Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Bauindustrie zu ÖPP-Beschleunigungsgesetz:
Berlin (ots)
- Rückenwind für ÖPP-Projekte in Deutschland! - ÖPP-Hemmnisse in Haushalts-, Vergabe- und Verkehrsrecht beseitigt! - Nachbesserungsbedarf insbesondere im Investment- und im Steuerrecht!
Das ÖPP-Beschleunigungsgesetz wird allen öffentlichen Investoren, die Partnerschaften mit der privaten Wirtschaft eingehen wollen, den Rücken stärken. Wir rechnen mit einem Auftragsschub insbesondere aus dem kommunalen Bereich. Mit diesen Worten bewertete heute in Berlin der Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Dr.-Ing. Hans-Peter Keitel, die Verabschiedung des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag. Das Gesetz schaffe nicht nur mehr Rechtssicherheit für ÖPP-Projekte; es erleichtere darüber hinaus die private Realisierung von Bundesfernstraßen nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz, eröffne offenen Immobilienfonds den Erwerb von Nießbrauchrechten und beschreite mit der Einführung des wettbewerblichen Dialogs neue Wege im Vergaberecht. Keitel: Das Gesetz kommt zum richtigen Zeitpunkt. ÖPP-Projekte mit einem Investitionsvolumen von 4 Mrd. Euro stehen derzeit vor der Ausschreibung.
Für Keitel ist es ein hoffnungsvolles Signal, dass das ÖPP-Beschleunigungsgesetz trotz des heraufziehenden Wahlkampfs noch verabschiedet werden konnte. Der grundsätzliche Konsens über öffentlich-private Partnerschaften über den Parteigrenzen hinweg zeige, dass das wirtschaftpolitisch Vernünftige und volkswirtschaftlich Notwendige auch in Wahlkampfzeiten in Deutschland eine Chance habe. Keitel: Ich appelliere deshalb heute noch einmal ausdrücklich an die Länder, bei den für den 8. Juli 2005 anstehenden Beratungen des Gesetzes im Bundesrat alle Bedenken im Detail zurückzustellen und dem Gesetz zuzustimmen.
Leider hätten jedoch sicher auch in Folge der Kürze der zur Verfügung stehenden Beratungszeit nicht alle ÖPP-Hemmnisse aus dem Wege geräumt werden können, bedauerte Keitel. Zum einen sei eine weitergehende Öffnung des Investmentgesetzes für die Beteiligung von offenen Immobilienfonds an ÖPP-Projekten am Widerstand des Finanzministers gescheitert; zum anderen hätten sich Opposition und Bundesregierung bedauerlicherweise nicht auf eine Erweiterung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes auf Autobahnstrecken einigen können. Nachbesserungsbedarf gebe es darüber hinaus bezüglich der steuerlichen Gleichbehandlung von ÖPP-Projekten. Keitel: Nach der Reform ist immer auch vor der Reform. Auch der neue Bundestag wird sich weiter mit der Beseitigung von ÖPP-Hemmnissen beschäftigen müssen.
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und Leiter der Hauptabteilung Volkswirtschaft, Information und Kommunikation Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189 E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de
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