EANS-Hauptversammlung: OMV Aktiengesellschaft
Einberufung zur Hauptversammlung
gemäß § 107 Abs. 3 AktG
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- 08.04.2019 OMV Aktiengesellschaft Wien Firmenbuch-Nr.: 93363z ISIN: AT0000743059 Einberufung zu der am Dienstag, 14. Mai 2019, um 14:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), im Congress Center Messe Wien, Reed Messe Wien GmbH, Messeplatz 1, 1020 Wien, Österreich (U2-Station Messe-Prater) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der OMV Aktiengesellschaft. Die Versammlung wird im Internet unter www.omv.com > Über uns > Corporate Governance > Hauptversammlung > Hauptversammlung 2019 öffentlich übertragen. Die Übertragung endet nach dem Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2018. Die Aufzeichnung kann auch nach der Versammlung abgerufen werden. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2018 samt Lagebericht, des (konsolidierten) Corporate Governance Berichts, des (konsolidierten) Berichts über Zahlungen an staatliche Stellen, des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts, des Konzernabschlusses 2018 samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2018. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018. 5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018. 6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019. 7. Beschlussfassungen über (i) den Long Term Incentive Plan 2019 und (ii) das Equity Deferral 2019. 8. Wahlen in den Aufsichtsrat. 9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 Aktiengesetz eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben sowie über die Ermächtigung des Vorstands zur Einziehung von Aktien und des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Unterlagen zur Hauptversammlung Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären spätestens ab 23. April 2019 folgende Unterlagen zur Verfügung: - die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen; - die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 7 und 9; - die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6 und 8; sowie - die Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 Aktiengesetz (AktG) zu Tagesordnungspunkt 8. Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung sind für Sie spätestens ab 23. April 2019 auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der Gesellschaft unter www.omv.com > Über uns > Corporate Governance > Hauptversammlung > Hauptversammlung 2019 frei verfügbar. Der Jahres- und der Konzernabschluss werden, jeweils inklusive Anhang, am 16. Mai 2019 im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht. Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag; das ist Samstag, der 4. Mai 2019, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erfolgt durch eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten: 1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift oder einen im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code; 2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; 3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung des Depots; 4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN; 5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 4. Mai 2019 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht. Kraftlos erklärte Aktien Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011 für kraftlos erklärt wurden (siehe Veröffentlichung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 22. März 2011 und auf der Website der Gesellschaft unter www.omv.com > Investoren > OMV Aktie > Verpflichtende Veröffentlichungen > Aufforderung zur Einreichung von Aktienurkunden), können ihre Stimmrechte und übrigen Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur dann ausüben, wenn sie rechtzeitig vor dem Nachweisstichtag (4. Mai 2019, 24:00 Uhr MESZ [Ortszeit Wien]) ihre (kraftlosen) Aktienurkunden bei der UniCredit Bank Austria AG eingereicht haben und eine Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot erfolgt ist. Übermittlung von Depotbestätigungen Depotbestätigungen müssen spätestens am 9. Mai 2019, um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft einlangen: - per Post, Kurierdienst oder persönlich: OMV Aktiengesellschaft, z.H. Dr. Miriam Steinhart, Trabrennstraße 6-8, 1020 Wien, Österreich; - per E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF oder TIF, dem E-Mail anzuschließen ist; - per Telefax: +43 1 8900 500 56; - per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt ISIN AT0000743059 im Text angeben. Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut - nach Absprache mit diesem - Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden. Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugeht. Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten müssen ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 13. Mai 2019, 16:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) in Textform bei der Gesellschaft einlangen: - per Post, Kurierdienst oder persönlich: OMV Aktiengesellschaft, z.H. Dr. Miriam Steinhart, Trabrennstraße 6-8, 1020 Wien, Österreich; - per E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF oder TIF, dem E-Mail anzuschließen ist; - per Telefax: +43 1 8900 500 56; - per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt ISIN AT0000743059 im Text angeben. Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich durch Vorlage bei der Anmeldung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig. Als Service bieten wir unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch einen unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter - den Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, Tel.: +43 1 87 63 343 / 30 - ausüben zu lassen. Für den Interessenverband für Anleger wird Herr Florian Beckermann (florian.beckermann@iva.or.at, Tel.: +43 676 7233180) bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der OMV Aktiengesellschaft getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen. Der Aktionär hat bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung zu beantragen. Auf dieser Depotbestätigung oder mit dem eigens auf der Website der Gesellschaft unter www.omv.com > Über uns > Corporate Governance > Hauptversammlung > Hauptversammlung 2019 bereitgestellten Formular ist Herr Florian Beckermann in Textform zur Vertretung zu bevollmächtigen. Die Depotbestätigung samt Vollmacht ist dann vom Aktionär an Herrn Florian Beckermann, c/o IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, oder per E-Mail an florian.beckermann@iva.or.at [florian.beckermann@iva.or.at] zu senden. Da die Depotbestätigung samt Vollmacht rechtzeitig vor der Hauptversammlung beim IVA einlangen muss, ersuchen wir die Dauer der Übermittlung zu berücksichtigen. Der Aktionär hat Herrn Florian Beckermann Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Beckermann bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Florian Beckermann übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine dazu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt. Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft auf der Website unter www.omv.com > Über uns > Corporate Governance > Hauptversammlung > Hauptversammlung 2019 veröffentlicht. Für die Hauptversammlung wurde eine E-Mail-Adresse eingerichtet, um Aktionären noch kurzfristig die Möglichkeit zu geben, auch noch während der Hauptversammlung Weisungen zu erteilen oder diese abzuändern. Diese E-Mail- Adresse lautet: omv@hauptversammlung.at. Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht die Formulare zu verwenden, die im Internet unter www.omv.com > Über uns > Corporate Governance > Hauptversammlung > Hauptversammlung 2019 zur Verfügung stehen. Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung Aktionäre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe von mindestens 5 % des Grundkapitals halten, können bis spätestens 23. April 2019 schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden. Aktionäre, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, können bis spätestens 3. Mai 2019 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung anzuschließen ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Für Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 8) ist Folgendes zu beachten: Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Diese Erklärungen müssen der Gesellschaft ebenfalls bis spätestens 3. Mai 2019 zugehen und von der Gesellschaft bis spätestens 7. Mai 2019 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die Kriterien des § 87 Abs 2a AktG, insbesondere die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Aspekte der Diversität und der Internationalität sowie die berufliche Zuverlässigkeit, zu beachten. Für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird weiters bekannt gemacht, dass § 86 Abs 7 AktG auf die Gesellschaft anwendbar ist. Gemäß § 86 Abs 9 AktG wurde von der Mehrheit der Kapitalvertreter mehr als sechs Wochen vor der Hauptversammlung Widerspruch gegen die Gesamterfüllung erhoben und der Mindestanteil von 30 % ist daher von den Kapital- und Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat getrennt zu erfüllen. Derzeit setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus fünfzehn Mitgliedern zusammen (zehn Kapitalvertreter und fünf Arbeitnehmervertreter). Bei unveränderter Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder müssen daher im Aufsichtsrat der Gesellschaft mindestens drei Sitze der Kapitalvertreter und zwei Sitze der Arbeitnehmervertreter jeweils von Frauen und Männern besetzt sein, um den Mindestanteil zu erfüllen. Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die fristgerechte Übermittlung eines Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG (siehe oben) voraus. Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge an die Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet unter www.omv.com > Über uns > Corporate Governance > Hauptversammlung > Hauptversammlung 2019 zugänglich. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder die Erteilung der Auskunft strafbar wäre. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 327.272.727 Stückaktien zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Aktien, die im Besitz der Gesellschaft sind, sind nicht stimmberechtigt. Daher sind aktuell 326.900.114 Stimmrechte ausübbar. Eine von der Hauptversammlung beschlossene Dividende wird gemäß § 27 Abs 6 der Satzung der OMV Aktiengesellschaft 30 Tage nach Beschlussfassung durch die Hauptversammlung fällig, falls diese nichts anderes beschließt. Eine diesbezügliche Dividendenbekanntmachung wird am 16. Mai 2019 erfolgen. Aktionäre können ihre Dividendenrechte über ihre Depotbank ausüben, die die Dividende über die Zahlstellen dem jeweiligen Konto gutbuchen wird. Zutritt zur Hauptversammlung Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 12:30 Uhr MESZ (Ortszeit Wien). Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft, weil es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur eingeschränkt und nur nach telefonischer Abstimmung (Tel.: +43 1 40 440 / 28721) möglich ist. Information zum Datenschutz der Aktionäre Die OMV Aktiengesellschaft ("OMV AG") verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG 2018), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die OMV AG Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich oder erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen der OMV AG oder eines Dritten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art 6 Abs 1 lit c DSGVO sowie Art 6 Abs 1 lit f DSGVO. Die OMV AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notare, Rechtsanwälte und auf die Organisation der Hauptversammlung spezialisierter Dienstleister. Diese erhalten von der OMV AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Durchführung der Dienstleistung notwendig sind und verarbeiten diese Daten ausschließlich auf Weisung der OMV AG. Soweit rechtlich notwendig, hat OMV AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen Auftragsdatenverarbeiterverträge abgeschlossen. Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, Notare und alle anderen Personen mit einem Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnahmeverzeichnis (§ 117 AktG) und dadurch auch in die darin genannten personenbezogenen Daten (Wohnort, Name, Beteiligungsverhältnis) Einsicht nehmen. Die OMV AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insb. das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens- und Aktienrecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die OMV AG oder umgekehrt von OMV AG gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs-, und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach den Vorgaben der DSGVO. Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der OMV AG über die E- Mail Adresse privacy@omv.com oder über folgende Kontaktdaten geltend machen: OMV Aktiengesellschaft Trabrennstraße 6-8 1020 Wien Datenschutzbeauftragter: Mag. Manfred Spanner, Msc. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (in Österreich: Österreichische Datenschutzbehörde) zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung unter www.omv.com > Über uns > Corporate Governance > Hauptversammlung > Hauptversammlung 2019 zu finden. Wien, im April 2019 Der Vorstand Rückfragehinweis: OMV Aktiengesellschaft Andreas Rinofner, Public Relations Tel.: +43 (1) 40 440-21427; e-mail: public.relations@omv.com Florian Greger, Investor Relations Tel.: +43 (1) 40 440-22421; e-mail: investor.relations@omv.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: OMV Aktiengesellschaft Trabrennstraße 6-8 A-1020 Wien Telefon: +43 1 40440/21600 FAX: +43 1 40440/621600 Email: investor.relations@omv.com WWW: http://www.omv.com ISIN: AT0000743059 Indizes: ATX Börsen: Wien Sprache: Deutsch
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