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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Unterdrückung religiöser Minderheiten in Pakistan: Ahmadiyya-Muslime aus Kommission ausgeschlossen

Unterdrückung religiöser Minderheiten in Pakistan:

  • Ahmadiyya-Muslime aus Minderheitenkommission ausgeschlossen
  • Pakistans Regierung knickt vor muslimisch-extremistischen Protesten ein
  • "Der Alltag religiöser Minderheiten in Pakistan ist düster"

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) wirft Pakistan willkürliche Diskriminierung und Verfolgung religiöser Minderheiten vor. Besonders leide die muslimische Ahmadiyya-Minderheit unter Ausgrenzung und Kriminalisierung. Aber auch christliche Gläubige, Hindu und Sikh würden Opfer von Übergriffen, erklärt die Menschenrechtsorganisation. Sie kritisiert, dass die Ahmadiyya in einer am letzten Dienstag von der Regierung gebildeten "Nationalen Kommission für Minderheiten" nicht vertreten sein dürfen. "Es ist ein Armutszeugnis für Pakistans Regierung, dass sie muslimisch-extremistischen Protesten stattgegeben hat und vier Millionen Ahmadiyya gezielt ausgrenzt", sagte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Freitag in Göttingen. Der Ausschluss der Ahmadiyya entwerte die Bedeutung der Kommission, in der alle Minderheiten eine Stimme haben sollten. "Das von einem Hindu geleitete Gremium steht nun unter einem besonderen Druck, Menschenrechtsverletzungen an Minderheiten zu untersuchen und anzuklagen, um seine eigene Glaubwürdigkeit zu beweisen", so Delius.

Zwar hatte ursprünglich selbst das Religionsministerium empfohlen, die Ahmadiyya in die Kommission aufzunehmen. Doch unter dem Druck fanatischer Gläubiger ruderte das Ministerium zurück. Einer der schärfsten Kritiker im Kabinett war der für parlamentarische Fragen zuständige Minister Ali Muhammad Khan. Er warf den Ahmadiyya vor, den Propheten Mohammed nicht anzuerkennen und die Verfassung zu verletzen. In einer Twitter-Nachricht forderte er, jede Person zu enthaupten, die das Ansehen Mohammeds beeinträchtige. Regelmäßig werden religiöse Stätten der Ahmadiyya verwüstet, Gläubige der Blasphemie beschuldigt oder ermordet. Das Strafgesetzbuch Pakistans verbietet es der Minderheit, sich als Muslime zu bezeichnen. Auch ein 1974 beschlossener Verfassungszusatz verweigert der Reformbewegung die Anerkennung als Muslime. Die sunnitische Mehrheit betrachtet sie als häretisch oder als Sekte, weil sie die Bedeutung des Reformers Mirza Ghalam Ahmad betonen, der Ende des 19. Jahrhunderts in Nordindien lebte.

Seit Jahren mahnt Pakistans Oberstes Gericht mehr Schutz religiöser Minderheiten an. Im Januar 2020 bildete das Gericht eine Kommission, um zu untersuchen, ob die Regierung genug für die Förderung religiöser Toleranz unternimmt. Im Jahr 2014 hatte das Oberste Gericht in einem Urteil mehr Initiativen zur Förderung der Glaubensfreiheit gefordert. "Doch der Alltag religiöser Minderheiten in Pakistan ist düster. Vor allem junge Christinnen und Hindu-Frauen leiden unter Entführungen, erzwungener Konversion und Zwangsheiraten", erklärt Delius. Trotz Gesetzen zum Schutz von Frauenrechten würden junge Mädchen im Alter von 12 bis 14 Jahren oft verschleppt und zur Heirat mit Sunniten gezwungen. Jedes Jahr würden mehr als einhundert Fälle registriert, doch die Dunkelziffer sei hoch.

Sie erreichen Ulrich Delius unter u.delius@gfbv.de oder 0160 95671403.

Gesellschaft für bedrohte Völker
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