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Bavaria Film GmbH

Presseerklärung des Aufsichtsrats und der Gesellschafter-versammlung der Bavaria Film GmbH im Nachgang zur gemeinsamen Sitzung am 01. Juli 2005 in München

München (ots)

Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der
Bavaria Film GmbH haben sich auf ihren Sitzungen am 01. Juli 2005 in 
München intensiv mit den Vorwürfen unzulässiger Schleichwerbung 
innerhalb der Bavaria-Gruppe befasst. Grundlage der Beratungen waren 
zwei Sonderberichte, die von der KPMG Deutsche Treuhand Gesellschaft 
und der Revision des Südwestrundfunks erstellt und in der Sitzung 
präsentiert worden waren. Eine Dokumentation der wesentlichen 
Prüfergebnisse ist dieser Presseerklärung als Anlage 1 beigefügt.
Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat sehen im Nachweis von 
Placement-Aktivitäten gegen Entgelt in Auftragsproduktionen für die 
ARD nicht nur einen massiven Verstoß gegen die Bestimmungen in den 
Auftragsproduktionsverträgen, die das Gebot zur Trennung von Werbung 
und Programm enthalten. Vielmehr ist vor allem das 
Vertrauensverhältnis zwischen den Auftraggebern ARD/Degeto und dem 
Auftragsproduzenten Bavaria erheblich gestört, denn die Herstellung 
eines von Interessen Dritter unabhängigen Programms ist eine 
selbstverständliche Verpflichtung gegenüber dem Zuschauer und damit 
auch unabdingbare Voraussetzung zur Erfüllung des 
öffentlich-rechtlichen Programmauftrags. Die 
Gesellschafterversammlung hielt daher personelle Konsequenzen aus 
diesem Vorgang für unausweichlich:
1.	Dem Geschäftsführer Produktion, Prof. Thilo Kleine, konnte nach
den Feststellungen der Sonderuntersuchung eine positive Kenntnis von 
Mechanismus, Durchführung und Abwicklung der Placement-Aktivitäten 
nicht nachgewiesen werden. Er erhält in Anbetracht seines 
Organisationsverschuldens als Geschäftsführer eine Abmahnung mit der 
Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen bis hin zur Kündigung des 
Dienstverhältnisses bei einem Fehlverhalten gleicher oder ähnlicher 
Art.
2.	Die Bavaria Film GmbH trennt sich mit sofortiger Wirkung von 
den Chefproduzenten und Mitgliedern der erweiterten Geschäftsführung 
Bechtle und von Mossner und sowie vom Chefdramaturgen Dr. Lüder, die 
alle über mehrere Jahre hinweg Placement-Aktivitäten initiiert oder 
an diesen Aktivitäten maßgeblich mitgewirkt haben.
3.	Weitere sieben Mitarbeiter der Bavaria Film GmbH werden in 
Anbetracht ihrer Kenntnis und Mitwirkung an Placement-Aktivitäten 
arbeitsrechtlich abgemahnt.
Ferner hat sich die Gesellschafterversammlung intensiv mit der 
Frage beschäftigt, welche Maßnahmen und Konsequenzen darüber hinaus 
für die Zukunft zu ergreifen sind. Dazu hat die 
Gesellschafterversammlung einstimmig einen umfassenden 
Maßnahmenkatalog beschlossen, der sowohl ein Bündel von 
Sicherungsmechanismen gegen Placement-Aktivitäten innerhalb der 
Bavaria-Gruppe vorsieht, als auch den Schutz auf Seiten der 
Auftraggeber durch verschiedene Maßnahmen deutlich erhöht. Der 
Maßnahmenkatalog ist als Anlage 2 der Presserklärung beigefügt.
Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Bavaria Film GmbH 
sehen in den Ergebnissen und Beschlüssen der 
Gesellschafterversammlung einen ersten wichtigen Schritt heraus aus 
einer unbestreitbaren Vertrauenskrise zwischen der Bavaria Gruppe und
der ARD: In sehr kurzer Zeit wurde umfassende Aufklärungsarbeit 
geleistet, die Ergebnisse der Sonderberichte intensiv geprüft und die
aus Sicht der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrats 
notwendigen Konsequenzen gezogen. Ein hartes Stück Arbeit mit der 
Implementierung des nunmehr beschlossenen umfassenden 
Maßnahmenkataloges steht noch bevor und der Gesamtvorgang kann noch 
nicht als endgültig erledigt angesehen werden. Vielmehr werden alle 
Beteiligten hart arbeiten müssen, um verloren gegangenes Vertrauen 
gegenüber der Bavaria wieder zurück zu gewinnen. Andererseits sollte 
über diesem nicht zu marginalisierenden Vorgang auch nicht vergessen 
werden, dass die Bavaria eine Produktionsfirma von Weltruf ist, die 
gerade in letzter Zeit herausragende Erfolge zu verzeichnen hatte.
Dokumentation der wesentlichen Untersuchungsergebnisse
Die Gesellschafterversammlung der Bavaria Film GmbH hat am 3. Juni
2005 die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft mit einer 
Sonderuntersuchung beauftragt. Anlass der Untersuchung war der 
Hinweis an die Gesellschafter, die Bavaria habe in unzulässiger Weise
Schleichwerbung bei Auftragsproduktionen für die ARD betrieben. 
Gegenstand der Untersuchung waren die Auftragsproduktionen 
"Marienhof" der Bavaria und "In aller Freundschaft" der Media 
Filmproduktionsgesellschaft Saxonia. Dabei lag der Schwerpunkt der 
Untersuchung vor allem auf einer Vertragsanalyse der 
Produktionsverträge und der Placement-Verträge sowie einer 
Untersuchung der Behandlung der Fälle in der Buchhaltung sowie der 
Kosten- und Leistungsrechnung. Schließlich sollte der genaue Ablauf 
der Prozesse dokumentiert werden, die unzulässige entgeltliche 
Placements ermöglichten.
Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich von Januar 2002 bis Mai 
2005. Ferner erhielt die Revision des Südwestrundfunks den Auftrag, 
ebenfalls eine Sonderprüfung hinsichtlich unzulässiger Kooperationen 
bei ARD-Auftragsproduktionen der Serien "Marienhof" und "In aller 
Freundschaft" durchzuführen. Dabei lag der Schwerpunkt der 
Untersuchung vor allem auf der sensiblen Schnittstelle von 
abnehmenden Redaktionen der Rundfunkanstalten und des 
Auftragsproduzenten Bavaria/Saxonia.
Ferner überprüfte die SWR-Revision Produktionen der Maran Film 
GmbH (SWR/Bavaria) auf unzulässige Schleichwerbung. Schließlich waren
die Revisionsabteilungen von WDR und MDR beauftragt, die Produktionen
der Bavaria-Töchter Colonia Media und Saxonia (Produktionen jenseits 
der Serie "In aller Freundschaft") auf eventuelle weitere Fälle von 
Schleichwerbung hin zu untersuchen. Ziel sämtlicher Überprüfungen war
es, bis zur Aufsichtsratssitzung der Bavaria Film GmbH am 1. Juli 
2005 einen Überblick über die internen Strukturen, Zuständigkeiten 
und Verantwortlichkeiten bei der Entstehung und Abwicklung von 
Placement-Aktivitäten zu erhalten. Nachfolgend werden die 
wesentlichen Untersuchungsergebnisse dokumentiert:
1.	Umfang der Placements im Untersuchungszeitraum bei "Marienhof" 
und "In aller Freundschaft"
a)	Marienhof
Für den Marienhof wurden im Untersuchungszeitraum 19 Verträge mit 
unzulässigen Placements identifiziert. Diesen Verträgen lagen 
zwischen zwei und zwanzig Placements pro Vertrag zugrunde. Insgesamt 
ergibt sich daraus eine Gesamtzahl von 117 durchgeführten Placements 
in ca. 1000 Folgen. 76 Placements wurden zwar vertraglich vereinbart,
kamen aber nicht zur Durchführung.
b)	In aller Freundschaft
Für die Serie "In aller Freundschaft" wurden im 
Untersuchungszeitraum 4 Verträge mit unzulässigem Placement 
identifiziert. Daraus ließen sich 9 Einzelplacements ableiten. Ferner
wurden 12 Placements identifiziert, für deren Abrechnung es keine 
Verträge gibt.
2.	Gegenwert
Der Rechnungsbetrag für die o. g. Placements betrug insgesamt 
1.476 TEUR. Davon entfielen auf den Marienhof ca. 80 % und auf die 
Serie "In aller Freundschaft" ca. 20 %. Bezogen auf die 
Netto-Herstellungskosten des Marienhofs betragen die Erlöse aus 
Placement ca. 1,2 %. Für die Serie "In aller Freundschaft" betragen 
die Erlöse aus Placement ca. 0,6 % der Netto-Herstellungskosten.
Im Einzelfall wurde pro Placement eine Summe zwischen 7.600 und 
11.000 Euro (Marienhof) bzw. von 25.000 Euro (In aller Freundschaft) 
in Rechnung gestellt.
3.	Verbuchung
Eine direkte Verrechnung der Placement-Erlöse mit den 
Produktionseinzelkosten der beiden untersuchten Produktionen erfolgte
nicht. An keiner Stelle des Buchungsprozesses konnte aufgrund von 
Buchungstexten, Kontenbezeichnungen, Kostensstellenbezeichnungen oder
Rechnungstexten oder Abrechnungsunterlagen der Placement-Hintergrund 
des Geschäftsvorfälle erkannt werden. Die Fakturierung der Placements
erfolgte ebenfalls nicht mit der Bezeichnung der tatsächlichen 
Dienstleistung.
4.	Ablauf und Prozesse
a)	Marienhof
Bereits in der Frühphase der Konzeptionierung einer Staffel wurden
dramaturgische Inhalte per e-mail an die Agenturen gegeben, die sie 
dann in unregelmäßigen Abständen mit Anmerkungen über gewünschte 
Placements an die Dramaturgie zurückgab. Die Abwicklung der 
Placement-Verträge und die anschließende Abrechnung mit der Agentur 
und der Produktionsgesellschaft erfolgte über die Bavaria Sonor.
Die verantwortlichen Produzenten des Marienhofs, Herr von Mossner 
und Herr Bechtle waren über die Existenz von Placements informiert. 
Die zur Zeit verantwortliche Produzentin, Frau Schmidt, hatte 
auskunftsgemäß keine Kenntnis von Placements sowie dem Prozess zu 
deren Umsetzung und Abwicklung. Der Gesamtherstellungsleiter, Herr 
Kaiser, hatte auskunftsgemäß seit Mitte 2003 über den Erhalt von 
Vertragskopien Kenntnis über Placements. Die Geschäftsführung der 
Bavaria Film GmbH war auskunftsgemäß nicht über Placements sowie den 
Prozess zu deren Umsetzung bzw. Abwicklung informiert.
b)	"In aller Freundschaft"
Auch für diese Serie wurden bereits in der Frühphase der 
Konzeptionierung einer Sendung von den Agenturen stammende Anregungen
für Placements in die inhaltliche und dramaturgische Entwicklung 
integriert. Im Unterschied zum Marienhof ist die Agentur hier aktiv 
an die Produktion und die Dramaturgie herangetreten. Die Abwicklung 
der Placement-Verträge und die Abrechung erfolgte ebenfalls über die 
Bavaria Sonor. Die Geschäftsführung der Saxonia war auskunftsgemäß 
über die Prozesse informiert.
5.	Abwicklung über die Agenturen
Sämtliche festgestellten Placements wurden über die Agenturen K+W,
vertreten durch Herrn Schnoor (94 %) und die Agentur "Verlag im 
Kilian", vertreten durch Frau von Stackelberg, (6 %) abgewickelt. 
Diese Agenturen steuerten im wesentlichen die mit den Placement in 
Verbindung stehenden Unternehmensprozesse weitgehend unkontrolliert: 
Verträge wurden auf Agenturebene verfasst und die Inhalte und Preise 
nicht mit den Mitarbeitern der Bavaria Gruppe verhandelt oder 
abgestimmt. Die Fakturierung erfolgte ohne Beteiligung eines 
Mitarbeiters oder Beauftragten der Bavaria Gruppe bei der Abnahme der
Placements.
6.	Rolle der abnehmenden Redaktionen
a)	Marienhof
Für den Marienhof ist abnehmende Redaktion die 
ARD-Vorabendredaktion beim Bayerischen Rundfunk. Teil der Abnahme ist
auch die Überwachung des Gebots der Trennung von Werbung und 
Programm. Diese Aufgabe wurde von der Redaktion in den Fällen, in 
denen Produkte oder Dienstleistungen mit erkennbar werbendem 
Charakter vorlagen, durch Hinweis an die zuständigen 
Bavaria-Produzenten wahrgenommen und durch Kürzungen, 
Schnittänderungen oder Umbau des Sets unterbunden. Themen-Placements,
die bereits "organisch" in einem frühen Stadium in die Handlung 
eingearbeitet wurden und keinen unmittelbaren Hinweis auf Produkte, 
Marken oder spezifische Dienstleistungen enthielten, waren vor allem 
bei einer daily soap, die unterschiedliche Situationen im 
Alltagsleben darstellt, bei der nachträglichen Kontrolle durch die 
Redaktion kaum zu erkennen. Ein irgendwie gearteter Vorwurf 
mangelnder Sorgfalt bei der Abnahme kann der Redaktion nicht gemacht 
werden.
b)	"In aller Freundschaft"
Betreuender Redakteur der Serie "In aller Freundschaft" ist seit 
Anbeginn ein Redakteur der Redaktion Film/Serie des MDR. Er ist auch 
zuständig für die Beachtung des Gebots der Trennung von Werbung und 
Programm. Die Untersuchung hat ergeben, dass bei der Abnahme 
sorgfältig darauf geachtet wurde, keine in Bild oder Ton erkennbaren 
Hinweise auf Produkte oder Dienstleistungen in die sendefertige 
Fassung einfließen zu lassen. Da es jedoch zum redaktionellen Konzept
der Serie gehört, aus Gründen der Glaubwürdigkeit reale medizinische 
Wirkstoffe in die Spielhandlung einzubauen, ist es ohne Kenntnis der 
vertraglichen Hintergründe der Redaktion unmöglich, ein 
Themen-Placement über die gezielte Auswahl bestimmter medizinischer 
Wirkstoffe zu erkennen. Der Redaktion ist daher kein Vorwurf 
hinsichtlich der Abnahmen zu machen.
7.	Prüfergebnisse bei Maran, Saxonia und Colonia Media
a)	Maran
Über die beiden bereits bekannten Fälle von Schleichwerbung 
hinaus, wurden drei weitere Fälle identifiziert, die 
Tatort-Produktionen betreffen. In einem dieser drei Fälle ist die Art
der Platzierung ungeklärt, fest steht lediglich, dass eine Rechnung 
gestellt und gezahlt wurde. Die Abwicklung erfolgte zwischen der 
Agentur K+W und der Maran. Die Initiative dazu kam von Herrn von 
Mossner, der von Seiten der Maran mit den Aufgaben der 
Drehbuchbetreuung und Stoffentwicklung betraut war. Die 
Rechnungsstellung wurde von Herrn von Mossner über den kaufmännischen
Geschäftsführer der Maran veranlasst. Die Redaktion hat die 
Placements nicht erkennen können, da sie innerhalb der Handlung nicht
auffielen.
b)	Saxonia
Zu den Produktionen der Saxonia in den Jahren 2002 bis 2005 
jenseits der Serie "In aller Freundschaft", findet derzeit eine 
Sonderprüfung der MDR-Revision statt. Nach dem Zwischenstand dieser 
Prüfung vom 28. Juni 2005, konnten keine weiteren Fälle von 
Schleichwerbung (jenseits der Serie "In aller Freundschaft") 
identifiziert werden.
c)	Colonia Media
Zu den Produktionen der Colonia Media findet derzeit eine 
Sonderprüfung der WDR-Revision statt, die noch nicht abgeschlossen 
ist. Allerdings gibt es konkrete Hinweise darauf, dass zumindest in 
vier Fällen Tatort-Produktionen von Placements betroffen sind.
Maßnahmenkatalog zur künftigen Verhinderung von Placements
Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat der Bavaria Film GmbH 
haben sich auf der Sitzung am 1. Juli 2005 intensiv mit der Frage 
befasst, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, damit für die Zukunft 
Placements gegen Entgelt verhindert werden können.
Folgender Maßnahmenkatalog wurde dazu einstimmig beschlossen:
1.	Es wird ein externes Unternehmen beauftragt, bei der Bavaria 
einen Kontrollmechanismus zu installieren, der künftig unzulässiges 
Placement wirksam verhindern soll. Die Implementierung eines solchen 
Kontrollmechanismus und dessen Wirksamkeit wird über 
Berichtspflichten von den Gesellschaftern überprüft.
2.	Die Produktionsverträge, die seitens der ARD bzw. der Degeto 
mit der Bavaria abgeschlossen werden, sollen einheitlich überarbeitet
werden und künftig spezifische Vertragsstrafen für den Fall 
unzulässiger Placements vorsehen. Ferner ist einheitlich künftig die 
Pflicht zu verankern, Vereinbarungen über finanzielle oder geldwerte 
Leistungen Dritter offen zu legen, soweit sie nicht bereits aus der 
Kalkulation ersichtlich waren. Derartige Vereinbarungen bedürfen 
darüber hinaus der Zustimmung der Auftraggeber.
3.	Die Gesellschafter WDR, MDR,SWR und BR haben die 
Auftragsproduzenten, mit den dauerhaft zusammengearbeitet wird, 
aufgefordert, zu versichern, dass die im Auftrag hergestellten 
Fernsehproduktionen keine Schleichwerbung enthalten. Wer diese 
Versicherung nicht abgeben kann, wird aufgefordert anzugeben, in 
welchen Produktionen entgeltliche Placements stattgefunden haben und 
wie die Abwicklung ausgestaltet war. Wer auch diese Erklärung nicht 
abgibt, kann keine weiteren Aufträge erhalten.
4.	Für die Bavaria Film GmbH wird der Prüfungsauftrag an die 
Wirtschaftsprüfer ab sofort dahingehend erweitert, zu überprüfen, ob 
der Bavaria und ihren Tochtergesellschaften Zahlungen aus 
Placement-Aktivitäten zugeflossen sind. Eine entsprechende Passage 
ist in den Prüfbericht aufzunehmen.
5.	In einer schriftlichen Anweisung im Rahmen der Geschäftsführung
an alle Geschäftsführer der Tochterfirmen wird auf die Pflicht 
hingewiesen, entgeltliches Placement jeder Form zu unterlassen und 
die beabsichtigte Entgegennahme unentgeltlicher Leistungen (Autos, 
Ausstattung) an die Geschäftsführung der Bavaria Film GmbH zu melden 
und nur im Fall der Genehmigung durch die Geschäftsführung auch 
durchzuführen.
6.	Die Geschäftsführung der Bavaria Film GmbH wird verpflichtet, 
jährlich über Kooperationen mit Dritten zu berichten und die 
Gesellschafter fortlaufend darüber zu informieren, anhand welcher 
Kriterien zulässige Kooperationen mit Dritten von einer unzulässigen 
Zusammenarbeit mit Dritten unterschieden werden.
7.	In Ergänzung der geltenden Arbeitsverträge und beim Abschluss 
neuer Arbeitsverträge der Bavaria mit ihren Mitarbeitern wird eine 
Klausel vereinbart, die entgeltliche Placement-Aktivitäten strikt 
untersagt. Für den Fall jeder Zuwiderhandlung werden 
arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur fristlosen Kündigung 
angedroht. Dies gilt auch für die Verträge von freien Mitarbeitern, 
in denen für den Fall einer Beteiligung an entgeltlichen Placements 
die sofortige Beendigung der Zusammenarbeit angekündigt wird.
----------------ENDE.
Pressekontakt:
Bavaria Film GmbH
Zentrale Presse + PR
Hansgert Eschweiler
Tel.: 089/6499-3910
Fax: 089/6499-3901 
hansgert.eschweiler@bavaria-film.de

Kontakt:

Hansgert Eschweiler
Bavaria Film Presse + PR
Bavariafilmplatz 7
82031 Geiselgasteig

Tel. 089 / 6499-3920
Fax 089 / 6499-3901
hansgert.eschweiler@bavaria-film.de
www.bavaria-film.de

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