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Ständige Ruhestörungen: Trotzdem keine Kündigung

Nürnberg (ots)

Nicht immer ist eine fristlose Kündigung wegen
ständiger Ruhestörungen rechtens.
Nicht immer kann der Vermieter einem Mieter wegen andauernder 
Ruhestörungen kündigen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts 
Stuttgart hervor, über das das Immobilienportal Immowelt.de berichtet
(Az.: 19 T 33/06).
Im verhandelten Fall mahnte der Vermieter seine Mieter zunächst 
ab, da diese in der Vergangenheit angeblich rund 80- bis 100-mal die 
häusliche Ruhe gestört hätten. Gleichzeitig verlangte der Vermieter, 
die Mieter sollten künftig die Hausordnung einhalten und dies 
schriftlich zusichern. Nachdem die Mieter darauf nicht reagierten, 
kündigte der Vermieter fristlos.
Zwar zogen die Mieter auch aus. Doch sie verlangten die Erstattung
ihrer Kosten. Das Landgericht gab den Mietern nach Angaben des 
Immobilienportals Immowelt.de Recht. Denn die Kündigung sei formell 
unwirksam gewesen. Der Vermieter hätte konkretisieren müssen, wann es
genau zu welchen Lärmbelästigungen gekommen sei. Die allgemeine 
Formulierung, die Mieter verursachten "ständig ruhestörenden Lärm" 
reiche nicht aus. Außerdem ist eine fristlose Kündigung nur dann 
zulässig, wenn sich die Mieter nach einer Abmahnung erneut etwas zu 
schulden kommen lassen.
Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts: 
   http://www.immowelt.de/ImmoweltAG/Pressedienst/index.aspx
Über Immowelt.de:
Immowelt.de ist eines der meistbesuchten Immobilienportale im 
Internet mit monatlich zuletzt 150 Millionen Page Impressions, 30 
Millionen Exposé-Aufrufen und rund 600.000 Immobilien-Angeboten. 
Betreiber ist die Nürnberger Immowelt AG - seit 1991 Anbieter von 
Software- und Internetlösungen für die Immobilienwirtschaft.
Mit dem Immowelt-Medien-Netzwerk betreibt die Immowelt AG für 
führende Zeitungen wie WAZ, Münchner Merkur, Tagesspiegel oder 
Südkurier die regionalen Online-Rubrikenmärkte für Immobilien und ist
damit deutschlandweit zusätzlich auf über 50 Zeitungsportalen der 
exklusive Partner.

Pressekontakt:

Immowelt AG, Nordostpark 16, 90411 Nürnberg, Barbara
Schmid, b.schmid@immowelt.de, Tel: 0911/520 25-462,
Fax: 0911/520 25-15

Original-Content von: immowelt, übermittelt durch news aktuell

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