise verfolgt. Dagegen fanden beispielsweise in Hessen im Gegensatz zu 2016 nur noch formale Kontrollen und keine Abgastests mehr statt. Ähnlich gingen die Behörden in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen vor. All diese Länder kontrollieren die Abgase der motorbetriebenen Gartengeräte nicht, überprüfen aber immerhin die Formvorschriften. Dazu gehören: die Überprüfung der Typengenehmigungsnummer, die Sichtung technischer Unterlagen und eine Prüfung, ob das sogenannte CE-Kennzeichen auf dem Produkt angebracht ist.
Trotz zahlreicher festgestellter Verstöße müssen Händler, Importeure und Hersteller in diesen Bundesländern bislang keine Sanktionen befürchten. In Nordrhein-Westfalen und Sachsen wurde zumindest veranlasst, dass beanstandete Produkte durch die Händler aus dem aktuellen Verkaufssortiment genommen wurden. Damit schöpfen die Behörden jedoch nur einen Bruchteil der ihnen zustehenden Sanktionsmöglichkeiten aus.
Die restlichen Bundesländer fallen für behördliches Nichtstun durch. Berlin beantwortete trotz gesetzlicher Verpflichtung die DUH-Anfrage überhaupt nicht. Auffällig sind in vielen behördlichen Antworten fehlende Datengrundlagen.
Agnes Sauter, Leiterin des Bereichs ökologische Marktüberwachung: "Wir benötigen ein am Wohl der Bürger und nicht der Unternehmen ausgerichtetes, bundesweit abgestimmtes Marktüberwachungskonzept mit klaren Regeln und Verpflichtungen zu Stichprobenkontrollen. Darüber hinaus müssen Sanktionen gegen Hersteller und Importeure, die gegen die europaweit geltenden Emissionsgrenzwerte verstoßen, wirksam und abschreckend sein."
Hintergrund:
Seit 1. Januar 2017 regelt die europäische Verordnung für Emissionen mobiler Maschinen (EU Nr. 1628/2016) das Inverkehrbringen mobiler Maschinen und die Schadstoffgrenzwerte motorbetriebener Gartengeräte. Sie legt außerdem Vorgaben und Verantwortlichkeiten bei der Marktüberwachung fest. Die Mitgliedstaaten haben dabei einen gewissen Spielraum, was die Regelung von Sanktionen bei Verstößen anbelangt.
Die neue EU-Verordnung muss aus Sicht der DUH genutzt werden, um fortbestehende Vollzugsprobleme in Deutschland zu beseitigen. Zwar wurden den Marktüberwachungsbehörden Überwachungspflichten auferlegt, die spezifischer sind als die entsprechenden Vorschriften der Marktüberwachungsverordnung (EG) Nr. 765/2008. Trotzdem bleiben auch nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnung noch Defizite, die durch weitergehende Vorgaben im nationalen Gesetz ausgeglichen werden müssen. Dies betrifft zum einen die Pflicht, "angemessene Kontrollen" und einen signifikanten Prozentsatz regelmäßiger Labormessungen und formaler Kontrollen pro zum Verkauf angebotener Produkte durchzuführen. Zum anderen muss den Behörden ein wirksamer Sanktionskatalog für Verstöße bereitgestellt werden.
Links:
- Befragung der Bundesländer: http://l.duh.de/p190109
- Hintergrundpapier mit den Messergebnissen handgeführter mobiler Gartengeräte 2018 und dem Prüfbericht des TÜV NORD: http://l.duh.de/p190109
- Länderabfrage und Messergebnisse für 2016: https://www.duh.de/pr esse/pressemitteilungen/pressemitteilung/laenderabfrage-handgefu eh rte-maschinen-170412/
- Mehr Informationen zu Emissionen handgeführter Maschinen: http://www.duh.de/projekte/abgase-handgefuehrter-maschinen/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung und
Verbraucherschutz
07732 9995-11, sauter@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Andrea Kuper
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