EANS-Hauptversammlung: OMV Aktiengesellschaft
Einladung zur Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- OMV Aktiengesellschaft Wien Firmenbuch-Nr.: 93363z ISIN: AT 0000743059 Einberufung zu der am 9. Oktober 2012, um 14:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), im Austria Center Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien, auf Ersuchen der Aktionärin Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Wien gemäß § 105 Abs 3 AktienG stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung. Tagesordnung 1. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat. Unterlagen zur außerordentlichen Hauptversammlung Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären ab heute bzw. spätestens ab 18. September 2012 folgende Unterlagen zur Verfügung: - das Einberufungsverlangen der Aktionärin Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Wien gemäß § 105 Abs 3 AktienG, - der Beschlussvorschlag der Aktionärin Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Wien zu Tagesordnungspunkt 1 sowie - die Erklärung der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Person betreffend ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbare Funktionen und dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung sind spätestens ab 18. September 2012 auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der Gesellschaft unter www.omv.com Investor Relations Corporate Governance & Organisation Hauptversammlung AO. HV Oktober 2012 frei verfügbar. Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist der Samstag, 29. September 2012, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktienG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten: 1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift; 2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; 3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN; 5. ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 29. September 2012 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht. Kraftlos erklärte Aktien Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011 für kraftlos erklärt wurden (siehe Veröffentlichung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 22. März 2011 und auf der Website der Gesellschaft unter www.omv.com Investor Relations OMV Aktie Aufforderung zur Einreichung von Aktienurkunden), können ihre Stimmrechte und übrigen Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur dann ausüben, wenn sie rechtzeitig vor dem Nachweisstichtag (29. September 2012) ihre (kraftlosen) Aktienurkunden bei der UniCredit Bank Austria AG eingereicht haben und eine Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot erfolgt ist. Depotbestätigungen müssen spätestens am 4. Oktober 2012, um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft einlangen: - per Post, Kurierdienst oder persönlich: OMV Aktiengesellschaft, z. H. Dr. Bernhard Priemayer, Trabrennstraße 6-8, 1020 Wien - als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at - per Telefax an +43 1 8900 500 56 Gemäß § 262 Abs 20 AktienG wird die Entgegennahme von Depotbestätigungen über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) für diese Hauptversammlung und bis auf Weiteres ausgeschlossen. Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. Vertretung von Aktionären in der außerordentlichen Hauptversammlung Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden. Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 8. Oktober 2012, 16:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) in Textform übermittelt werden: - per Post, Kurierdienst oder persönlich: OMV Aktiengesellschaft, z. H. Dr. Bernhard Priemayer, Trabrennstraße 6-8, 1020 Wien - als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at - per Telefax an +43 1 8900 500 56 Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig. Als Service bieten wir unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch einen unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter - den Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, e.ender@iva.or.at, Tel.: +43 1 87 63 343/30 - ausüben zu lassen. Für den Interessenverband für Anleger wird Herr Dr. Michael Knap (michael.knap@iva.or.at, Tel.: +43 664 213 87 40) bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der OMV Aktiengesellschaft getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen. Der Aktionär beantragt bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung. Auf dieser Depotbestätigung (oder auf einem separaten Blatt) ist Herr Dr. Michael Knap schriftlich mit der Vertretung zu bevollmächtigen. Die Depotbestätigung samt schriftlicher Vollmacht ist dann vom Aktionär an Herrn Dr. Knap, c/o IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, zu senden. Da die Depotbestätigung samt Vollmacht im Original rechtzeitig vor der Hauptversammlung beim IVA einlangen muss, ersuchen wir die Dauer des Postlaufs zu berücksichtigen. Der Aktionär hat Herrn Dr. Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt. Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft auf der Website unter www.omv.com Investor Relations Corporate Governance & Organisation Hauptversammlung AO. HV Oktober 2012 veröffentlicht, sobald sie Kenntnis davon hat. Für die Hauptversammlung wurde eine E-Mail-Adresse eingerichtet, um Aktionären noch kurzfristig die Möglichkeit zu geben, auch noch während der Hauptversammlung Weisungen zu erteilen oder diese abzuändern. Diese E-Mail- Adresse lautet: omv@hauptversammlung.at. Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das Formular zu verwenden, das im Internet unter www.omv.com Investor Relations Corporate Governance & Organisation Hauptversammlung AO. HV Oktober 2012 zur Verfügung steht. Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der außerordentlichen Hauptversammlung Aktionäre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe von mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 20. September 2012 schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden. Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 28. September 2012 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung anzuschließen ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung. Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge an die Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet unter www.omv.com Investor Relations Corporate Governance & Organisation Hauptversammlung AO. HV Oktober 2012 zugänglich. Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 1 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Vorschläge müssen bis 28. September 2012 in der oben angeführten Weise an die Gesellschaft übermittelt werden. Jeder Wahlvorschlag hat die fachliche Qualifikation der vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 327.272.727 Stückaktien zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Aktien, die im Besitz der Gesellschaft sind, sind nicht stimmberechtigt. Daher sind aktuell 326.143.336 Stimmrechte ausübbar. Zutritt zur außerordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 13:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien). Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft, weil es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur eingeschränkt und jedenfalls nur nach telefonischer Voranmeldung (Tel. +43 1 40 440/21417) möglich ist. Angesichts der erwartet kurzen Dauer dieser außerordentlichen Hauptversammlung bitten wir um Verständnis, dass lediglich für Erfrischungen gesorgt wird. Wien, im September 2012 Der Vorstand Rückfragehinweis: OMV Investor Relations: Lacramioara Diaconu Tel. +43 1 40 440-21600 e-mail: investor.relations@omv.com Media Relations: Johannes Vetter Tel. +43 1 40 440-21661 e-mail: media.relations@omv.com Internet Homepage: http://www.omv.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: OMV Aktiengesellschaft Trabrennstraße 6-8 A-1020 Wien Telefon: +43 1 40440/21600 FAX: +43 1 40440/621600 Email: investor.relations@omv.com WWW: http://www.omv.com Branche: Öl und Gas Verwertung ISIN: AT0000743059 Indizes: ATX Prime, ATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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