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Routinemäßiges Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission ändert an Rechtsgültigkeit und weiterem Vollzug des Dosenpfandes nichts
Rote Karte für Lebensmitteleinzelhandel

Limburg (ots)

Die Entscheidung der EU-Kommission, gegen die
Bundesrepublik Deutschland wegen der angeblichen Beeinträchtigung des
innergemeinschaftlichen Warenverkehrs durch die Dosenpfandregelung
ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, ändert an
der Rechtsgültigkeit und dem weiteren Vollzug der geltendenden
Verpackungsverordnung nichts. "Das Dosenpfand bleibt und wurde von
der EU-Kommission sogar als legitime und richtige Maßnahme
bestätigt", betonte Roland Demleitner, Geschäftsführer des
Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien. Die EU-Kommission
habe vielmehr den Pfandgegnern des Deutschen
Lebensmitteleinzelhandels die Rote Karte gezeigt, die sich nach wie
vor weigern, sich an den bundesweiten, verbraucherfreundlichen Pfand-
und Rücknahmesystemen für Einweggetränkeverpackungen zu beteiligen.
Demleitner unterstrich, dass die Blockadestrategie der
Lebensmitteleinzelhandelskonzerne gegen die Verpackungsverordnung,
die auch Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundeskartellamt sei,
sich als kurzsichtig erweisen werde. "Die führenden deutschen
Einzelhandelskonzerne überlassen scheinbar den Discountern das Feld,
die sich im Gegensatz zu ihnen in der Lage sehen, die Vorgaben der
Verpackungsverordnung zu erfüllen und der Pfandpflicht unterliegende
Einweggetränkeverpackungen zurücknehmen. Über weitere
Markanteilsgewinne der Discounter braucht man sich also in den
Konzernzentralen des LEH nicht zu wundern."
Demleitner stellte weiterhin klar, dass das Dosenpfand nach wie
vor seine Lenkungswirkung pro Mehrweg entfalte. So sei nach
Erhebungen des GfK ConsumerScans die Mehrwegquote aller Getränke im
III. Quartal 2003 noch einmal leicht auf 60,7 % angestiegen. Bei Bier
erhöhte sich der Anteil der umweltfreundlichen Mehrwegflasche sogar
von 90,9 % auf 92,9 %.
Der Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien kündigte
zudem an, wettbewerbsrechtlich verstärkt gegen die Betriebe
vorzugehen, die die Pfand- und Rücknahmepflicht noch nicht oder nicht
vollständig beachten. "Die Entscheidung der EU-Kommission hat die
Rechtspflichten der deutschen Dosenpfandregelung noch einmal klar
bestätigt und veranlasst uns damit, konsequent und nachdrücklich
gegen die Marktteilnehmer wettbewerbsrechtliche Schritte einzuleiten,
die sich an geltendes Recht nicht halten oder es zu umgehen
versuchen," so Demleitner.

Pressekontakt:

Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V.
Im Dachsstück 9
65549 Limburg
Tel.: 06431 / 52048
Fax: 06431 / 53612

Für Rückfragen:

Geschäftsführer Roland Demleitner, Mobil: 0171 / 5311444

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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