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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Dosenpfand: Landgericht Berlin bestätigt Deutsche Umwelthilfe
Einzelhändler müssen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs weiter Pfand erheben

Berlin/Radolfzell (ots)

Verunsicherungskampagne der Einweglobby läuft ins Leere
Die vor fast zwei Jahren eingeführte Pfandpflicht auf Dosen und
Einweg-Plastikflaschen gilt unverändert auch nach dem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der Entscheidung des Bundesrats
über die Pfandnovelle. Diese Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe
e.V. (DUH) bestätigte gestern das Landgericht Berlin in vollem
Umfang. Es verpflichtete einen Berliner Einzelhändler durch
einstweilige Verfügung, das Pflichtpfand weiter zu erheben.
Trotz einer außergerichtlichen Abmahnung nach vorherigen
Testkäufen der DUH hatte der von einem Anwalt vertretene Händler
weiterhin kein Pfand verlangt. "Das Gericht entlarvt die Strategie
der Pfandgegner, Importgetränke pfandfrei verkaufen zu wollen, als
reine Verunsicherungskampagne", kommentiert
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch den Beschluss. "Jeder
Händler, der glaubt, sich jetzt seitwärts in die Büsche schlagen zu
können, wird dafür bezahlen müssen. Die Deutsche Umwelthilfe wird
ihre Testkäufe ausweiten und weiterhin jeden Verstoß anzeigen."
In der Begründung der einstweiligen Verfügung bezieht sich das
Landgericht Berlin ausdrücklich auf die in der Antragsschrift von
der DUH vertretene Auffassung, dass die Pfandpflicht
selbstverständlich auch nach der Entscheidung des EuGH für
Importgetränke weiter gelte. Diese Überzeugung teilen einmütig auch
die für den Vollzug der Verpackungsverordnung zuständigen
Bundesländer - selbst solche, die in der Vergangenheit gemeinsam mit
den Pfandgegnern gegen das Dosenpfand opponiert hatten. Das Gericht
drohte dem betroffenen Händler bei Zuwiderhandlung mit einem
"Ordnungsgeld bis 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu
sechs Monaten" und bemaß den Verfahrenswert wegen der
"grundsätzlichen Bedeutung der Pfandpflicht" höher.
Die DUH hat angekündigt, auch weiterhin ordnungs- und
wettbewerbsrechtlich gegen die Pfandverweigerer vorzugehen. Neben 250
Handelsunternehmen wie Metro und EDEKA warnte die Umweltorganisation
inzwischen auch die Getränkeabfüller Nestlé und Coca-Cola in einem
Schreiben, die Pfandpflicht zu unterlaufen. "Wenn die Großen der
Branche pfand-freie Importgetränke auf den Markt bringen sollten,
werden auch sie die Folgen zu spüren bekommen", sagte Resch.
Erfreulicherweise habe sich zwischenzeitlich Coca-Cola gegenüber der
DUH erklärt, keine freien Importgetränke in Verkehr zu bringen. Dem
Image der Marktführer werde es nicht gut tun, wenn sie sich
demonstrativ außerhalb von Recht und Gesetz stellen.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4, 78315
Radolfzell, Tel. mobil: 0171 3649170 Tel. 07732/9995-0, Fax.
07732/9995-77, Email: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt
4/Neue Promenade 3, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-15, Mobil:
0171/5660577, Fax.: 030/258986-19, E-Mail: ro-senkranz@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel.: 030 884728 0, Fax.: 030 884728
10, E-Mail: klinger@geulen.com

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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