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Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

Novellierung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B hat Signalwirkung für die Bauwirtschaft

Berlin (ots)

- Bürgschaften auf erstes Anfordern künftig unzulässig!
   - Verpflichtung zur Rückgabe nicht verwerteter Sicherheiten für
     Mängelansprüche nach 2 Jahren!
"Öffentliche Auftraggeber dürfen künftig von ihren Auftragnehmern
keine sogenannten ‚Bürgschaften auf erstes Anfordern' mehr verlangen.
Das hat Signalwirkung für die deutsche Bauwirtschaft". Das erklärte
heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der
Deutschen Bauindustrie, Rechtsanwalt Michael Knipper, anlässlich der
jüngsten Novellierung des Teiles B der Verdingungsordnung für
Bauleistungen (VOB). Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss
(DVA) sei damit einer alten Forderung des Hauptverbandes der
Deutschen Bauindustrie gefolgt, die Bauwirtschaft von überzogenen
Bürgschaftsanforderungen zu entlasten. Die neue VOB/B wird
voraussichtlich im August 2002 in kraft treten.
Für die deutsche Bauwirtschaft sei die zunehmend rigidere
Bürgschaftspolitik der Bauherren und der Banken zu einer immer
schwereren finanziellen Belastung geworden, erläuterte Knipper. Wie
keine andere Branche werde die Bauwirtschaft mit
Bürgschaftsforderungen immensen Umfangs der Auftraggeber überzogen.
Bietungsbürgschaften, Abschlagszahlungsbürgschaften,
Vorauszahlungsbürgschaften, vor allem aber Vertragserfüllungs- und
Gewährleistungsbürgschaften summierten sich inzwischen auf bis zu 35
% des Jahresumsatzes. Knipper: "So manchem gesunden Unternehmen wird
damit die ‚finanzielle Luft' abgeschnitten, zumal die Banken nach
Änderung der Kreditrichtlinien (Anrechnung von Bürgschaften zu 100 %
anstatt zu 50 % auf das haftende Eigenkapital der Banken) keinerlei
Interesse mehr hätten, selbst gesunden Bauunternehmen Bürgschaften zu
geben. Die Antwort der Banken lautet häufig lapidar: Wir können unser
Kapital renditeträchtiger einsetzen."
Unterstützung hatte der Hauptverband jüngst vom Bundesgerichtshof
erhalten, der in seinem Urteil von 18.04.2002 die formularmäßige
Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf
erstes Anfordern in Bauverträgen für unzulässig erklärt hatte. Der
BGH hatte in diesem Urteil festgestellt, dass diese Bürgschaftsform
über das Sicherungsbedürfnis des Bauherrn hinaus geht und diesem
einen ungerechtfertigten Liquiditätsvorteil verschafft.
Ebenso positiv wertete Knipper, dass nach der neuen VOB Bauherren
künftig nicht verwertete Sicherheiten für Mängelansprüche nach Ablauf
von 2 Jahren zurückgeben muss, sofern kein anderer Rückgabezeitpunkt
vereinbart worden ist. Knipper: "Beide Änderungen der VOB/B haben
deutliche Signalwirkung für alle Bauherren. Sie schränken zudem das
Risiko der Bauunternehmen ein, gegen den Auftraggeber wegen
unberechtigter Inanspruchnahme einer Bürgschaft vorgehen zu müssen".
Auch im Internet abrufbar: www.bauindustrie.de
Dr. Heiko Stiepelmann
Leiter der Abteilung
Volkswirtschaft, Information und Kommunikation
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Kurfürstenstr. 129, 10785 Berlin
Tel.: 030 / 212 86 - 140
Fax: 030 / 212 86 - 189
e-mail:  heiko.stiepelmann@bauindustrie.de
www:  http://www.bauindustrie.de

Original-Content von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., übermittelt durch news aktuell

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