Unilever erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Greenpeace
Gericht
stoppt illegale Aktion im Handel
Ware darf nicht weiter
verunstaltet werden
Hamburg (ots)
Das Landgericht Hamburg hat dem Antrag Unilevers auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung entsprochen und Greenpeace mit sofortiger Wirkung verboten, weiterhin Du darfst Ware zu bekleben. Die Einstweilige Verfügung wird Greenpeace im Laufe des Freitagvormittags zugestellt.
Zur Erinnerung:
Während mit Greenpeace und den anderen Teilnehmern des Runden Tisches "Landwirtschaft der Zukunft" am 23. Oktober 2001 in Hamburg über die Inhalte der nächsten Sitzung gesprochen wurde, leitete Greenpeace andernorts die nächsten Aktionen gegen Unilever ein. Aus Regalen des Handels wurden Putenfleisch-produkte herausgerissen und mit Greenpeace Aufklebern versehen, die eine im Dreck liegende Pute sowie "Medikamente zum Putendoping" zeigen (s. Unilever Pressenotiz vom 23. Oktober 2001 sowie ots-Meldung vom 24. Oktober 2001)
Für Rückfragen steht Ihnen Rüdiger Ziegler, Presseabteilung Unilever Deutschland GmbH, Tel. 040 / 34 93 - 11 64, zur Verfügung.
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