Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
EU-Sanktionen gegen chinesische Funktionäre: Nur von symbolischem Wert
EU-Sanktionen gegen chinesische Funktionäre:
- GfbV begrüßt Sanktionen als ersten, aber unzureichenden Schritt
- Nur schmerzhafte Wirtschaftssanktionen könnten Kurswechsel bringen
- Völkermord an den Uiguren und weitern Turkvölkern muss offen als Genozid bezeichnet werden
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüßt die Sanktionen gegen chinesische Funktionäre, die die Außenminister der EU-Staaten am heutigen Montag beschlossen haben. Zugleich kritisiert die Menschenrechtsorganisation das zögerliche und insgesamt unzureichende Vorgehen der EU angesichts der massiven Unterdrückung der muslimischen Nationalitäten in Xinjiang / Ostturkestan: „Die nun beschlossenen Sanktionen sind nicht mehr als ein guter Anfang“, erklärte Jasna Causevic, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung, heute in Göttingen. „Von einer konsequent an Menschenrechten und europäischen Werten orientierten China-Politik ist die Europäische Union nach wie vor weit entfernt.“
Die nun beschlossenen Einreiseverbote und Vermögensbeschränkungen hätten vor allem symbolischen Wert: „Die chinesische Führung wird sich dadurch nicht von ihrem bisherigen Kurs abbringen lassen. Dazu wären schmerzhafte Wirtschaftssanktionen notwendig, zu denen man in der EU offenbar nicht bereit ist“, kritisierte Causevic. „Bislang konnten sich die hiesigen Diplomaten nicht einmal dazu durchringen, die Verbrechen in Xinjiang unmissverständlich als das zu bezeichnen, was sie sind: Ein Völkermord an den Uiguren und weiteren muslimischen Volksgruppen Westchinas.“ Vor diesem Hintergrund müsse die EU von China fordern, alle Umerziehungslager umgehend zu schließen, die Unterdrückung zu beenden, eine internationale Beobachtermission zuzulassen und unabhängigen Medien freien Zugang zu gewähren.
„Auch dort, wo keine Bürgerkriege geführt werden, muss die demokratische Welt Völkermordverbrechen offensiver kritisieren“, so Causevic. „Die EU lässt sich aber durch Chinas aggressive Diplomatie und die Furcht vor wirtschaftlichen Vergeltungsmaßnahmen einschüchtern.“ Wirtschaftsinteressen dürften jedoch nicht vor Menschenrechten stehen, die Einhaltung des Völkerrechtes müsse das sine qua non auch für Geschäftsbeziehungen werden. Andernfalls würde Chinas Verhalten zum Vorbild für andere Unrechtsregime.
Die GfbV fordert bereits seit Jahren Sanktionen gegen drei der maßgeblich für den Genozid verantwortlichen Funktionäre der Kommunistischen Partei Chinas (KPC): Der frühere Sicherheitschef der Region Xinjiang, Zhu Hailun, hatte als Vorsitzender des Komitees für Rechtliche und Politische Fragen im Jahr 2017 zahlreiche Dokumente unterzeichnet, die die Einrichtung der Umerziehungslager anordneten. Sein Nachfolger Wang Junzheng gilt als hoffnungsvolle Nachwuchskraft der KPC. Der 58-jährige Han-Chinese aus der Küstenprovinz Shandong wurde im Jahr 2019 in den Nordwesten des Landes versetzt, um das Internierungssystem zu perfektionieren. Parteisekretär Chen Quanguo hatte bereits in Tibet eine Blutspur hinterlassen, wo er von 2011 bis 2016 in gleicher Funktion tätig war. Dort hat er die gesamte tibetische Bevölkerung zu Feinden Chinas erklärt und systematisch ihre ethnische Identität zerstört. Mehr als eine Million Nomaden wurden zwangsweise angesiedelt und zu Almosenempfängern des Staates gemacht. In Xinjiang hat er diese Unterdrückungspolitik fortgesetzt.
Sie erreichen Jasna Causevic unter j.causevic@gfbv.de oder 0551/49906-16.
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