Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Deutsche Bauindustrie zum Bologna-Prozess:
Berlin (ots)
- Hochschulreformen dürfen nicht zu Lasten der Berufsbefähigung gehen - Hohe Qualitätsstandards müssen erhalten bleiben - Mindestregelstudienzeit von sieben Semestern notwendig
"Die Auswirkungen der Bologna-Hochschulreformen auf die Qualifikation des Bauingenieurnachwuchses betrachten wir mit Sorge. Wenn wir nicht augenblicklich gegensteuern, werden viele Studenten die Hochschulen ohne ausreichende Berufsbefähigung verlassen". Dies erklärte Dipl.-Ing. Herbert Bodner, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, anlässlich der Präsentation des ersten gemeinsamen "Leitbildes Bauwirtschaft" heute in Berlin. Gerade das neue Leitbild zeige jedoch: "Bildung ist der Schlüssel für Qualität, Innovation, Beschäftigungssicherung und Wettbewerbsfähigkeit der deut¬schen Bauwirtschaft".
Bodner kündigte eine gemeinsame Initiative von Bauwirtschaft und Ingenieurverbänden an, die die Kritik an den bisherigen Ergebnissen des Bologna-Prozesses in die Öffentlichkeit tragen soll: "Der Bologna-Prozess darf nicht aus dem Ruder laufen. Wir können und wollen nicht akzeptieren, dass der Reformprozess auf Kosten der Berufsbefähigung der Studienabsolventen geht". Die Ausbildung müsse sich daher an hohen Qualitätsstandards orientieren, wie z.B. den Benchmarks des Akkreditierungsverbundes für Studiengänge des Bauwesens (ASBau). Studieninhalte seien entscheidend - nicht die Studiensysteme. Eine qualitätsorientierte Ausbildung erfordere darüber hinaus auch mehr Zeit als die jetzt vorgesehenen sechs Semester bis zum Bachelorabschluss. "Wir sprechen uns deshalb für die Einführung einer Mindestregelstudienzeit von sieben Semestern für den Bachelor im Bauingenieurwesen aus."
Bodner warnte davor, das deutsche Diplom als ein international anerkanntes Qualitätsmerkmal deutscher Fach- und Führungskräfte - und damit auch der deutschen Wirtschaft - fallen zu lassen. Bauindustrie, Baugewerbe, Beratende Ingenieure und Ingenieurkammern seien sich daher einig, Bachelor- und Master-Absolventen mittels einer Doppelurkunde auch weiterhin das "Diplom" zu verleihen.
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