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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Repression trotz entschärfter Rhetorik: Dilan Örs darf nicht ausreisen

Repression trotz entschärfter Rhetorik:

  • Kölnerin Dilan Gönül Örs darf die Türkei weiterhin nicht verlassen
  • Der deutschen Staatsbürgerin wird die Teilnahme an einer legalen Veranstaltung im Jahr 2012 in Köln vorgeworfen
  • Anklageschrift soll im Wesentlichen auf Informationen des BKA basieren

Die konfrontative Rhetorik des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegenüber westlichen Staaten hat sich in den letzten Tagen deutlich abgeschwächt. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnt vor diesem Hintergrund vor allzu großem Optimismus. Die veränderte Tonlage Ankaras sei als taktisch zu werten und dürfe nicht zu schnellen Zugeständnissen führen. „Aufgrund real- und geopolitischer Erwägungen hat die deutsche Bundesregierung die Türkei viel zu lange gewähren lassen. Als NATO-Mitglied und EU-Beitrittskandidat das Land Menschen- und Minderheitenrechte seit Jahrzenten mit Füßen“, erklärt GfbV-Nahostexperte Dr. Kamal Sido. Darunter leidet vor allem die kurdische Bevölkerung in der Türkei und im benachbarten Nordsyrien. Wer es wagt, diese Politik zu kritisieren, wird von der staatshörigen Justiz mundtot gemacht.“

Das bekommt derzeit die wegen Terrorvorwürfen inhaftiere Kölnerin Dilan Gönül Örs zu spüren. „Seit 17 Monaten sitzt sie wegen lächerlicher Vorwürfe im Gefängnis. Das für heute angekündigte Urteil ist verschoben worden. Bis dahin darf sie das Land nicht verlassen“, berichtet Sido. Als deutsche Staatsbürgerin wird Frau Örs die Teilnahme an einer legalen und genehmigten Aktion junger kurdischer Menschen in Köln im Jahre 2012 vorgehalten. „Deutsche Sicherheitsbehörden hatten Kenntnisse über die deutsche Staatsbürgerin an Erdogans Unrechtsjustiz weitergegeben. Die Anklageschrift gegen Frau Örs soll im Wesentlichen auf Informationen basieren, die das Bundeskriminalamt an die Türkei weitergegeben hat“, so Sido.

Dilan Gönül Örs ist die Tochter der deutsch-kurdischen Sängerin Hozan Canê. Nachdem Canê im Frühjahr 2019 bis zum Vollzug ihrer Strafe freigelassen worden war, reiste ihre Tochter Dilan im Mai 2019 nach Istanbul, um ihre Mutter zu besuchen. Dort wurde sie festgenommen, anschließend wieder freigelassen und mit einer Ausreisesperre belegt. Sie selbst erklärte telefonisch gegenüber der GfbV: „Die Zeit hier ist für mich sehr schwer, sowohl psychisch als auch physisch. Mehr als zu warten und Geduld zu haben, können wir leider nicht. Wir beten jeden Tag dafür, dass wir bald nach Hause können und wieder zu unserem alten Leben finden. Die große Unterstützung aus Deutschland gibt meiner Mutter und mir viel Kraft in diesen schwierigen Zeiten“.

Auf Anfrage vermittelt Herr Dr. Sido gerne einen telefonischen Kontakt zu Dilan Gönül Örs. Sie erreichen ihn unter k.sido@gfbv.de oder 0173/6733980.

Gesellschaft für bedrohte Völker
Postfach 2024
D-37010 Göttingen
Tel.: +49 551 499 06-21
Fax: +49 551 580 28
E-Mail:  info@gfbv.de
www.gfbv.de
Menschenrechtsorganisation mit beratendem Status bei den UN und mitwirkendem Status beim Europarat
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