Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
Syrische Oppositionsgruppe beherbergt mutmaßlichen Kriegsverbrecher: Bundesregierung muss Unterstützung beenden
Syrische Oppositionsgruppe beherbergt mutmaßlichen Kriegsverbrecher:
- Ahmad Hassan Fayyad Al-Hayes bei der Syrischen Nationalkoalition
- UN-Bericht wirft Anführer der Ahrar Al-Sharqiya-Fraktion Kriegsverbrechen vor
- Bundesregierung muss politische, diplomatische und finanzielle Unterstützung beenden
Laut Quellen der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) beherbergt die Syrische Nationalkoalition den mutmaßlichen Kriegsverbrecher Ahmad Hassan Fayyad Al-Hayes, alias Hatem Abu Shakra. Die Syrische Nationalkoalition, die als Opposition zum syrischen Diktator Baschar al-Assad gegründet wurde, wird unter anderem von der deutschen Bundesregierung unterstützt. "Diese Unterstützung muss umgehend enden", forderte Dr. Kamal Sido, Nahostexperte der GfbV am Freitag in Göttingen. "Die Zusammenarbeit mit dieser Oppositionsgruppe war schon immer fragwürdig. Im Lichte dieser neuen Entwicklung ist sie nicht mehr tragbar."
Die Beherbergung des mutmaßlichen Kriegsverbrechers bestätige das Ausmaß der Beteiligung der Syrischen Nationalkoalition an den Taten der pro-türkischen Söldnergruppen, die in Nordsyrien wüten: Unter den Augen der Türkei und mit Unterstützung der Syrischen Nationalkoalition würden in Nordsyrien Kriegsverbrechen begangen. Dies bestätigt ein Bericht der UN-Untersuchungskommission zu Syrien vom September 2020. Auch zivilgesellschaftliche Organisationen berichten, dass die türkischen Besatzungstruppen und mit ihnen verbündete, bewaffnete syrische Gruppierungen in kurdischen Gebieten Syriens Menschenrechtsverletzungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begehen.
Die Türkei versuchte in mehreren Feldbesuchen, die Berichte über Menschenrechtsverletzungen zu widerlegen und zu leugnen. Zu der gastgebenden Delegation der Syrischen Nationalarmee, dem bewaffneten Arm der Nationalkoalition, gehörte übereinstimmenden Berichten zufolge auch Al-Hayes. Dem Anführer der Ahrar Al-Sharqiya-Fraktion, die Teil der Nationalarmee ist, wirft der UN-Bericht Kriegsverbrechen vor. Unter anderem habe er die Hinrichtung der kurdischen Politikerin Havrin Khalaf und ihrer Begleiter persönlich angeordnet. Sein Befehl wurde am 12. Oktober 2019 im Nordosten Syriens ausgeführt.
Zudem fordert die GfbV zusammen mit 22 weiteren Organisationen die internationale Gemeinschaft dazu auf, die Menschenrechtsverletzungen durch die Türkei aufzuklären und zu verurteilen. "Das hässliche Gesicht der Besatzung darf nicht schöngeredet werden", so Sido. "Wir wiederholen daher die Forderung, die wir seit 2013 regelmäßig an die deutsche Bundesregierung richten: Beenden Sie unverzüglich Ihre politische, diplomatische und finanzielle Unterstützung für die Syrische Nationalkoalition und andere islamistische Gruppen!"
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