Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Vergaberecht: Wirtschaftsausschuss für ökonomische Vernunft im Vergaberecht - Klare Absage an einen Zwang zur Fach- und Teillosvergabe - Mittelständische Interessen so besser gewahrt
Berlin (ots)
"Mit seiner Absage an den geplanten Zwang zur Fach- und Teillosvergabe bricht der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundesrates eine Lanze für die ökonomische Vernunft im Vergaberecht". Mit diesen Worten kommentierte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die Empfehlung des federführenden Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundesrates zur geplanten "Mittelstandsklausel" (§ 97 Abs. 3 GWB) im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts (BR-Drucksache 349/1/08). Der Wirtschaftsausschuss stelle zu Recht fest, dass der überzogene Zwang zur Aufteilung aller öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungen in sog. Fach- und Teillose mit dem obersten Ziel des Vergaberechts kollidiere, nämlich der Gewährleistung eines wirtschaftlichen Einkaufs. Die deutsche Bauindustrie fordere deshalb den Deutschen Bundesrat auf, in seiner Sitzung am 4. Juli 2008 dem Votum seines Wirtschaftsausschusses zu folgen. Knipper: "Jede andere Entscheidung geht an der Praxis am deutschen Baumarkt vorbei".
Das Bundeskabinett hatte Ende Mai 2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen und an den Bundesrat weitergeleitet. Der Entwurf sieht unter dem Stichwort "Mittelstandsklausel" vor, dass alle öffentlichen Aufträge zwingend in Fach- und Teillosen zu vergeben sind. Die Bauindustrie hatte dies heftig kritisiert, weil eine solche Regelung speziell mittelständische Bauunternehmen, die "Komplettleistungen" anbieten, erheblich diskriminieren würde. Der federführende Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundesrates hatte in seinen Empfehlungen zwar dafür votiert, bei der öffentlichen Auftragsvergabe Mittelstandsaspekte besser zu berücksichtigen, gleichzeitig aber kritisiert, dass der Entwurf der Bundesregierung weit über das Ziel hinausschieße und den Unternehmen unnötige bürokratische Pflichten aufbürde.
Wie die Ausschüsse des Deutschen Bundesrates ebenfalls feststellen, sei die Diskriminierung großer Teile des deutschen Mittelstandes auch nicht dadurch zu vermeiden, dass im Ausnahmefall mehrere Fach- und Teillose gemeinsam vergeben werden dürften, stellte Knipper klar. Da diese nach dem Wortlaut der Norm zunächst zu bilden seien, laufe diese Regelung faktisch ins Leere. Auch deshalb sollte sich der Deutsche Bundesrat dazu entschließen, sich dem Votum seines Wirtschaftsausschusses und damit der wirtschaftlichen Vernunft anzuschließen.
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